Erfolg für Taxibranche: Uber muss sich an gesetzliche Rahmenbedingungen des Taxigewerbes
halten
Luxemburg/Wien (pwk) - „Die EuGH-Entscheidung, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen ist, ist ein Schritt
in die richtige Richtung“, freut sich KommRat Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe
mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der EuGH folgt den Ausführungen des Generalanwaltes,
wonach die erbrachten Dienste von Uber (Pop) nicht als reine Vermittlungsdienste anzusehen sind und somit den gesetzlichen
Vorschriften für die Zulassung von Verkehrsunternehmen unterliegen.
„Uber wird sich künftig an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Taxigewerbes halten müssen“, hält
Leitner fest. Dies impliziert, dass alle Fahrer, die für Uber tätig sind, über eine Lizenz verfügen
müssen.
Über den Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Der Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich
vertritt die Interessen von mehr als 13.000 österreichischen Personenbeförderern. Sie stellen mit mehr
als 10.000 Taxis und 8.000 Mietwägen die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen sowohl in städtischen
als auch in ländlichen Gebieten sicher.
Mit dieser Fahrzeugflotte werden Dienstleistungen wie Patienten- & Schülerbeförderungs- fahrten,
Spezialfahrten und, dem Kerngeschäft entsprechend, Personenbeförderungen erbracht. Obwohl Ein-Personen-Unternehmen
in unserem Gewerbe Tradition haben, werden immer mehr Arbeitsplätze für LenkerInnen geschaffen. Neben
selbstfahrenden Unternehmern beschäftigt die Branche ca. 22.000 MitarbeiterInnen.
|