Als Folge der Steuerreform sank das Lohnsteueraufkommen gegenüber dem Vorjahr um 10,8%
Wien (statistik austria) - Im Jahr 2016 gab es laut Auswertung der Lohnsteuerstatistik (vor Arbeitnehmerveranlagung)
insgesamt 6.860.110 lohnsteuerpflichtige Einkommensbezieherinnen und -bezieher, um 1,4% mehr als 2015. Davon waren
4.446.388 unselbständig Erwerbstätige (+1,9% gegenüber 2015) und 2.413.722 Pensionistinnen und Pensionisten
(+0,4%). Wie Berechnungen von Statistik Austria weiters zeigen, stiegen die Bruttobezüge im Vergleich zum
Vorjahr um 3,4% und erreichten eine Höhe von 188,6 Mrd. Euro. Das Lohnsteueraufkommen (= einbehaltene Lohnsteuer)
verzeichnete mit 25,2 Mrd. Euro einen Rückgang von 10,8% gegenüber 2015.
46,5% der unselbständig Erwerbstätigen waren Angestellte
Die zahlenmäßig größte Gruppe unter den 4,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
bildeten die Angestellten (46,5%), knapp zwei Fünftel (38,2%) waren Arbeiterinnen oder Arbeiter. Vertragsbedienstete
kamen auf einen Anteil von 8,1%, Beamtinnen bzw. Beamte auf 4,2%. 2,5% aller unselbständig Erwerbstätigen
waren Lehrlinge, und 0,4% hatten sonstige Aktivbezüge vorzuweisen.
Männer stellten die Hälfte aller Lohnsteuerpflichtigen und erhielten 61,3% der Bruttobezüge
50,1% aller Lohnsteuerpflichtigen waren Männer, 49,9% Frauen. Der Anteil der Männer an der Summe der
Bruttobezüge betrug mit 61,3% mehr als drei Fünftel (2015: 61,4%), an der Summe der Sozialversicherungsbeiträge
61,7% (2015: 61,8%) und an der insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer mit 70,7% fast drei Viertel (2015: 70,0%). Der
Männeranteil sank bei den Bruttobezügen und den Sozialversicherungsbeiträgen leicht. Bei der Lohnsteuer
stieg er, während er beim Vergleich 2014 zu 2015 noch bei allen drei Werten leicht gesunken war.
Auswirkungen der Steuerreform 2016: Gesamte Lohnsteuerentlastung betrug 4.380 Mio. Euro
Der Effekt der Steuerreform auf das Lohnsteueraufkommen 2016 (vor Arbeitnehmerveranlagung) wurde mittels Simulation
ermittelt. Insgesamt belief sich die Lohnsteuerentlastung auf 4.380 Mio. Euro, was einer durchschnittlichen Steuerentlastung
von 638 Euro pro Person entspricht.
Auf die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfiel mit 3.133 Mio. Euro ein Anteil von 71,5% der Lohnsteuerentlastung;
bei den Pensionisten und Pensionistinnen waren es 1.247 Mio. Euro (28,5%). Beim Vergleich zwischen den Geschlechtern
war die Steuerentlastung durch die Steuerreform bei den Männern (2.767 Mio. Euro bzw. 63,2%) deutlich größer
als bei den Frauen (1.613 Mio. Euro bzw. 36,8%), was eine Folge des höheren (Durchschnitts-) Einkommens der
Männer ist.
Betrachtet man die Lohnsteuerentlastung durch die Steuerreform 2016 nach den den Steuertarifstufen entsprechenden
Stufen der Lohnsteuerbemessungsgrundlage, so zeigt sich Folgendes: Der weitaus größte Anteil der Steuerentlastung,
nämlich 77,7% (3.401 Mio. Euro) entfiel auf die Personen mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 18.000 und
60.000 Euro, also auf die kleinen und mittleren Einkommen; es handelte sich dabei um 2.900.959 Personen bzw. 42,3%
aller Lohnsteuerpflichtigen.
Auf die darunter liegenden Stufe mit einer Bemessungsgrundlage zwischen 11.000 und 18.000 Euro, die 1.334.503 Personen
und damit 19,5% aller Lohnsteuerpflichtigen umfasste, entfiel ein Anteil von 12,1% (532 Mio. Euro) der Steuerentlastung.
