Schwerpunkte bilden Novellen zu Grundverkehr und Raumplanung, ein Gesetz zum Schutz der Bodenqualität
und die umfangreiche Gemeinderechtsnovelle
Bregenz (vlk) - Ein intensives legistisches Arbeitsprogramm kündigen Landeshauptmann Markus Wallner
und Legistik-Landesrätin Bernadette Mennel für die erste Jahreshälfte 2018 an. Mit Hochdruck wird
an den Novellen zum Grundverkehrs- und Raumplanungsrecht gearbeitet. Es soll auch ein Gesetz zum Schutz der Bodenqualität
geben. Geplant sind darüber hinaus eine umfangreiche Gemeinderechtsnovelle, die Umsetzung des Bildungsreformgesetzes
2017 sowie Anpassungen an das neue Datenschutzrecht der EU, informiert die Landesrätin.
Grund und Boden sind ein knappes Gut in Vorarlberg. Die Folge sind vielfältige Herausforderungen, auf die
das Land positiv gestaltend einwirken will. Das wird insbesondere auch am Gesetzesprogramm deutlich, das im ersten
Halbjahr 2018 abgearbeitet werden soll, betonen Landeshauptmann Wallner und Landesrätin Mennel.
Raumplanungsgesetz-Novelle
Geplant ist eine Raumplanungsgesetz-Novelle mit verschiedenen Instrumenten, um der Baulandhortung entgegenzuwirken
und Bauland möglichst dort verfügbar zu machen, wo es benötigt wird; Dabei ist neben anderen Maßnahmen
insbesondere an befristete Widmungen (d.h. dass die Grundstücke innerhalb einer bestimmten Frist widmungsgemäß
zu bebauen sind), an Maßnahmen zur dichteren Verbauung an geeigneten Standorten (Verdichtungszonen) und an
Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau gedacht. Die Grundlage für die Planung der Gemeinden
soll in allen Fällen ein verpflichtend zu erstellendes Raumentwicklungskonzept (REK) sein; Maßnahmen
der vertraglichen Raumordnung sollen weiter forciert werden. "Wir müssen es schaffen, die Siedlungsentwicklung
unter Berücksichtigung der verschiedenen Bedürfnisse nach innen zu verdichten und gleichzeitig die äußeren
Siedlungsgrenzen möglichst zu halten", unterstreicht Wallner die Zielsetzung.
Mit einer Grundverkehrsgesetz-Novelle soll auch schon beim Erwerb von Grundstücken noch stärker als bisher
das öffentliche Interesse geschützt werden: der zum Schutz der Landwirtschaft bestehende landwirtschaftliche
Grundverkehr bleibt weitgehend unverändert. Lediglich den Gemeinden und dem Land werden gewisse Erleichterungen
eingeräumt, soweit sie Grundstücke zur Realisierung bestimmter Projekte benötigen. Neu ist allerdings,
dass der Erwerb unbebauter Baugrundstücke wieder Beschränkungen unterworfen werden soll: die/der Erwerber/in
soll erklären müssen, dass das Grundstück innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist einer widmungsgemäßen
Bebauung zugeführt wird. Geschieht das nicht, droht letztlich die Versteigerung des Grundstücks. Landesrätin
Mennel dazu: "Es sind Vorkehrungen, mit denen wir sicherstellen wollen, dass Baulandgrundstücke ohne
konkreten Bedarf bloß für Zwecke der Spekulation oder der Veranlagung erworben werden."
Bodenschutzgesetz
Einem starken Nutzungsdruck sind in Vorarlberg auch Flächen ausgesetzt, die nicht für Bauzwecke bestimmt
sind. Hier gilt es, die Qualität des unverbauten Bodens zu schützen, insbesondere zur Wahrung der Bodengesundheit
und der Bodenfruchtbarkeit. Die bisherigen Regelungen des Klärschlammgesetzes sollen daher durch ein neues,
breiter angelegtes Gesetz zum Schutz der Bodenqualität abgelöst werden, die Begutachtung zum entsprechenden
Gesetzesentwurf wurde bereits eingeleitet.
Weitere Schwerpunkte des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes sind u.a. die Fertigstellung einer umfangreichen
Gemeinderechts-Novelle (u.a. mit der Abschaffung des Instanzenzuges innerhalb des Gemeindebereichs), die Umsetzung
des Bildungsreformgesetzes 2017 des Bundes (u.a. mit der Zusammenführung der Schulabteilung des Landes und
dem Landesschulrat des Bundes zu einer gemeinsamen Bildungsdirektion), eine Haushaltsrechtsreform für Land
und Gemeinden sowie Anpassungen an das neue Datenschutzrecht der EU.
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