Jedes Jahr kommt es zum Jahreswechsel zu neuen Vorschriften für Autofahrer. Der ARBÖ
gibt einen Überblick, was sich für Autofahrer ab kommenden Montag ändert.
Wien (arbö) - Mit dem „Vignetten-Jahr 2018“ kann das Autobahnpickerl nun auch digital erworben werden.
Die Preise sind ident zur Klebevariante, allerdings startet die Gültigkeit aufgrund des Rücktrittrechts
bei Käufen im Internet erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf. Erhältlich ist die digitale Vignette vorerst
nur über den Webshop der ASFINAG.
Neue Toleranzfristen bei der §57a-Pickerlüberprüfung
Bei bestimmten Fahrzeugklassen kommt es zu Veränderungen bei den Prüfintervallen und Toleranzfristen.
So dürfen Taxis, Rettungsfahrzeuge sowie Krankentransporte künftig bereits drei Monate vor Ablauf des
Pickerls zur §57a-Begutachtung kommen, dafür entfällt allerdings die Überziehungsfrist. Diese
Regelung gilt für sämtliche Lkw-Fahrzeugklassen, also auch Kleintransporter und Fiskal-Lastkraftwagen,
sowie für Autobusse und Traktoren. Zudem gibt es auch Neuerungen bei der Begutachtung von Oldtimern.
Verpflichtendes eCall-System
Alle neu genehmigte Pkw und Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von
3,5 Tonnen müssen ab dem 1. März 2018 mit einem eCall-Notrufsystem ausgestattet sein. Bei einem Unfall
sendet das System ein Notsignal aus und übermittelt wichtige Daten wie beispielsweise den Unfallort an die
Rettungskräfte.
Normverbrauch-Messzyklusumstellung auf WLTP
Mit 1. September 2018 müssen alle Neufahrzeuge die WLTP-Normverbrauchswerte (Worldwide Harmonized Light-Duty
Vehicles Test Procedure) ausweisen. Die Umstellung begann am 1. September 2017 und muss seitens der Hersteller
bis Ende August 2018 komplett abgeschlossen sein. Dadurch werden bei Neufahrzeugen die Normverbrauchsangaben steigen.
Finanzielle Folgen für die Autokäufer hat dies vorerst nicht, da das Finanzministerium zugesichert hat,
dass bis Ende 2019 die Normverbrauchsabgabe nach dem bisherigen Messzyklus NEFZ berechnet wird.
Computerprüfung für Mopedführerschein
Künftig wird die Moped-Führerscheinprüfung am Computer absolviert, die Umstellung soll im ersten
Halbjahr 2018 erfolgen. Für einen positiven Abschluss der Prüfung müssen 80 Prozent der Fragen richtig
beantwortet werden.
Doch nicht nur in Österreich kommt es zu Änderungen, auch in Deutschland gelten für Autofahrer neue
Regelungen. Besonders wer in den Grenzgebieten in Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg unterwegs
ist sollte auf Folgendes achten:
Höhere Strafen bei Verletzung der Winterreifenpflicht
Auch in Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht, demnach müssen Winterreifen am Fahrzeug montiert
sein, sobald die Straße mit Eis, Schnee oder Schneematsch bedeckt ist. Künftig kostet dem Fahrer der
Verstoß gegen die Winterreifenpflicht 60 Euro (80 Euro bei zusätzlicher Behinderung) und darüber
hinaus muss der Zulassungsbesitzer des Fahrzeugs 75 Euro Strafe bezahlen.
Apropos höhere Strafen: Österreichs nördliche Nachbarn haben erst vor wenigen Wochen einige Verkehrsstrafen
massiv erhöht. So müssen Autolenker, die keine Rettungsgasse bilden künftig mindestens 200 Euro
bezahlen, bei Behinderung von Einsatzfahrzeugen mindestens 320 Euro. Auch die Handynutzung ohne Freisprecheinrichtung
wurde erhöht und kostet nun mindestens 100 Euro.
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