Aufwand für Kinderbetreuung ist bei Arbeitnehmerveranlagung absetzbar
Salzburg (stadt) - "Der Aufwand für die Kinderbetreuung in Kindergärten und Nachmittagsbetreuung
ist steuerlich absetzbar - und wir helfen den Salzburger Eltern durch den raschen Versand der Bestätigungen
dabei" macht Salzburgs Bürgermeister und Finanzressortchef Harry Preuner aufmerksam. Die Finanzabteilung
der Stadt hat gemeinsam mit der EDV des Magistrats eine Lösung aufgesetzt, mit der nach dem Jahresbeginn die
Finanzamtsbestätigungen "auf Knopfdruck" ausgestellt werden können. Bereits gestern, Mittwoch
3. Jänner 2018 sind die 5450 Nachweise für das jeweilige Wohnsitz-Finanzamt zur Post gegangen. Mit ihrer
Hilfe können Eltern die Kosten für die Betreuung ihrer Kinder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (früher:
"Jahresausgleich") geltend machen. Ähnliche Bestätigungen stellen etwa auch Versicherungen
aus, "aber wir haben schon den Ehrgeiz, mit unseren Bestätigungen möglichst zeitnah nach dem ersten
Jänner bei unseren Kundinnen und Kunden zu sein", erklärt Finanzdirektor Axel Maurer.
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