Parlament veröffentlicht aktuelle Liste der Nebentätigkeiten der Mitglieder des Nationalrats
Wien (pk) - Die Mitglieder des neuen Nationalrats haben ihre Nebentätigkeiten gemeldet. Die aktuelle
Liste ist mit 9. Dezemner auf der Parlamentswebsite
abrufbar. Es ist auch möglich, gezielt bei den einzelnen Biografien der Nationalratsabgeordneten unter dem
Reiter "Transparenz" die Angaben der jeweiligen MandatarInnen zu suchen. Gleichzeitig führt ein
Link zur Gesamtliste und zu rechtlichen Informationen. Diese Angaben sind auch für die Mitglieder des Bundesrats
zu finden; sie werden bei jedem Wechsel im Bundesrat aktualisiert.
Das Unvereinbarkeits- und Transparenz-Gesetz verpflichtet die Mitglieder des Nationalrats und des Bundesrats, jede
leitende Stellung in einer AG, GmbH, Stiftung oder Sparkasse - etwa als Geschäftsführer oder Aufsichtsrat
- bekanntzugeben. Darüber hinaus sind sämtliche sonstige Tätigkeiten, die mit einem Vermögensvorteil
verbunden sind, zu melden. Aus diesen Angaben wird die Einkommenskategorie berechnet, die den durchschnittlichen
monatlichen Bruttobezügen aus den gemeldeten Daten entspricht: monatliche Einkünfte bis 1.000 €, Einkünfte
zwischen 1.001 € und 3.500 €, Einkünfte zwischen 3.501 € und 7.000 €, Einkünfte zwischen 7.001 € und
10.000 € sowie Einkünfte über 10.000 €. Diese Meldung muss spätestens bis zum 30. Juni des Folgejahres,
d.h. für 2017 bis spätestens Ende Juni 2018, erfolgen. Auch für leitende ehrenamtliche Tätigkeiten
gibt es eine Meldepflicht.
Laut §9 des Bezügebegrenzungs-BVG haben die Präsidentin des Nationalrats und der Präsident
des Bundesrats auf Grund dieser Meldungen eine öffentliche Liste zu ühren.
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