LH Kaiser nach ergebnisloser Verkaufsausschreibung: Rechtlich korrekte Vorgangsweise hat Schaden
von Land, Gemeinde und Bevölkerung abgehalten
Klagenfurt (lpd) - „Durch die von mir verlangte und von Juristen durchgeführte Prüfung des rechtlich
einwandfreien Verkaufsprozesses von Grundstücksflächen am Hafnersee wurde letztlich Schaden sowohl vom
Land, von der Gemeinde Keutschach und der Bevölkerung abgewendet“, reagiert Kärntens Landeshauptmann
Peter Kaiser am 8. Jänner in einer ersten Stellungnahme, nachdem bekannt wurde, dass es keinen Interessenten
für die ausgeschriebenen Flächen gibt. Ein Stopp oder Widerruf des Verkaufsprozesses sei nach eingehender
rechtlicher Prüfung unmöglich gewesen und hätte teure und langwierige Schadenersatzansprüche
nach sich ziehen können, das Bundesvergabegesetz sei in einem Verkaufsprozess nicht anwendbar.
Kaiser lädt nun, wie gegenüber Keutschacher Gemeindevertretern und der durch sie repräsentierten
Gemeindeeinwohner versprochen, in nächster Zeit zu einem Runden Tisch, um die weitere Vorgangsweise zu besprechen
und gemeinsam festzulegen. „Der Schutz des freien Seezugangs, die Sicherstellung der touristischen Weiterentwicklung
und der betroffenen über 50 Arbeitsplätze, waren und sind für mich unablässige Bedingungen,
unabhängig ob oder an wen künftig Grundstücksteile verkauft werden“, stellt Kaiser seine Maxime
unmissverständlich dar.
Der Landeshauptmann erinnert daran, dass die Grundstücksflächen deshalb zum Verkauf und unter den von
ihm genannten Voraussetzungen ausgeschrieben wurden, um damit den nachweislichen Investitionsbedarf für die
verpachtete Ferienanlage zu finanzieren. „Der entsprechende Beschluss zur Veräußerung wurde in den Gremien,
unter anderem der Kärntner Beteiligungsverwaltung, mit den Stimmen aller in der Landesregierung vertretenen
Parteien, also einstimmig, gefasst“, macht Kaiser angesichts diverser Diskussionsbeiträge und Forderungen
deutlich.
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