LH Günther Platter und Familienlandesrätin Beate Palfrader unterstützen Kinderbetreuung
und Mehrlingsgeburten
Innsbruck (lk) - Im Einklang mit den familienpolitischen Zielen des Landes beschloss die Tiroler Landesregierung
am 5. Dezember das zweite Familienpaket dieses Jahres. Darin enthalten sind Änderungen zum bereits bestehenden
Kinderbetreuungszuschuss sowie die Einführung eines Mehrlingsgeburtenzuschusses. Beide Neuerungen treten ab
1. Jänner 2018 in Kraft.
„Ziel ist es, Tirol zum familienfreundlichsten Bundesland zu machen. Eltern in ihrer Betreuungsverantwortung bestmöglich
zu unterstützen, ist ein wesentliches Anliegen. Neben der finanziellen Entlastung steht auch die Förderung
familienbezogener Einrichtungen und Maßnahmen im Zentrum unseres Handelns“, verweist LH Günther Platter
auf das klare Bekenntnis der Tiroler Landesregierung für eine noch bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
„Alle unsere Maßnahmen sollen direkt den Familien in Tirol zugutekommen.“
Kinderbetreuungszuschuss
„Mit den neuen Regelungen zum Kinderbetreuungszuschuss werden einkommensschwächere Erziehungsberechtigte,
die aufgrund ihrer Berufstätigkeit, beruflichen Aus- und Weiterbildung oder Arbeitssuche eine Kinderbetreuung
benötigen, finanziell noch besser entlastet“, erklärt Familienlandesrätin Beate Palfrader. Neu ist,
dass es künftig zwei Einkommensgrenzen gibt. „Dadurch vergrößert sich die Zahl der förderungsfähigen
Personen und es werden noch mehr Familien in Tirol unterstützt“, freut sich LRin Palfrader.
Die Höhe des Kinderbetreuungszuschusses richtet sich nach dem Einkommen. Dabei werden zwei Einkommensgrenzen
festgelegt. Unterhalb der Einkommensgrenze „I“ werden 60 Prozent der nachgewiesenen Betreuungskosten gefördert,
zwischen der Einkommensgrenze „I“ und „II“ 40 Prozent. Eine Unterstützung ist dann möglich, wenn kein
Kinderbetreuungsgeld und keine Kinderbetreuungsbeihilfe bezogen werden. Gefördert werden die Kosten für
die Betreuung pro Kind in Tagesbetreuungseinrichtungen, Kindergruppen, -krippen, -gärten sowie Kinder- und
Schülerhorten.
Mehrlingsgeburtenzuschuss
„Der neu eingeführte Mehrlingsgeburtenzuschuss soll die höhere finanzielle Belastung, die durch die Geburt
von Mehrlingen entsteht, abfedern“, sagt LRin Palfrader. Dieser Zuschuss wird einkommensunabhängig gewährt
und beträgt 300 Euro für jedes Mehrlingskind pro Mehrlingsgeburt.
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