Stöger startet neue Initiativen für Inklusion

 

erstellt am
12. 12. 17
13:00 MEZ

Arbeitsmarktpolitischer Schwerpunkt für Menschen mit Behinderung – Neue Unternehmensförderung für mehr Barrierefreiheit
Wien (bmask) - Im November konnte der Anstieg der Arbeitslosigkeit bei Menschen mit Behinderungen erstmals seit langem gestoppt werden. Diese positive Entwicklung will Sozialminister Alois Stöger mit neuen Initiativen weiter verstärken: „Der aktuelle Aufschwung am Arbeitsmarkt muss bei allen Bevölkerungsgruppen ankommen. Menschen mit Behinderungen haben es aber noch immer besonders schwer, in eine Beschäftigung zu kommen. Daher setzen wir einen neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt und schaffen damit auch für diese Gruppe neue Perspektiven.“ Konkret sollen durch die Einstufung als Zielgruppe im Prioritätenkatalog zusätzliche 1.500 Personen mit Behinderungen von der Arbeitsmarktförderung des AMS profitieren. Die Aufnahme von Menschen mit Behinderung in die Zielgruppen des Arbeitsmarktservice ist eine langjährige Forderung von Behindertenorganisationen.

Im laufenden Jahr wurden bislang knapp 16.000 Menschen mit Behinderungen durch das AMS gefördert. Durch die Vorgabe des Sozialministers werden weitere neun Millionen Euro an Fördermitteln für diese Zielgruppe aus dem Budget des AMS zur Verfügung gestellt, womit die Zahl der geförderten Personen um rund 10% erhöht werden kann. Vor allem Personen, die noch kein halbes Jahr vorgemerkt sind, können damit rascher in entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen gebracht werden. „Wir arbeiten konsequent daran, die Inklusion in allen Lebens- und Gesellschaftsbereichen zu fördern. Die nachhaltige Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt ist dabei eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Teilhabe in allen Gesellschaftsbereichen“, erläutert der Sozialminister den neuen arbeitsmarktpolitischen Schwerpunkt.

Neue Unternehmensförderung für mehr Barrierefreiheit
Neben den neuen Fördermöglichkeiten durch das AMS setzt das Sozialministerium auch zusätzliche Initiativen, um den weiteren Abbau von Barrieren voranzutreiben. Im Rahmen der Aktion „Barriere:freie Unternehmen“ werden Unternehmen bei Umbauten zur Herstellung von mehr Barrierefreiheit unterstützt. Insgesamt stellt das Sozialministerium im Jahr 2018 für diese Maßnahme 500.000 Euro zur Verfügung. Der Kostenzuschuss beträgt – abhängig von der Höhe der Unternehmensinvestitionen - bis zu 2.500 Euro. „Mit der Aktion Barriere:freie Unternehmen schaffen wir neue Anreize für Unternehmen, um ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten und tragen gleichzeitig zur besseren Inklusion von Menschen mit Behinderung bei“, so Stöger weiter.

Unternehmen können für ihre Vorhaben, bei Vorliegen saldierter Rechnungen mit einem Zahlungsdatum ab 1. Jänner 2018 unter Vorlage vollständiger Unterlagen für barrierefreie Investitionen, um einen Zuschuss beim Sozialministeriumservice ansuchen.

 

 

 

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