„Winter-Sanierungsoffensive 2018“ startet als Sonderaktion der Burgenländische Wohnbauförderung
mit 1. Jänner
Eisenstadt (blms) - Gemeinsam mit Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig, WK-Präsident Ing.
Peter Nemeth und AK-Präsident Gerhard Michalitsch präsentierte Landeshauptmann Hans Niessl am 20. Dezember
mit der „Winter-Sanierungsoffensive 2018“ eine neue Aktion des Landes im Rahmen der burgenländischen Wohnbauförderung.
Diese Initiative startet per 01. Jänner des kommenden Jahres um die burgenländische Wirtschaft weiter
zu stärken, burgenländische Arbeitsplätze abzusichern, neue zu schaffen und die Winterarbeitslosigkeit
zu bekämpfen. Dabei können für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und Heizungsanlagen des
Eigenheimes, der Eigentumswohnung oder des Reihenhauses im Eigentum nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt
werden. „Von der Wohnbauförderung des Burgenlandes gehen wichtige Impulse für die Wirtschaft, aber auch
für den Arbeitsmarkt in unserem Land aus. Als zuständiger Wohnbaureferent bin ich mir sicher, dass wir
mit dieser ‚Winter-Sanierungsoffensive 2018‘ interessante Anreize für die Durchführung von Maßnahmen
schaffen, die auch helfen, den Energieverbrauch und damit die Energiekosten deutlich zu senken. Mit dieser Initiative
ist gewährleistet, dass die Wohn- und Lebensqualität im Burgenland weiter verbessert wird, denn diese
Anreize für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen schaffen wir auch im Interesse der Energieeffizienz
bzw. des Klima- und Umweltschutzes“, so Landeshauptmann Hans Niessl.
Wirtschaft/Beschäftigung
Das Burgenland ist derzeit auf Erfolgskurs. Nach dem Rekord-Wirtschaftswachstum 2016 prognostizieren Experten
für 2017 ein Plus von 3%. Mit 103.000 Beschäftigten gibt es für November einen neuen Rekord. Die
Zahl der Arbeitslosen konnte im selben Monat um 9,1% gesenkt werden. Besonders deutlich ist der Rückgang am
Bau mit 24%. „Ein ganz wichtiges Instrument im Bauwesen - speziell im witterungsbedingt schlechten Winterhalbjahr
- waren und sind derartige Initiativen und Aktionen, wie in der Vergangenheit der ‚Sanierungsscheck‘ bzw. die mit
Beginn des kommenden Jahres startende ‚Winter-Sanierungsoffensive‘, die als Impulsgeber für positive Effekte
in der Wirtschafts- und Beschäftigungslandschaft des Burgenlandes sorgen. Wir wollen damit den gegeben konjunkturellen
Rückenwind und die hohe Investitionsneigung am unternehmerischen Sektor nutzen, um auch auf privater Ebene
derart positive Entwicklungen platzgreifen zu lassen“, betonte Wirtschaftslandesrat MMag. Alexander Petschnig.
Wir bauen burgenländisch/Niedrigste Mieten und Betriebskosten
Die burgenländische Wohnbauförderung ist einerseits ein wichtiger Motor für die heimische Wirtschaft,
andererseits durch die Initiative „Wir bauen burgenländische“ auch ein wesentlicher Garant für die Sicherung
und Schaffung von burgenländischen Arbeitsplätzen. Niessl dazu: „Dabei verpflichten sich unsere Partner,
aber auch private Bauherren, Bauaufträge vorzugsweise an burgenländische Unternehmen zu vergeben. So
auch die vier Genossenschaften im Land. Sie vergeben pro Jahr ca. 100 Millionen Euro an Bauaufträgen - davon
rund 90% dieser Aufträge im Sinne dieser Initiative an heimische Betriebe. Damit werden nicht nur Arbeitsplätze
im Land gesichert bzw. geschaffen und heimische Qualität garantiert, es wird damit auch Lohn- und Sozialdumping
vorgebeugt. Wertschöpfung, Arbeit und Geld bleiben somit im eigenen Land. Für mich als zuständiger
Wohnbaureferent ist es wichtig, dass Wohnen für alle Burgenländerinnen und Burgenländer leistbar
ist. Daher haben wir zahlreiche Initiativen - wie etwa ‚Junges Wohnen‘ mit Starterwohnungen mit Mietkosten von
5 Euro/m² oder den ‚Gemeinde-Call‘ ins Leben gerufen, denn Wohnen muss auch in Zukunft im Burgenland leistbar
bleiben. Ein weiterer wesentlicher Faktor sind die Betriebskosten, wobei auch hier die Niedrigsten pro Wohnung
mit 101,8 Euro im Burgenland ermittelt wurden“, so der Landeshauptmann.
Winter-Sanierungsoffensive 2018/Voraussetzungen/Förderhöhe
Im Rahmen der Sonderförderaktion „Winter-Sanierungsoffensive 2018“ gilt es zu beachten, dass die Baubewilligung
des zu sanierenden Objektes zumindest 10 Jahre zurückliegt. Die Sanierungsmaßnahmen sind von 1. Jänner
bis 30. April umzusetzen. Bei der Durchführung von energetischen Sanierungsmaßnahmen ist die gesetzlich
vorgeschriebene Energiekennzahl nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen einzuhalten. Förderanträge
können frühestens ab dem 1. Jänner 2018 unter Vorlage von saldierten Originalrechnungen, deren Ausstellungsdatum
nicht vor dem 1. Jänner 2018 und nach dem 30. April 2018 liegt, gestellt werden. Die Sanierungsmaßnahmen
sind spätestens bis 30. April 2018 abzuschließen. Förderungsanträge können bis längstens
18. Mai 2018 bei der Förderstelle eingebracht werden. Die Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses
ist abhängig von der Art der Sanierung und den Kosten der durchgeführten Maßnahmen. Der nicht rückzahlbare
Zuschuss kann bis zu 13.000 Euro betragen. Anträge, weitere Informationen und Details dazu sind über
die Homepage des Landes unter www.burgenland.at/wbf in Erfahrung zu bringen.
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