Cannabis-Medizin, Rauchverbot in der Gastronomie und Sozialversicherung für Häftlinge
Wien (pk) - Im Sinne der über 1,5 Millionen SchmerzpatientInnen in Österreich fordert die Liste Pilz
die Freigabe von Cannabis für medizinische Zwecke ( 40/A(E)). Es sei eindeutig belegt, dass Cannabisblüten
effektiv wirken und auch nicht süchtig machen. Derzeit dürfen aber nur synthetische Cannabis-Präparate
verschrieben werden, zeigt Abgeordneter Peter Kolba (PILZ) auf. Diese wirken nicht nur weniger gut, sondern verursachen
auch sehr hohe Kosten für die Betroffenen. So mancher Tumorpatient gebe etwa monatlich 500 bis 600 € für
entsprechende Arzneimittel (z.B. Dronabinol) aus. Eine Gesetzesänderung in diesem Bereich sei daher dringend
notwendig.
SPÖ gegen Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie
Vehemente Kritik an der geplanten Aufweichung des Rauchverbots in der Gastronomie üben die SozialdemokratInnen
( 41/A(E)). Dies wäre ein enormer gesundheitspolitischer Rückschritt, urteilt Abgeordnete Pamela Rendi-Wagner
(SPÖ), zumal schon jetzt über 13.000 ÖsterreicherInnen pro Jahr an den Folgen des Tabakkonsums sterben.
Während in Österreich die Zahl der RaucherInnen über Jahrzehnte hinweg erstaunlich konstant geblieben
ist, haben die strengeren Gesetze in fast allen europäischen Ländern dazu geführt, dass etwa Herzinfarkte,
Atemwegserkrankungen und Frühgeburten signifikant zurückgegangen sind. Kaum wo sei der gesundheitliche
Nutzen wissenschaftlich so gut dokumentiert wie beim NichtraucherInnenschutz, hebt die Antragstellerin hervor.
Außerdem ist Rendi-Wagner überzeugt davon, dass ein allgemeines Rauchverbot den Gastwirten nicht schaden
würde. So konnten etwa die gastronomischen Betriebe in Bayern seit der Einführung des Rauchverbots vor
sieben Jahren sogar ein Umsatzplus erzielen.
Die Bundesregierung wird daher von ihr aufgefordert, die bestehende Regelung zum NichtraucherInnenschutz im Tabakgesetz
wie vorgesehen mit 1.5.2018 in Kraft treten zu lassen und keine Änderungen beziehungsweise Aufweichungen vorzunehmen.
NEOS für Einbeziehung von Häftlingen in die gesetzliche Krankenversicherung
Für die Aufnahme von nicht arbeitenden Insassen von Justizvollzugsanstalten in die gesetzliche Krankenversicherung
setzen sich die NEOS in einem Entschließungsantrag ein ( 48/A(E)). Von 2000 auf 2010 stiegen die Kosten der
medizinischen Versorgung im Strafvollzug laut Rechnungshofbericht von 29,34 Mio. € auf 73,76 Mio. € an. Die hohen
Ausgaben entstünden insbesondere dadurch, weil das Justizministerium bei stationären Aufnahmen in Spitälern
den Privattarif abgelten müsse. Dies habe dazu geführt, dass die Gesundheitskosten pro Häftling
im Jahr 2010 dreimal so hoch ausfielen wie die durchschnittlichen öffentlichen Gesundheitsausgaben pro Einwohner.
Durch die Einbeziehung aller Häftlinge in das gesetzliche Krankenversicherungssystem könnten somit unnötige
Mehrkosten eingespart werden. Gleichzeitig müsse darauf geachtet werden, dass es zu keiner kostenfreien Mitversicherung
nicht in Österreich lebender Angehöriger kommt, heißt es im Antrag.
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