Bundesregierung beschloss auf Antrag der Ministerinnen Schramböck und Hartinger-Klein
Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ und der „Beschäftigungsaktion 20.000“
Wien (bka) - Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, die Steuer- und Abgabenlast nachhaltig zu
senken und mittelfristig keine neuen Schulden mehr zu machen. Unter der Maßgabe den eingeschlagenen Budgetpfad
einzuhalten, werden nicht gegenfinanzierte Maßnahmen hinterfragt und einer Evaluierung unterzogen. Als Folge
dieser Evaluierung und aufgrund der guten Konjunkturentwicklung hat die Bundesregierung auf gemeinsamen Vorschlag
von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck und Sozialministerin Beate Hartinger-Klein per Umlaufbeschluss
die Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“ sowie die „Beschäftigungsaktion 20.000“ beschlossen.
Anträge zum „Beschäftigungsbonus“, die seit 1. Juli 2017 in der aws eingelangt sind und die noch bis
zum 31. Jänner 2018 in der aws einlangen, werden von der aws bearbeitet. Mit der Redimensionierung des „Beschäftigungsbonus“
folgt die Bundesregierung den Empfehlungen renommierter Experten, wie Wifo-Chef Christoph Badelt oder Fiskalrat-Präsident
Bernhard Felderer, die auf Grund des positiven Konjunkturklimas und der starken Mitnahmeeffekte für eine Einstellung
der Maßnahme plädiert haben.
Bei der „Beschäftigungsaktion 20.000“ werden Anträge positiv behandelt, die bis zum 31. Dezember 2017
genehmigt bzw. in Arbeit befindlich sind. Im Sinne einer umfassenden Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik soll
der Fokus auf bestehenden Qualifizierungsmaßnahmen liegen.
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