Leistungsabgeltungen für Antragsjahr 2017 ausgezahlt
Wien (bmlfuw) - Mit der Hauptauszahlung für das Österreichische Agrarumweltprogramm ÖPUL,
der Ausgleichszulage für Berggebiete und den Direktzahlungen für das Antragsjahr 2017 werden am 20. Dezember
knapp 1,2 Milliarden Euro an die Bäuerinnen und Bauern überwiesen. „Unsere bäuerlichen Familienbetriebe
stehen für eine moderne, nachhaltige und flächendeckende Landwirtschaft. Die ausbezahlten Leistungsabgeltungen
sorgen für Stabilität und ermöglichen nachhaltige Investitionen. Damit sind unverzichtbare Leistungen
wie die Pflege und der Erhalt unserer artenreichen Kulturlandschaft, der Schutz vor Naturgefahren sowie die Produktion
sicherer, hochwertiger Lebensmittel sichergestellt“, betont Bundesministerin Elisabeth Köstinger.
Mit der Auszahlung werden 75 Prozent des Agrarumweltprogramms (ÖPUL) sowie des Bergbauernprogramms (AZ) an
die Landwirtinnen und Landwirte überwiesen. Bei den Direktzahlungen erfolgt eine hundertprozentige Auszahlung
für Betriebe mit vollständig eingearbeiteten Kontrollergebnissen. Direktzahlungen werden als wichtiger
Einkommensbestandteil der bäuerlichen Betriebe und auch als Lenkungsinstrument in Richtung nachhaltige Produktion
ausbezahlt. Sie unterstützen zum Beispiel die Anlage von ökologischen Vorrangflächen oder die Etablierung
von umweltgerechten Fruchtfolgen. Für Junglandwirtinnen und Junglandwirte wird mittels einer Top-Up-Zahlung
eine ergänzende Unterstützung angeboten.
Über das Agrarumweltprogramms ÖPUL werden freiwillige, über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende
Maßnahmen gefördert. Durch die umgesetzten Maßnahmen wird auf die Erhaltung und Förderung
der pflanzlichen und tierischen Biodiversität, den Schutz der Grund- und Oberflächengewässer vor
stofflichen Einträgen als auch auf den Schutz der landwirtschaftlich genutzten Böden abgezielt. Im Vergleich
zum Vorjahr stiegen das errechnete ÖPUL-Fördervolumen von 406,8 Mio. im Jahr 2016 auf 437,6 Mio. Euro
im Jahr 2017. Besonders erfolgreich waren die Maßnahmen „Biologische Wirtschaftsweise“ (+8,9 Mio. Euro),
„Naturschutz“ (+3,9 Mio. Euro) und „Vorbeugender Grundwasserschutz“ sowie Maßnahmen im Bereich Tierschutz
– Stallhaltung. Für das kommende Antragsjahr wird mit einer weiteren Steigerung der ÖPUL-Zahlungen gerechnet,
da der Umstieg in die biologische Wirtschaftsweise weiterhin möglich sein wird.
Mit der Ausgleichszahlung AZ erhalten Betriebe im benachteiligten Gebiet eine Abgeltung für die erhöhten
Bewirtschaftungskosten der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Durch die Zahlungen wird die Aufrechterhaltung
der Bewirtschaftung auch von schwer zugänglichen bzw. schwer zu bearbeitenden Flächen und Regionen gewährleistet,
welche somit weiterhin als Lebens-, Erholungs- und Wirtschaftsraum zur Verfügung stehen.
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