Wallner: 2018 - Leistbares Wohnen,
Familien stärken, Bürokratie abbauen
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erstellt am
29. 12. 17
13:00 MEZ
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"Zahlreiche Neuerungen und Verbesserungen zu Jahresbeginn"
Bregenz (vlk) - In den unterschiedlichen Bereichen werden mit 1. Jänner 2018 eine Reihe von Neuerungen
und Verbesserungen in Kraft treten, von denen Bevölkerung und Wirtschaft des Landes profitieren. Für
Vorarlbergs Familien wird es wieder eine Indexanpassung beim Familienzuschuss geben. "Weiter bearbeitet werden
zudem mit ganzer Kraft die Aufgaben Bürokratieabbau bzw. Verwaltungsvereinfachung sowie der Einsatz für
leistbares Wohnen", stellt der Landeshauptmann Markus Wallner klar.
Die Indexierung beim Familienzuschuss und beim Pflegekindergeld unterstreicht die Bedeutung, die von Landesseite
den Familien und den familiären Leistungen zuerkannt wird. "Familien sind der wichtigste Anker für
unsere Gesellschaft", betont Landeshauptmann Wallner. Rund 7,2 Millionen Euro hat die Landesregierung im Voranschlag
2018 für Familienförderung bzw. familienpolitische Aktivitäten reserviert. "Wir können
die wichtige Unterstützung für unsere Familien damit weiter aufrecht halten", so Wallner.
Wohnen zu erschwinglichen Preisen ermöglichen
Bezüglich Bauen und Wohnen setzt die Landesregierung 2018 ihre Wohnbauoffensive für leistbares Wohnen
fort. Auch 2018 sollen wieder rund 700 gemeinnützige Wohnungen zugesagt werden. Auch das Projekt "Sicher
vermieten", das vorhandenen Leerstand mobilisieren soll, wird mit Nachdruck weiter verfolgt. Zudem wurden
in der Wohnbauförderung die Richtlinien angepasst, um ab 1.1.2018 noch treffsicherer unterstützen zu
können. Beim privaten Neubau ist künftig für den Erhalt der Basisförderung die Baubewilligung
ausreichend. Die Energiespar- und Umweltboni werden neu gewichtet, für optimierte Fahrradabstellplätze
bei Wohnanlagen und für Elektromobilität gibt es Boni - ebenso für Hausstandsgründungen. Die
neue Wohnhaussanierungsrichtlinie 2018/19 sieht Pauschalfördersätze gemäß der energetischen
Qualität vor. Statt bisher fünf gibt es nur noch zwei Stufen (Basis-Stufe und Bonus-Stufe). Das bedeutet
eine Anhebung der Mindestanforderung für eine Förderung, deckt sich aber auch mit den Bemühungen
um Energieeffizienz in der Vorarlberger Energieautonomie-Strategie.
"Überflüssige Bürokratie beseitigen"
Bezüglich Bürokratieabbau und Deregulierung wird Vorarlberg auch im neuen Jahr an seinem konsequenten
Kurs festhalten, kündigt Wallner an: "An der Vereinfachung von Regeln und Normen und an der Beseitigung
bürokratischer Hürden, die Bürgerinnen und Bürger sowie die heimische Wirtschaft einschränken
und belasten, wird von Regierungsseite mit aller Kraft weitergearbeitet". Mit Jahresbeginn tritt das neue
Gesetz zur weiteren Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung in Kraft. Mit ihm werden auf einen Schlag insgesamt
21 Gesetze geändert, ein Rechtsbereinigungsgesetz erlassen und fünf Gesetze aufgehoben.
Eigenen Handlungsbereich optimieren
Konsequent vorangetrieben wird auch der Verwaltungsentwicklungsprozess. Nach der Zusammenführung der Agrarbezirksbehörde
und der Landwirtschaftsabteilung erfolgt mit der Neustrukturierung der Forstverwaltung der nächste Schritt,
führt Wallner aus: "Die bisher bestehenden vier Bezirksforstbehörden werden auf zwei Behördenstellen
– eine Behördenstelle Süd für die Bezirke Bludenz und Feldkirch und eine Behördenstelle Nord
für die Bezirke Bregenz und Dornbirn – konzentriert. Für Auskünfte wird jedoch an allen Bezirkshauptmannschaften
weiterhin ein direkter Ansprechpartner zur Verfügung stehen". Die Neuordnung erfolgt mit 1.1.2018. "Bei
den strukturellen Änderungen wurde darauf Wert gelegt, dass die Aufgabenerfüllung für die Bediensteten
einfacher wird und gleichzeitig die hohe Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger gesichert
bleibt", sieht der Landeshauptmann die erneute Straffung der Verwaltungsstrukturen positiv.
