Bewerbungen bis 2. Februar möglich
Wien (pk) - Beim Verfassungsgerichtshof ist derzeit nicht nur die Position des Präsidenten vakant,
auch zwei Richterstellen sind nachzubesetzen. Sowohl Rudolf Müller als auch Eleonore Berchtold-Ostermann haben
mit Jahresende 2017 die für VfGH-Mitglieder maßgebliche Altersgrenze erreicht. Das Vorschlagsrecht für
die Nachfolge von Rudolf Müller kommt dem Nationalrat zu, über den Nachfolger bzw. die Nachfolgerin von
Eleonore Berchtold-Ostermann entscheidet der Bundesrat. Beide Stellen wurden am 5. Jänner im Amtsblatt der
Wiener Zeitung und in den Landesblättern ausgeschrieben. Bewerbungsfrist für beide Ausschreibungen ist
der 2. Februar, Bewerbungen sind an den Präsidenten des Nationalrats bzw. an den Präsidenten des Bundesrats
zu richten.
Voraussetzung für das Amt eines VfGH-Richters ist ein abgeschlossenes Jus-Studium und eine zumindest zehnjährige
einschlägige berufliche Tätigkeit. Zudem sind in der Bundesverfassung einige weitere Bedingungen verankert.
So müssen beispielsweise drei Mitglieder und zwei Ersatzmitglieder des Höchstgerichts ihren ständigen
Wohnsitz außerhalb von Wien haben.
Wer letztendlich für die beiden vakanten Stellen nominiert wird, entscheidet in einem Fall das Plenum des
Nationalrats und im anderen das Plenum des Bundesrats per Wahl. Zuvor ist traditionell ein Hearing mit den BewerberInnen
vorgesehen. Im Nationalrat war dafür beim letzten Mal ein eigenes Komitee, zusammengesetzt aus den Mitgliedern
des Verfassungsausschusses, eingerichtet worden. Die Ernennung der neuen VfGH-RichterInnen obliegt dem Bundespräsidenten.
Gemäß der Bundesverfassung haben der Nationalrat und der Bundesrat ein Vorschlagsrecht für jeweils
drei Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs. Sechs weitere Mitglieder sowie der Präsident (die Präsidentin)
und der Vizepräsident (die Vizepräsidentin) werden von der Bundesregierung nominiert. Auch das Vorschlagsrecht
für die sechs Ersatzmitglieder des VfGH ist auf Regierung (3), Nationalrat (2) und Bundesrat (1) verteilt.
Zuletzt hat der Nationalrat Ende 2012 ein neues VfGH-Mitglied gewählt, der Bundesrat nominierte im Juni 2011
Rechtsanwalt Christoph Herbst.
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