Haslauer und Berthold: Schnittstelle zwischen Fachwelt und Öffentlichkeit für Verbreitung
des Menschenrechtsgedankens
Salzburg (lk) - Das Österreichische Institut für Menschenrechte auf der Edmundsburg feierte am
11. Dezember sein 30-jähriges Bestehen. "In seiner täglichen Arbeit hat sich das Institut der Sammlung
und Sichtung von Menschenrechtsdokumenten und -ereignissen angenommen. Dabei sticht die Dokumentation der Straßburger
Judikatur für den praktischen Juristen als besonders nützlich hervor", betonte Landeshauptmann Wilfried
Haslauer in seiner Eröffnungsrede.
"Vor 30 Jahren war das Salzburger Institut für Menschenrechte das erste im gesamten deutschen Sprachraum.
Seit damals arbeitet die Schnittstelle zwischen Fachwelt und breiter Öffentlichkeit mit vollem Einsatz für
die Verbreitung des Menschenrechtsgedankens und für den Schutz der Menschenrechte in unserer Gesellschaft.
Mit zahlreichen Tagungen, Publikationen und Workshops, aber auch Information und Beratung ist das Kompetenzzentrum
ein wichtiger Ansprechpartner für jede Frau und jeden Mann. Reinhard Klaushofer und seinem Team möchte
ich ganz besonders für den unermüdlichen Einsatz im Dienste der Menschenrechte danken", so Landesrätin
Martina Berthold.
Die Europäische Menschenrechtskonvention war eine Antwort auf die systematische Missachtung der Menschenrechte
im Zweiten Weltkrieg und durch die Diktaturen der Zwischenkriegszeit. Die Entstehungsgeschichte ist eng mit der
des Europarats verbunden. Die Mitgliedsstaaten anerkennen den Grundsatz der Vorherrschaft des Rechts und dass die
Menschenrechte und Grundfreiheiten für jeden Menschen gelten, der auf dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaates
des Europarates lebt.
Ohne konkrete Beschwerden und die darauf basierenden Entscheidungen ohne die Diskussion der anstehenden menschenrechtlichen
Probleme bleibt die Menschenrechtskonvention jedoch totes Papier. Deshalb empfahl der Europarat nationale Menschenrechtszentren
für das Studium, die Forschung und die Information im Bereich der Menschenrechte zu schaffen. Das erste solche
Zentrum im deutschen Sprachraum war das Österreichische Institut für Menschenrechte auf der Edmundsburg
in Salzburg. 2014 ist das Institut eine Einrichtung der Paris Lodron-Universität geworden, wobei es weiterhin
durch die ursprüngliche Gemeinschaft von Bund, Land Salzburg und Katholischem Hochschulwerk, die den ursprünglichen
Rechtsträger bildeten, unterstützt wird. Damit einher ging eine Vergrößerung der räumlichen
und personellen Ressourcen und eine Betonung sozialpolitischer Anliegen wie die Bekämpfung der häuslichen
Gewalt oder ein Etappenplan zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
im Rahmen des Magistrats Salzburg. Fortgesetzt wird auch die Unterweisung von Berufsgruppen zum Thema Menschenrechte
wie etwa jene der Richteramtsanwärter oder der Polizeibeamten.
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