Neues Bundesministeriengesetz und gesetzliches Budgetprovisorium sollen am 8. Jänner in
Kraft treten
Wien (pk) - Die neue Ressortverteilung in der Regierung ist fix. Der Nationalrat verabschiedete am 20. Dezember
mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit die dafür notwendige Novelle zum Bundesministeriengesetz. Auch das gesetzliche
Budgetprovisorium erhielt mehrheitliche Zustimmung. In Kraft treten werden beide Gesetze am 8. Jänner 2018,
zuvor muss allerdings noch der Bundesrat der Neuordnung der Ministerien seinen Sanktus geben. Er wird am 22. Dezember
darüber beraten. Wenig Freude mit dem Tempo der Beschlüsse hatte die Opposition, die SPÖ konnte
sich mit zwei Rückverweisungsanträgen jedoch nicht durchsetzen. Alfred Noll von der Liste Pilz regte
an, die Ressortverteilung künftig per Verordnung und nicht mehr per Gesetz zu regeln.
Mit der Novelle zum Bundesministeriengesetz werden unter anderem die Kompetenzen für Schulen, Universitäten
und Kindergärten in einem Ressort gebündelt und zentrale EU-Agenden vom Außenministerium in das
Bundeskanzleramt verschoben. Zudem wird das Sozial- und das Gesundheitsministerium zusammengelegt und ein neues
Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport eingerichtet. Justizminister Josef Moser bekommt
auch die Zuständigkeit für "Verfassung, Reformen und Deregulierung" übertragen. Weitere
neue Kombinationen sind "Nachhaltigkeit und Tourismus" sowie "Digitalisierung und Wirtschaftsstandort".
Anstelle des Familienministeriums wird es – neben einem Minister für EU, Kultur und Medien – eine weitere
Ministerin im Bundeskanzleramt, zuständig für Frauen, Familie und Jugend, geben.
Festgelegt wurde die neue Kompetenzverteilung mit einem im Verfassungsausschuss eingebrachten Abänderungsantrag
(siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1199/2017). Dazu wurden heute weitere Präzisierungen vorgenommen. Demnach
wird das neue Ministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort auch für die Digitalisierungsstrategie,
den Bereich E-Government und das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) verantwortlich sein und Koordinationsaufgaben
im IT-Bereich übernehmen. Das dem Finanzminister eingeräumte Mitwirkungsrecht bei der Erstellung des
Rahmenplans der Österreichischen Bundesbahnen wird auf budgetäre Aspekte beschränkt.
Durch das gesetzliche Budgetprovisorium wird sichergestellt, dass auch das neue Ressort für öffentlichen
Dienst und Sport bis zum Beschluss des regulären Bundeshaushalts für 2018 über budgetäre Mittel
verfügt. Außerdem wird der Herauslösung der Frauenagenden aus dem Gesundheitsressort Rechnung getragen.
Weitere finanzielle Umschichtungen, die aufgrund der neuen Ressortstruktur notwendig sind, wollen die Regierungsparteien
erst zu einem späteren Zeitpunkt beschließen. Grundsätzlich sind für die Gebarung der Ministerien
weiter die Budgetansätze für 2017 maßgeblich, allerdings kommen einige Einschränkungen zum
Tragen (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1198/2017). Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde auch ein
Abänderungsantrag, mit dem ein Redaktionsversehen behoben wird.
SPÖ: Koalition hat sich über viele Regeln und Usancen hinweggesetzt
Die zu mitternächtlicher Stunde abgehaltene Debatte über die beiden Gesetzesanträge war kurz. Bei
den parlamentarischen Beratungen habe es viele Unzulänglichkeiten gegeben, die Koalitionsparteien hätten
sich über viele Regeln und Usancen hinweggesetzt, wiederholte SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann
die Kritik seiner Fraktion. Schon zu Sitzungsbeginn, also noch vor der Regierungserklärung, hatten Andreas
Schieder (SPÖ), Nikolaus Scherak (NEOS) und Peter Kolba (PILZ) Einwände gegen die ihrer Meinung nach
überhastete Beschlussfassung erhoben (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 1203/2017).
Wittmann glaubt auch, dass sich die FPÖ bei der Ressortverteilung von der ÖVP über den Tisch hat
lassen. So wertete er es etwa als "Demütigung", dass der Vizekanzler lediglich für Sport und
Beamte zuständig sein wird. Zudem sei das Außenministerium zu einem "Zwergenministerium" degradiert
worden und das Verhältnis von acht ÖVP-MinisterInnen zu sechs FPÖ-MinisterInnen nicht ausgeglichen.
Von Augenhöhe könne keine Rede sein, so Wittmann.
ÖVP: Neue Regierung muss rasch handlungsfähig werden
Seitens der ÖVP machten Wolfgang Gerstl und Angelika Winzig geltend, dass die Novelle zum Bundesministeriengesetz
Voraussetzung für eine handlungsfähige Regierung sei. Es sei im Interesse aller ÖsterreicherInnen,
dass die Regierung rasch zu arbeiten beginnen könne, sagte Winzig. Das habe, so Gerstl, auch SPÖ-Chef
Christian Kern verlangt. Dass die Opposition in der Debatte nur noch wenige Einwände vorbrachte und etwa die
umstrittene Bestellung von Generalsekretären nicht mehr ansprach, interpretierte Philipp Schrangl (FPÖ)
dahingehend, dass sich die geäußerten Vorwürfe bei näherer Betrachtung wohl in Luft aufgelöst
hätten. Er selbst erwartet sich "eine tolle Arbeit" von der Regierung.
Alfred J. Noll (PILZ) regte an, die Verteilung der Ministerien künftig per Verordnung zu regeln und die Bundesverfassung
entsprechend zu adaptieren. Damit würde man sich ersparen, das Parlament in der Art zu entmündigen, wie
dies ÖVP und FPÖ getan hätten. De facto müsste man bei der vorliegenden Gesetzesnovelle ohnehin
von einem Regierungsdekret sprechen. Was die neue Ressortverteilung betrifft, vermisst die Liste Pilz unter anderem
ein eigenes Frauenministerium, wie Noll festhielt. Den Vorschlag einer Regierungsverordnung griff Roman Haider
(FPÖ) auf: Das wäre wahrscheinlich der bessere und sauberere Weg, meinte er.
NEOS mahnen nachhaltiges Budget ein
Was das gesetzliche Budgetprovisorium betrifft, wiesen Winzig und Haider darauf hin, dass wegen der Wahlen für
2018 noch kein Budget beschlossen werden konnte. Aufgrund der Ressortverschiebungen hätte ein automatisches
Provisorium nicht ausgereicht, betonte Winzig.
NEOS-Abgeordnete Karin Doppelbauer lenkte den Blick auf den hohen Schuldenstand Österreichs und mahnte ein
gutes und nachhaltiges Doppelbudget für 2018 und 2019 mit zumindest einem Nulldefizit ein. Grundsätzlich
sollte man ihrer Meinung nach aber Überschüsse anstreben, um Spielräume für notwendige Reformen
zu schaffen.
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