Neuer Dompropst und drei neue Domkapitulare von Bischof Wilhelm Krautwaschl ernannt.
Graz/Seckau (diözese) - Mit 1. Jänner 2018 hat Bischof Wilhelm Krautwaschl drei neue Domkapitulare
(Kanoniker) ernannt. Auf Grund des neuen Statuts des Domkapitels an der Kathedralkirche ist es dem Bischof nunmehr
auch möglich Kanoniker „ad tempus“ („auf Zeit“) oder „ad tempus officii“ („auf die Zeit einer bestimmten Amtsausübung“)
zu ernennen. Zwei der drei Ernennungen erfolgten auf „tempus officii“. Das gilt für Pfarrer Alois Kowald für
die Zeit als Vorsitzender der Diözesankommission für Liturgie und für Pfarrer Friedrich Trstenjak
für die Zeit als Regionalkoordinator in der Südweststeiermark. Zum ordentlichen Kanonikus wurde Pfarrer
Bernd Oberndorfer ernannt, Krankenhausseelsorger und Pfarrer der Pfarre am Landeskrankenhaus.
Dompfarrer wird Dompropst
Bischof Wilhelm Krautwaschl hat mit 1. Jänner 2018 den derzeitigen Dompfarrer Heinrich Schnuderl zum neuen
Dompropst ernannt. Der bisherige Dompropst Kanonikus Gottfried Lafer, dem großer Dank für seinen jahrzentelangen
Dienst im Domkapitel ausgesprochen wird, ist als Dompropst und Mitglied des Domkapitels mit 31. Dezember 2017 emeritiert.
Das Grazer Domkapitel geht auf eine Gründung im Jahr1140 zurück. Es ist eine Gemeinschaft von maximal
zehn Weltpriestern, deren Aufgaben gemeinsames Chorgebet und die Mitwirkung bei feierlichen Gottesdiensten in der
Domkirche sind, sowie in vielen Fällen auch Beratung des Bischofs und Vertretung des Bischofs (z.B. Firmspendungen).
Außer diesen zehn Mitgliedern kann als Auszeichnung für verdiente Priestern vom Bischof der Titel eines
„Ehrenkanonikus“ verliehen werden. Der Dompropst ist der höchste Amtsträger dieser Gemeinschaft, er vertritt
das Domkapitel nach außen hin.
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