Neu im Außenpolitischen Ausschuss
Wien (pk) - "Keine Sonderklagerechte für Konzerne" lautet die Forderung der SPÖ im Zusammenhang
mit dem Freihandelsvertrag zwischen der EU und Kanada (CETA). Ein weiterer Antrag der Sozialdemokraten zielt auf
die Anhebung der österreichischen EZA-Mittel auf 0,7% des BIP ab.
SPÖ gegen Sonderklagerechte von Konzernen
Die SPÖ deponiert einmal mehr ihr striktes Nein zu Sonderklagerechten für Konzerne in internationalen
Handelsabkommen und spart in diesem Zusammenhang nicht mit Kritik an der neuen Bundesregierung. Die bedingungslose
Zustimmung von ÖVP und FPÖ zu CETA zeige, dass Schwarz-Blau die österreichischen Interessen den
Konzernen opfern will, stellt Jörg Leichtfried fest. In einem Entschließungsantrag (33/A(E)) fordert
der EU-Sprecher der SPÖ nun den Bundeskanzler auf, ein endgültiges Inkrafttreten des Freihandelsvertrags
zwischen der Europäischen Union und Kanada zu verhindern, solange das Abkommen Bestimmungen über Sonderklagerechte
von Konzernen enthält. Leichtfried erinnert überdies, dass die FPÖ noch drei Tage vor der Wahl im
Nationalrat einem diesbezüglichen Antrag der SPÖ zugestimmt hatte.
SPÖ fordert Stufenplan zur Anhebung der EZA-Mittel auf 0,7% des BIP
SPÖ-Abgeordnete Petra Bayr pocht auf die Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit
(EZA) auf einen Anteil von 0,7% des BIP. Österreich habe sich zu diesem von der UNO vorgegebenen Ziel zwar
bekannt, eine Erreichung der Quote liege aber nach wie vor in weiter Ferne, klagt die Entwicklungssprecherin der
SPÖ. Sie drängt nun in einem Entschließungsantrag (50/A(E)) auf einen gesetzlich verankerten und
mit allen Ressorts akkordierten und realistisch umsetzbaren Stufenplan für die EZA zur ehestmöglichen
Erreichung des 0,7%-Ziels.
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