Zuschlagsentscheidung für Baumeister – Neuer Terminplan beschlossen
Wien (pk) - Der Aufsichtsrat der Parlamentsgebäudesanierungsgesellschaft m.b.H. (PGSG) hat in seiner
jüngsten Sitzung die Vergabe der Baumeisterarbeiten zur Sanierung des Parlamentsgebäudes genehmigt. Demnach
ist beabsichtigt, der Bietergemeinschaft Porr/Pittel+Brausewetter den Zuschlag für die Baumeisterarbeiten
zu erteilen. Nach dem Bundesvergabegesetz ist zunächst eine Stillhaltefrist von 10 Tagen einzuhalten, bevor
die Zuschlagsentscheidung weiter umgesetzt werden kann.
Die Ausschreibung erfolgte zunächst in Form eines offenen europaweiten Vergabeverfahrens, das im April 2017
eingeleitet wurde. Da die im Juni 2017 gelegten Angebote wesentlich über dem von der PGSG m.b.H. vorgegebenen
Kostenrahmen von 49,4 Mio. € netto lagen, wurde dieses Verfahren widerrufen und in der Folge ein Verhandlungsverfahren
eingeleitet. Aus diesem Verhandlungsverfahren, das mit drei Bietern geführt wurde, ging nach detaillierter
Prüfung der Angebote durch den Generalplaner (Jabornegg & Pálffy_AXIS), die Projektsteuerung (Vasko+Partner),
die Örtliche Bauaufsicht (Werner Consult ZT – ARGE Weco & Wendl) und die Begleitende Kontrolle (iC Consulenten)
die Bietergemeinschaft Porr/Pittel+Brausewetter mit einem klar unter dem Kostendeckel liegenden Angebot als Bestbieter
hervor.
Gleichzeitig mit der Zuschlagsentscheidung für die Baumeisterarbeiten hat der Aufsichtsrat eine von der Geschäftsführung
der PGSG m.b.H. vorgeschlagenen Änderung des Terminplans für das Sanierungsprojekt zur Kenntnis genommen.
Dementsprechend wird die Projektdauer um acht Monate von Juli 2020 auf März 2021 erstreckt.
Diese Erstreckung der Projektdauer ist erforderlich, weil es auch bei anderen Ausschreibungen zu keinen Zuschlägen
kommen konnte, da die Angebote zum Teil deutlich über den vorgegebenen Kostenobergrenzen lagen. Deshalb mussten
mehrere Ausschreibungen widerrufen und neu aufgesetzt werden. Bei zwei Verfahren wiederum kam es seitens potentieller
Bieter zu Einsprüchen beim Bundesverwaltungsgericht, die mittlerweile zurückgezogen wurden.
"Für uns hat der sorgsame Umgang mit Steuergeld und damit die Einhaltung des gesetzlich festgelegten
Kostenrahmens absolute Priorität", sagt Parlamentsvizedirektor und Projektleiter Alexis Wintoniak. Die
aufwändigen und zeitraubenden Verhandlungsverfahren zu den einzelnen Ausschreibungen seien unumgänglich
gewesen. Der Umweg habe sich jedoch bezahlt gemacht, wie sich auch bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten, die
nun innerhalb des ursprünglichen Kostenrahmens liegen, zeigt.
Die Mehrkosten aufgrund der längeren Projektdauer werden mit rund 8 Mio. € beziffert. Diese Summe setzt sich
im Wesentlichen aus der Preisanpassung/Valorisierung und aus der längeren Nutzung der Interimslokation zusammen.
Der Betrag wird durch Optimierung der Vergaben, sonstige Einsparungen und aus Reserven bedeckt. Der im Gesetz fixierte
Gesamtkostenrahmen in der Höhe von 352,2 Mio. € wird dabei jedenfalls eingehalten.
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