Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz sieht u.a. verpflichtende Beratung, Sprachförderung
und Wertevermittlung für Flüchtlinge durch den ÖIF vor
Wien (öif) - Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz stellt erstmals eine bundesweit einheitliche
Gesetzesgrundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten dar. Seit Juni dieses
Jahres sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, im Rahmen einer Orientierungsberatung eine
Integrationserklärung zu unterzeichnen, Deutschkursmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und einen Werte-
und Orientierungskurs zu absolvieren. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt Flüchtlingen
diese verpflichtenden Integrationsmaßnahmen zur Verfügung.
Verpflichtende Beratung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Mehr als 100.000 Mal haben sich Flüchtlinge und Zuwander/innen 2017 an die neun ÖIF-Integrationszentren
in den Landeshauptstädten und an die zahlreichen mobilen Beratungsstellen in den Regionen gewandt. In gesetzlich
vorgeschriebenen Orientierungsberatungen werden Flüchtlinge beim ÖIF nach Erhalt ihres Asylbescheids
über die wichtigsten Schritte für ihre Integration informiert und bei der Umsetzung unterstützt:
Im Rahmen dieser Beratungen unterzeichnen sie auch eine Integrationserklärung, mit der sie sich zum Besuch
von Deutschkursmaßnahmen sowie eines Werte- und Orientierungskurses verpflichten. Wird die Integrationserklärung
nicht erfüllt, droht die Kürzung von Sozialleistungen.
Klare Kompetenzverteilung sowie Wertevermittlung im Deutschkurs
Das Integrationsgesetz schreibt auch eine klare Kompetenzverteilung in der Sprachförderung fest, nach
welcher der ÖIF bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten für das Sprachniveau A1 verantwortlich
ist. So wickelte der ÖIF 20.000 geförderte Deutschkursplätze ab. Neben dem Erlernen der deutschen
Sprache schreibt das Gesetz auch die Vermittlung von Werte- und Orientierungswissen an Flüchtlinge sowie Drittstaatsangehörige
fest. Dazu hat der ÖIF eigene Kurscurricula sowie ein umfangreiches Angebot an Lehr- und Lernmaterialien entwickelt,
welches kostenlos am Online-Portal www.sprachportal.at zur Verfügung steht. Deutschtrainer/innen werden in
eigenen Workshops speziell für Integrationsdeutschkurse geschult. Werte- und Orientierungswissen ist auch
Teil der ÖIF-Prüfungen, welche in diesem Jahr 20.000 Mal von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigen
sowie von Drittstaatsangehörigen abgelegt wurden.
Ausbau der verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse
Seit Ende 2015 werden österreichweit ÖIF-Werte- und Orientierungskurse für Flüchtlinge
durchgeführt, an denen bisher über 37.000 Personen teilgenommen haben. Seit Juni 2017 ist der Besuch
dieser Kurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtend vorgeschrieben. Themenspezifische
Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern dieses Angebot. Das im Werte- und Orientierungskurs
erarbeitete Wissen wird im Anschluss in den vom ÖIF bereitgestellten Deutschkursen mit eigens entwickelten
Curricula vertieft. Auf der Online-Lernplattform www.sprachportal.at finden sich außerdem zahlreiche Videos
und Lernunterlagen mit Inhalten speziell für die Integration in Österreich. Die Deutschlern- und Beratungsangebote
sowie die Werte- und Orientierungskurse des ÖIF wurden im vergangenen Jahr auch durch unabhängige Expert/innen
positiv evaluiert.
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