Tirol beschließt zweites Familienpaket

 

erstellt am
06. 12. 17
13:00 MEZ

LH Günther Platter und Familienlandesrätin Beate Palfrader unterstützen Kinderbetreuung und Mehrlingsgeburten
Innsbruck (lk) - Im Einklang mit den familienpolitischen Zielen des Landes beschloss die Tiroler Landesregierung am 5. Dezember das zweite Familienpaket dieses Jahres. Darin enthalten sind Änderungen zum bereits bestehenden Kinderbetreuungszuschuss sowie die Einführung eines Mehrlingsgeburtenzuschusses. Beide Neuerungen treten ab 1. Jänner 2018 in Kraft.

„Ziel ist es, Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen. Eltern in ihrer Betreuungsverantwortung bestmöglich zu unterstützen, ist ein wesentliches Anliegen. Neben der finanziellen Entlastung steht auch die Förderung familienbezogener Einrichtungen und Maßnahmen im Zentrum unseres Handelns“, verweist LH Günther Platter auf das klare Bekenntnis der Tiroler Landesregierung für eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. „Alle unsere Maßnahmen sollen direkt den Familien in Tirol zugutekommen.“

Kinderbetreuungszuschuss
„Mit den neuen Regelungen zum Kinderbetreuungszuschuss werden einkommensschwächere Erziehungsberechtigte, die aufgrund ihrer Berufstätigkeit, beruflichen Aus- und Weiterbildung oder Arbeitssuche eine Kinderbetreuung benötigen, finanziell noch besser entlastet“, erklärt Familienlandesrätin Beate Palfrader. Neu ist, dass es künftig zwei Einkommensgrenzen gibt. „Dadurch vergrößert sich die Zahl der förderungsfähigen Personen und es werden noch mehr Familien in Tirol unterstützt“, freut sich LRin Palfrader.

Die Höhe des Kinderbetreuungszuschusses richtet sich nach dem Einkommen. Dabei werden zwei Einkommensgrenzen festgelegt. Unterhalb der Einkommensgrenze „I“ werden 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten gefördert, zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 40 Prozent. Eine Unterstützung ist dann möglich, wenn kein Kinderbetreuungsgeld und keine Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen werden. Gefördert werden die Kosten für die Betreuung pro Kind in Tagesbetreuungseinrichtungen, Kindergruppen, -krippen, -gärten sowie Kinder- und Schülerhorten.

Mehrlingsgeburtenzuschuss
„Der neu eingeführte Mehrlingsgeburtenzuschuss soll die höhere finanzielle Belastung, die durch die Geburt von Mehrlingen entsteht, abfedern“, sagt LRin Palfrader. Dieser Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt und beträgt 300 Euro für jedes Mehrlingskind pro Mehrlingsgeburt.

 

 

 

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