Ausgaben für Gesundheit und Pflege als größte Kostentreiber
Wien (städtebund) - Die österreichischen Gemeinden (ohne Wien) können 2017 auf einen Überschuss
der laufenden Gebarung von rund 1,6 Mrd. Euro blicken. Das werden jedoch um 130 Mio. Euro weniger sein als 2016.
Mit 2018 ist ein Anstieg auf 1,7 Mrd. Euro zu erwarten, bis 2021 wird eine Verbesserung auf 2,0 Mrd. Euro prognostiziert.
In Summe wird der Spielraum der Gemeinden für die Finanzierung von Investitionen dadurch nicht größer,
sondern liegt knapp unter dem Wert von 2012.
Den Gemeinden (ohne Wien) wird aus der laufenden Gebarung im Jahr 2017 ein Überschuss von voraussichtlich
1,58 Mrd. Euro verbleiben. Dieser Spielraum für Investitionen und Schuldentilgungen liegt in realen Werten
um 10 Prozent unter dem Wert von 2012.
Die Gemeinden (ohne Wien) erhalten 2017 rund 7,2 Mrd. Euro Ertragsanteile aus dem Bundestopf, davon werden 2,7
Mrd. bzw. 37 Prozent über Transfers (für Krankenanstalten, Sozialhilfe und Landesumlage) wieder an die
Länder zurücküberwiesen. Der aus Gemeindesicht negative Transfersaldo ist seit 2012 um 615 Mio.
Euro gestiegen.
Auffallend sind auch noch die unterschiedlichen Werte bei Ertragskraft und freier Finanzspitze nach Gemeinde-Größenklassen.
Am besten geht es dabei den Gemeinden zwischen 2.500 und 10.000 EinwohnerInnen (EW), den geringsten Spielraum haben
die kleinsten Gemeinden (bis 1.000 EW) und die großen Städte über 50.000 EW.
Gemeindefinanzprognose bis 2021
Die Ertragsanteile der Gemeinden (ohne Wien) werden im Jahr 2018 über den Werten von 2016/2017 liegen,
das bedeutet 300 Mio. Euro Mehr-Einnahmen. Die Transfers werden jedoch ab 2017 mit 4,3 bis 4,8 Prozent p.a. steigen.
„Weiterhin stark steigende Gesundheitsausgaben, die Dynamik und Unsicherheit im Pflegebereich sowie eine mögliche
Reduktion der Abgabenquote kann mittelfristig auf die Gemeindefinanzen substanzielle Auswirkungen haben und den
Spielraum stark einschränken“, meint Peter Biwald, Geschäftsführer des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung.
Ausgabendynamik im Pflege- und Gesundheitsbereich auch für Gemeinden
Die Vereinbarung Zielsteuerung-Gesundheit Bund und Länder 2012 (Art. 15a B-VG) soll den Anstieg der Gesundheitsausgaben
auf zuletzt +3,6 Prozent p.a. beschränken. Davon ist bis 2016 auf Gemeindeebene noch nichts zu spüren
gewesen. Statt der angestrebten maximalen Steigerung von 15,3 Prozent (2012 bis 2016) ist die Krankenanstaltenumlage
der Gemeinden um 19,8 Prozent gestiegen. Für die Jahre 2017/2018 werden auf Gemeindeebene +7,6 Prozent bzw.
+5,0 Prozent erwartet – mehr als die im FAG 2017 festgelegten 3,5 bzw. 3,6 Prozent (Gesundheitsausgaben ohne Pflege).
Herausforderung Pflege
Im FAG 2017 wurde für die Pflegeausgaben eine Ausgabenobergrenze von 4,6 Prozent p.a. vereinbart. Die
Sozialhilfeumlage der Gemeinden ist zwischen 2012 bis 2016 um +5,3 Prozent p.a. gestiegen. Für die beiden
nächsten Jahre wurden ursprünglich (vor Abschaffung d. Pflegeregresses) + 4,3 Prozent (2017) bzw. +4,9
Prozent (2018) prognostiziert. Der Wegfall des Pflegeregresses wird Mindereinnahmen und Mehrausgaben bis zu 500
Mio. Euro bedeuten.
Die Pflegeausgaben der Länder und Gemeinden wird lt. dem im Finanzausgleich 2017 vereinbarten Dämpfungspfad
von 3,6 Mrd. Euro (2016) auf 4,5 Mrd. Euro (2021) steigen. Eine aktuelle Prognose des Büros des Fiskalrats
sieht auch bis zu 5,2 Mrd. Euro (2021) für möglich an.
„Die Abschaffung des Pflegeregresses ab 1.1.2018 wird durch den Städtebund zwar befürwortet, doch die
Folgen sind für Städte und Gemeinden nicht absehbar“, sagte dazu Thomas Weninger, Generalsekretär
des Österreichischen Städtebundes. „Klar ist, dass die Abgeltung von 100 Millionen Euro keinesfalls ausreichen
wird, wir gehen von einer Kostensteigerung von 500 Millionen Euro aus. Auch die Kosten für ein zweites verpflichtendes
Kindergartenjahr und die Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs sind wichtige Vorhaben, die Städte
aber nur leisten können, wenn sie entsprechend finanziert sind“, so Weninger. „Städte und Gemeinden haben
den Stabilitätspakt bisher eingehalten, das können wir für das nächste Jahr nicht mehr garantieren“,
so Weninger.
Die Reformforderungen:
- Aufgabenreform auf allen Ebenen
- Aufgaben-, Ausgaben-, Finanzierungsverantwortung zusammenführen
- Kinderbetreuung, Bildung, Gesundheit, Soziales
- o Gesundheitsbereich
- Ausgabenobergrenze auch für KA-Umlagen der Gemeinden
verbindlich
- o Pflegebereich
- Mehrausgaben aus Pflegeregress decken
- Aufgaben- und Strukturreform zur Ausgabendämpfung
- Pflegefinanzierung neu aufstellen
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