Hafnersee: Vorläufig kein Verkauf
 von Grundstücksflächen

 

erstellt am
08. 01. 18
13:00 MEZ

LH Kaiser nach ergebnisloser Verkaufsausschreibung: Rechtlich korrekte Vorgangsweise hat Schaden von Land, Gemeinde und Bevölkerung abgehalten
Klagenfurt (lpd) - „Durch die von mir verlangte und von Juristen durchgeführte Prüfung des rechtlich einwandfreien Verkaufsprozesses von Grundstücksflächen am Hafnersee wurde letztlich Schaden sowohl vom Land, von der Gemeinde Keutschach und der Bevölkerung abgewendet“, reagiert Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser am 8. Jänner in einer ersten Stellungnahme, nachdem bekannt wurde, dass es keinen Interessenten für die ausgeschriebenen Flächen gibt. Ein Stopp oder Widerruf des Verkaufsprozesses sei nach eingehender rechtlicher Prüfung unmöglich gewesen und hätte teure und langwierige Schadenersatzansprüche nach sich ziehen können, das Bundesvergabegesetz sei in einem Verkaufsprozess nicht anwendbar.

Kaiser lädt nun, wie gegenüber Keutschacher Gemeindevertretern und der durch sie repräsentierten Gemeindeeinwohner versprochen, in nächster Zeit zu einem Runden Tisch, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen und gemeinsam festzulegen. „Der Schutz des freien Seezugangs, die Sicherstellung der touristischen Weiterentwicklung und der betroffenen über 50 Arbeitsplätze, waren und sind für mich unablässige Bedingungen, unabhängig ob oder an wen künftig Grundstücksteile verkauft werden“, stellt Kaiser seine Maxime unmissverständlich dar.

Der Landeshauptmann erinnert daran, dass die Grundstücksflächen deshalb zum Verkauf und unter den von ihm genannten Voraussetzungen ausgeschrieben wurden, um damit den nachweislichen Investitionsbedarf für die verpachtete Ferienanlage zu finanzieren. „Der entsprechende Beschluss zur Veräußerung wurde in den Gremien, unter anderem der Kärntner Beteiligungsverwaltung, mit den Stimmen aller in der Landesregierung vertretenen Parteien, also einstimmig, gefasst“, macht Kaiser angesichts diverser Diskussionsbeiträge und Forderungen deutlich.

 

 

 

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