Uber ist keine App, sondern ein Verkehrsdienstleister

 

erstellt am
21. 12. 17
13:00 MEZ

Erfolg für Taxibranche: Uber muss sich an gesetzliche Rahmenbedingungen des Taxigewerbes halten
Luxemburg/Wien (pwk) - „Die EuGH-Entscheidung, dass Uber als Verkehrsdienstleister einzustufen ist, ist ein Schritt in die richtige Richtung“, freut sich KommRat Erwin Leitner, Obmann des Fachverbandes für die Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Der EuGH folgt den Ausführungen des Generalanwaltes, wonach die erbrachten Dienste von Uber (Pop) nicht als reine Vermittlungsdienste anzusehen sind und somit den gesetzlichen Vorschriften für die Zulassung von Verkehrsunternehmen unterliegen.

„Uber wird sich künftig an die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Taxigewerbes halten müssen“, hält Leitner fest. Dies impliziert, dass alle Fahrer, die für Uber tätig sind, über eine Lizenz verfügen müssen.

Über den Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW
Der Fachverband für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Österreich vertritt die Interessen von mehr als 13.000 österreichischen Personenbeförderern. Sie stellen mit mehr als 10.000 Taxis und 8.000 Mietwägen die Mobilität aller Bevölkerungsgruppen sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten sicher.

Mit dieser Fahrzeugflotte werden Dienstleistungen wie Patienten- & Schülerbeförderungs- fahrten, Spezialfahrten und, dem Kerngeschäft entsprechend, Personenbeförderungen erbracht. Obwohl Ein-Personen-Unternehmen in unserem Gewerbe Tradition haben, werden immer mehr Arbeitsplätze für LenkerInnen geschaffen. Neben selbstfahrenden Unternehmern beschäftigt die Branche ca. 22.000 MitarbeiterInnen.

 

 

 

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