Pflegeregress-Ende
Auf einer bundesgesetzlichen Änderung fußt das Aus für den Pflegeregress. Normiert wurde sein Verbot
im Rahmen des Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetzes mit Verfassungsbestimmung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz
(ASVG). Dementsprechend ist ab dem 1. Jänner 2018 ein Zugriff auf das Vermögen von in stationären
Pflegeeinrichtungen aufgenommenen Personen, deren Angehörigen, Erben und Geschenknehmern im Rahmen der Sozialhilfe
zur Abdeckung der Pflegekosten unzulässig. "Hier kann der Weg nur über eine vollständige Kompensation
der Kosten durch den Bund führen", erneuert Landeshauptmann Wallner seine klare Haltung.
Pflegefachassistenz als neues Berufsbild
Weiter umgesetzt werden 2018 die Änderungen, die mit der 2016 in Kraft getretenen Novellierung des Gesundheits-
und Krankenpflegegesetzes (GuKG) verbunden sind. An der Krankenpflegeschule Feldkirch und Krankenpflegeschule Bregenz
werden im Frühjahr 2018 erstmalig Ausbildungskurse im neu geschaffenen Berufsbild der Pflegefachassistenz
durchgeführt. Ab Herbst 2018 wird dann erstmals die Ausbildung zum gehobenen Gesundheits- und Krankenpflegedienst
an der Fachhochschule Vorarlberg als Bachelorausbildung angeboten.
E-Mobilität: Flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur
Mit neuen Förderprogrammen werden von Landesseite auch in Sachen Elektromobilität weitere Impulse gesetzt.
Bis 2020 soll es in jeder Vorarlberger Gemeinde mindestens eine öffentlich zugängliche E-Ladestation
geben. Das Land stellt dafür in den Jahren 2018/2019 fast eine halbe Million Euro bereit. Als Anreiz zur Errichtung
einer solchen gibt es ab 1. Jänner 2018 einen Investitionszuschuss von bis 7.000 Euro. Die zweite Förderaktion
gilt Wohnhäusern. Insbesondere bei schon bestehenden Mehrfamilienhäusern ist der Aufbau einer Ladeinfrastruktur
für E-Pkw und E-Bikes mit erheblichem Aufwand verbunden. Deshalb wird dort die Nachrüstung mit bis zu
3.500 Euro pro Wohnanlage und zusätzlich mit bis zu 300 Euro pro Stellplatz gefördert.
Tourismusgesetz-Novelle regelt "Airbnb"-Vermietung
Ebenfalls neu in Kraft tritt mit Jahresanfang die Tourismusgesetz-Novelle. Mit ihr werden Online-Plattformen wie
z.B. "Airbnb", die die Beherbergung von Gästen in Unterkünften vermitteln, verpflichtet, den
Gemeinden bestimmte Daten über die Unterkunftgeber anzuzeigen. Dadurch soll der Abgabenvollzug für die
Gemeinde erleichtert werden. In der Novelle wird zudem das Höchstausmaß der Gästetaxe je Nächtigung
auf 3,80 Euro – also um rund einen Euro – erhöht.
Verbesserungen durch novelliertes Spitalgesetz
Anfang 2018 in Kraft treten wird auch die Novelle zum Spitalgesetz. Mit ihr erfolgen verschiedene Änderungen
im Bereich des Krankenanstaltenrechts: So werden z.B. die Krankenanstaltentypen angepasst, es entfällt künftig
der Kostenbeitrag für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, Sonderbestimmungen zu Primärversorgungseinheiten
werden in Form selbständiger Ambulatorien vorgesehen und die Überprüfung der Identität und
der rechtmäßigen Verwendung der e-Card für Patienten und Patientinnen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
ist in allen Fällen obligatorisch. Außerdem kommt es zu einer Anpassung der Regelungen über den
Regionalen Strukturplan Gesundheit.
Geändertes Kanalisationsgesetz
Mit Beginn des neuen Jahres tritt auch das geänderte Kanalisationsgesetz in Kraft. Die Novelle ändert
unter anderem die Bestimmungen über die Kanalisationsbeiträge sowie die Kanalbenützungsgebühren.
Beispielsweise werden zukünftig die Außenwände nicht mehr zur Geschossfläche gezählt
und fließen daher nicht mehr in die Berechnung des Anschlussbeitrages ein. Zudem wird es den Gemeinden möglich,
für die Bereitstellung einer Abwasserbeseitigungsanlage eine Mindestgebühr einzuheben, die vom Verbrauch
unabhängig ist.
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