Regierungserklärung, Bundesministeriengesetz, gesetzliches Budgetprovisorium
Wien (pk) – Am Mittwoch wird sich die neue Bundesregierung dem Nationalrat vorstellen. Zugleich sollen auch
die künftige Ressortaufteilung durch eine Änderung des Bundesministeriengesetzes fixiert und ein gesetzliches
Budgetprovisorium beschlossen werden. Zu Beginn der Sitzung findet die Wahl des neuen Nationalratspräsidenten
bzw. der neuen Nationalratspräsidentin statt. Auch das Amt des Dritten Nationalratspräsidenten ist neu
zu besetzen.
Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Nationalrats
Aufgrund des Wechsels von Elisabeth Köstinger in die Bundesregierung muss eine neue Nationalratspräsidentin
bzw. ein neuer Nationalratspräsident gewählt werden. Die Wahl ist geheim und wird per Stimmzettel in
Wahlzellen durchgeführt. Erforderlich ist die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen.
Gleich anschließend findet – mit dem gleichen Procedere – die Wahl des Dritten Nationalratspräsidenten
bzw. der Dritten Nationalratspräsidentin statt. Er bzw. sie folgt dem neuen Infrastrukturminister Norbert
Hofer nach. Zweite Nationalratspräsidentin bleibt Doris Bures. Die drei PräsidentInnen werden stets für
die Dauer der Gesetzgebungsperiode gewählt.
Regierungserklärung
Der neue Bundeskanzler Sebastian Kurz stellt den Abgeordneten sein Regierungsteam vor und präsentiert im Rahmen
der Regierungserklärung die politischen Vorhaben für die laufende Gesetzgebungsperiode. Ebenso wird Vizekanzler
Heinz-Christian Strache das Wort ergreifen, um die Schwerpunkte aus seiner Sicht darzulegen. Man kann davon ausgehen,
dass sich auch weitere Regierungsmitglieder zu Wort melden.
Damit haben die Abgeordneten die Gelegenheit, sich ausführlich mit dem Regierungsprogramm auseinanderzusetzen.
Eine eingehende Debatte und zahlreiche Wortmeldungen sind zu erwarten.
Bundesministeriengesetz
Um die neue Ressortaufteilung in der Bundesregierung zu fixieren, ist eine Änderung des Bundesministeriengesetzes
erforderlich. Eine entsprechende Gesetzesinitiative liegt dem Nationalrat bereits vor, muss aber noch mit Inhalten
befüllt werden. In diesem Sinn ist ein umfassender Abänderungsantrag zu erwarten. Derzeit einziger Punkt
der Initiative ist die formale Streichung der Zuständigkeit des Verteidigungsministeriums für die mittlerweile
aufgelöste Immobilienverwertungsgesellschaft SIVBEG, die mit dem Verkauf nicht mehr benötigter Kasernen
betraut war. Im Vorfeld der Plenarsitzung wird sich der Verfassungsausschuss am 19. Dezember mit der Novelle des
Bundesministeriumgesetzes befassen.
Gesetzliches Budgetprovisorium
Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats liegt kein reguläres Budget für das kommende
Jahr vor. Für solche Fälle gibt es zwei Lösungen: Entweder der Nationalrat beschließt rechtzeitig
ein gesetzliches Provisorium oder es tritt ein automatisches Budgetprovisorium in Kraft. Ein gesetzliches Budgetprovisorium
ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Zuständigkeiten und Gliederungen der Bundesministerien geändert
werden, da es damit in der Regel zu Kostenverschiebungen kommt.
Dem entspricht der Antrag von ÖVP und FPÖ, der ebenfalls am Mittwoch zur Beschlussfassung vorliegt. Zuvor
sind Dienstagabend noch Beratungen im Budgetausschuss geplant. Auch hier sind weitere Adaptierungen mittels Abänderungsantrag
zu erwarten. Grundlage für 2018 ist jedenfalls das Budget 2017.
Wahl von Ausschüssen
Auf der Tagesordnung der Sitzung steht auch die Wahl von Ausschüssen. Einige Ausschüsse wie etwa der
Hauptausschuss, der EU-Unterausschuss, der Budgetausschuss, der Finanzausschuss, der Immunitätsausschuss und
der Unvereinbarkeitsausschuss sind bereits gewählt. Insgesamt wird es, wie in der XXV. Gesetzgebungsperiode,
32 Ausschüsse und 8 Ständige Unterausschüsse, geben. Den meisten gehören 21 Mitglieder an:
7 von der ÖVP, jeweils 6 von der SPÖ und der FPÖ. NEOS und Liste Pilz sind jeweils mit einem Mitglied
vertreten.
Parlamentarische Versammlung des Europarats
Vom Nationalrat zu wählen sind schließlich auch noch österreichische VertreterInnen der Parlamentarischen
Versammlung des Europarats. Österreich entsendet jeweils 6 Mitglieder und Ersatzmitglieder in dieses interparlamentarische
Gremium. Gemäß dem neuen Verteilungsschlüssel können SPÖ, ÖVP und FPÖ jeweils
vier Abgeordnete bzw. BundesrätInnen nominieren. Derzeit gehören jeweils zwei Voll- und Ersatzmitglieder
der SPÖ und der ÖVP an, ein Voll- und ein Ersatzmitglied der FPÖ, ein Vollmitglied den Grünen
und ein Ersatzmitglied den NEOS. Darunter befinden sich zwei Bundesräte.
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