Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt im Öffentlichen Dienst
Innsbruck (lk) - „Vielfalt bringt uns voran. Darum ist jeder Mensch auch gleich wichtig und hat die gleichen
Rechte – unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder
sexueller Orientierung. Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen viele Vorteile“,
betonte Landeshauptmann Günther Platter am 13. Dezember beim Festakt „20 Jahre Landesgleichbehandlungsgesetz“.
Anlass der Feierstunde war ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einer diskriminierungsfreien Arbeitswelt im
Öffentlichen Dienst: Vor zwei Jahrzehnten, am 2. Juli 1997, trat das Landes-Gleichbehandlungsgesetz erstmals
in Kraft. Damals umfasste es die Gleichbehandlung von Frauen und Männern und die Frauenförderung im Landesdienst.
Für die Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung wurde eine unabhängige Einrichtung geschaffen, die
vertrauliche und kostenlose rechtliche Beratung, Unterstützung und Information bietet. Seit Juli 1998 sind
Anna C. Strobl und Isolde Kafka als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig.
Im Jahr 2005 wurde das Landes-Gleichbehandlungsgesetz maßgeblich ergänzt: Hinzu kam das Verbot der Diskriminierung
aufgrund des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und
der Behinderung. „Mit dem Landesgleichbehandlungsgesetz haben wir eine wertvolle rechtliche Grundlage, die Bedienstete
der Landesverwaltung, der Musikschulen und der Tirol Kliniken vor Diskriminierung schützen soll und schon
zu einer Reihe von Verbesserungen geführt hat“, betont Landtagspräsident Herwig van Staa.
Wichtige Schritte zur Gleichbehandlung und Antidiskriminierung
Neben den vielen Anfragen, die zur Zufriedenheit bearbeitet wurden und den Schlichtungsverfahren, im Rahmen derer
die meisten Probleme im Sinne der Betroffenen gelöst werden konnten, wurden wichtige Schritte zur Gleichbehandlung
und Antidiskriminierung gesetzt. So wurden 2004 erstmals auch Teilzeitbeschäftigte pragmatisiert, was zu einer
wesentlichen Erhöhung des BeamtInnenanteils führte und natürlich auch teilzeitbeschäftigten
Männern zugutekommt.
Die Bestimmungen des Landes-Gleichbehandlungsgesetzes sehen vor, dass bei allen Auswahlverfahren Organe der Gleichbehandlung,
vor allem die Vertrauenspersonen der Dienststellen, miteinbezogen werden. Gemeinsam mit dem Frauenförderprogramm
wird damit zu mehr Transparenz bei den Auswahlverfahren beigetragen. Gleichzeitig werden die zu besetzenden Stellen
vermehrt ausgeschrieben – allein 2016 betraf dies im Bereich der Landesverwaltung 187 Stellen.
„Erst vor kurzem wurden zwei Gutachten der Gleichbehandlungskommission umgesetzt: Ab sofort ist auch eine Beförderung
während der Karenzzeit möglich und das Weihnachtsgeld für Kinder wird nicht mehr nach dem Beschäftigungsausmaß
berechnet“, berichtet Isolde Kafka.
Gleiche Rechte für Menschen mit Behinderungen
Besonders im Fokus der Gleichstellungsbeauftragten stehen die Anliegen von Bediensteten mit Behinderungen in der
Landesverwaltung. „Bereits im Jahr 2005 wurde durch das Landesgleichbehandlungsgesetz das Gebot zur Förderung
und das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung wesentlich erweitert. Das Land Tirol hat demnach
dafür Sorge zu tragen, dass Menschen mit einer Behinderung durch geeignete Maßnahmen der Zugang zu einem
Dienst- oder Ausbildungsverhältnis, die Ausübung der dienstlichen Tätigkeit, der berufliche Aufstieg
oder die Teilnahme an Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung ermöglicht oder erleichtert wird“, stellt
Anna Strobl klar. Im Bereich der Landesverwaltung und der Tirol Kliniken wurden im letzten Jahrzehnt maßgebliche
Schritte gesetzt, um die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderungen weiter voranzutreiben
und Barrieren jeglicher Art abzubauen.
„Durch all diese Maßnahmen ist ersichtlich, dass sich das Land Tirol seiner Vorbildwirkung besonders bei
der sozialen Verantwortung gegenüber Menschen mit Behinderungen bewusst ist. Als für das Personal Zuständiger
ist es mir sehr wichtig, dass – wo immer es aufgrund der Strukturen und Tätigkeitsfelder in der Landesverwaltung
möglich ist – Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden“, betont LH Platter. Innerhalb der Landesverwaltung
gibt es viele Beispiele für die erfolgreiche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess.
Die Bandbreite beruflicher Einsatzmöglichkeiten ist groß und reicht – je nach Qualifikation und persönlichen
Fähigkeiten – von der Ausübung einfacherer Tätigkeiten, beispielsweise im handwerklichen Bereich,
bis hin zur Übernahme von Führungsverantwortung.
Behinderteneinstellungsquote in der Landesverwaltung übererfüllt
2016 waren 226 anrechenbare DienstnehmerInnen mit Behinderungen in der Landesverwaltung angestellt. Das sind um
69 Personen mehr als nach den Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes erforderlich wäre. Die aktuelle
Statistik zeigt damit klar, dass innerhalb der Landesverwaltung die Pflichtzahl für die Einstellung von Menschen
mit Behinderungen („Behinderteneinstellungsquote“) nicht nur erfüllt, sondern übererfüllt wird.
„Auch bei den Tirol Kliniken lässt sich– trotz deutlich anderer Voraussetzungen – seit 2005 ein Aufwärtstrend
beobachten. Ein Projekt zur Schaffung behindertengerechter Rahmenbedingungen unterstützte diesen Weg. Auf
diese Weise konnten die Vorgaben des Behinderteneinstellungsgesetzes 2016 um 99 Personen übertroffen werden“,
berichtet Strobl.
Frauenförderungsprogramm für den Landesdienst
Auf dem Weg zu mehr Gleichstellung wurde erst im Herbst 2017 ein neues Frauenförderungsprogramm für den
Landesdienst verabschiedet, das sechs Jahre gilt.
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