Dieser vergleichsweise geringe Anteil ist damit zu erklären, dass es in dieser Stufe relativ viele Personen
gibt, deren Bemessungsgrundlage zwar über der "Steuerfreigrenze" von 11.000 Euro liegt, die daraus
resultierende Lohnsteuer aber bereits laut Steuertarif bis 2015 durch die Absetzbeträge (Arbeitnehmer- und
Verkehrsabsetzbetrag bzw. Pensionistenabsetzbetrag, Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, Pendlereuro)
auf null reduziert wird und sich laut Steuertarif 2016 ebenfalls auf null beläuft, sodass sich in der Simulation
keine Steuerentlastung ergibt.
In der Stufe der Bemessungsgrundlage von 60.000 bis 90.000 Euro sowie darüber bis 1 Mio. Euro fiel die Steuerentlastung
mit einem Anteil von 6,7% (294 Mio. Euro) bzw. 3,7% (160 Mio. Euro) schon deutlich geringer aus. Dies ist mit der
im Vergleich zu den unteren Stufen deutlich geringeren Anzahl an zugehörigen Personen (145.951/2,1% bzw. 67.149/1%)
zu erklären.
Ab einer Bemessungsgrundlage von 1 Mio. Euro kam es durch die Steuerreform 2016 zu einer Steuererhöhung; der
Grenzsteuersatz wurde von 50% auf 55% angehoben. Durch die für Anteile der Bemessungsgrundlage über 1
Mio. Euro im Vergleich zum Steuertarif bis 2015 anfallende um 5% höhere Lohnsteuer wurde die Steuerentlastung
für die darunter liegenden Anteile der Bemessungsgrundlage überkompensiert und es kam zu einer Steuermehrbelastung.
Diese betrug nur 7 Mio. Euro, weil lediglich 197 Personen davon betroffen waren.
Die Lohnsteuerstatistik und ebenso die durchgeführte Simulation zur Ermittlung der Entlastung bei der eingehobenen
Lohnsteuer durch die Steuerreform 2016 basiert auf den Lohnzetteldaten, d.h. sie beschreibt die Verhältnisse
vor einer eventuellen Arbeitnehmerveranlagung, durch welche es dann zu einer Steuerrückzahlung oder bei einer
Bemessungsgrundlage bis etwas über 11.000 Euro zur Auszahlung einer sogenannten "Negativsteuer",
also einer Gutschrift, kommen kann. Durch die Steuerreform 2016 wurden die Regelungen für den Anspruch auf
Negativsteuer für die Steuerpflichtigen günstiger gestaltet, sodass auch Personen mit einer Bemessungsgrundlage
unter 11.000 Euro im Rahmen einer Arbeitnehmerveranlagung von der Steuerform profitieren können. In der durchgeführten
Simulation wurde die Arbeitnehmerveranlagung nicht berücksichtigt, weil dafür noch keine ausreichenden
Daten vorhanden sind; deshalb ist für die Personen mit einer Bemessungsgrundlage unter 11.000 Euro der "Profit"
durch die Steuerreform nicht dargestellt.
Detaillierte Ergebnisse bzw. weitere Informationen zur Lohnsteuerstatistik finden Sie hier >
Definitionen, Information zur Methodik
Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die in der Lohnsteuerstatistik
genannte Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Anzahl aller Personen, für die im Berichtsjahr
zumindest ein Lohnzettel für ein Beschäftigungsverhältnis ausgestellt wurde und für die im
Berichtsjahr die Summe der Bruttobezüge aus allen ausgestellten Lohnzetteln für ein Beschäftigungsverhältnis
größer ist als die Summe aus allen (eventuell) auch ausgestellten Lohnzetteln für einen Pensionsbezug.
Es handelt sich dabei um eine Gesamtanzahl über den Betrachtungszeitraum von einem Jahr. Dabei sind auch jene
Personen, auf die oben beschriebene Bedingungen zutreffen und die ihren Wohnsitz im Ausland haben, als Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer ausgewiesen. Die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer laut Lohnsteuerstatistik ist wegen
dieser umfassenderen Definition größer als die (durchschnittliche) Anzahl der Erwerbstätigen laut
Arbeitsmarktstatistik.
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