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Veröffentlichung nach Medientransparenzgesetz |
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erstellt am |
99,9 % der Meldepflichtigen gaben der KommAustria Daten des dritten Quartals 2017 bekannt –
Medienbehörde veröffentlicht Daten am 15. Dezember 2017 online Meldepflichtig waren im dritten Quartal 2017 gemäß Medienkooperations- und -förderungs- Transparenzgesetz
(MedKF-TG, "Medientransparenzgesetz") 5.382 Rechtsträger, von denen nur sechs keine Meldung abgegeben
haben. 5.079 Rechtsträger bzw. 94 % waren ihrer Anzeigepflicht bereits während des regulären Meldezeitraums
zwischen 01. und 15. Oktober 2017 nachgekommen, 297 Rechtsträger folgten innerhalb der ihnen eingeräumten,
vierwöchigen Nachmeldefrist. Gegen die Vertretungsbefugten der sechs Rechtsträger, die keine Meldung
abgegeben haben, werden Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. |
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