Die Familien, die Einkommenssteuer zahlen, werden entweder zur Gänze von dieser Steuerlast
befreit oder es wirkt ein Steuerbonus von 1.500 Euro pro Kind
Wien (bmf) - „Die Bundesregierung will eine ehrliche Entlastung für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler
in diesem Land schaffen. Jene, die arbeiten, sollen wieder mehr zum Leben haben. Der Familienbonus ist ein Meilenstein
auf dem Weg dorthin. Mit Maßnahmen wie diesen kommen wir auch dem Ziel näher, die Abgabenquote auf 40
Prozent zu senken."
700.000 Familien und rund 1,2 Millionen Kinder werden ab dem 1. Jänner 2019 von dieser Entlastungsmaßnahme
in der Höhe von 1,5 Milliarden Euro profitieren. „Der Familienbonus Plus ist eines der Hauptprojekte für
das Jahr 2018. Die Familien, die Einkommenssteuer zahlen, werden entweder zur Gänze von dieser Steuerlast
befreit oder es wirkt ein Steuerbonus von 1.500 Euro pro Kind. In Form des Familienbonus profitieren auch Familien
mit Jugendlichen über 18 Jahren durch einen Absetzbetrag von 500 Euro pro Kind. Wir setzen damit ein starkes
Ausrufezeichen in der Familienpolitik und machen einen weiteren Schritt in Richtung familienfreundlichstes Land
Europas“, betonte Löger. „Der Familienbonus Plus ist primär eine Maßnahme zur Entlastung für
Familien. Darüber hinaus haben wir auch an einem Konzept gearbeitet, wie wir auch für Alleinerzieherinnen
und Alleinerzieher sowie Alleinverdienerinnen und Alleinverdiener Entlastungen schaffen können. Hier werden
wir eine adäquate Erleichterung über die jeweiligen Absetzbeträge umsetzen“, führte der Finanzminister
weiter aus.
„Wir lassen niemanden im Regen stehen. Daher werden auch die Rund 60.000 nichtsteuerzahlenden Alleinerziehenden
und Familien mit Kindern über 18 Jahre vom Familienbonus profitieren. Der derzeitige Kinderfreibetrag und
die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr sollen aus Gründen
der Vereinfachung und Transparenz zur Gänze entfallen. „Insgesamt hat der Familienbonus Plus mit seinen 1,5
Milliarden Euro Volumen die 5-fache Wirkung als die bisherigen Maßnahmen Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit
von Kinderbetreuungskosten. Darüber hinaus vermindert der Familienbonus direkt die Steuerlast, ist somit cash-wirksam.
Die Eltern spüren die Entlastung also direkt in ihren Geldbörsen“, versichert der Finanzminister abschließend.
Das neue System des Familienbonus Plus soll mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten. Die Auszahlung wird entweder
über die Lohnverrechnung 2019 oder die Arbeitnehmerveranlagung 2019 mit Auszahlung im Jahr 2020 erfolgen.
Details dazu sind derzeit noch in Ausarbeitung. Informationen dazu werden auf der Webseite des Bundesministeriums
für Finanzen unter http://www.bmf.gv.at veröffentlicht.
Erste Fragen und Antworten zum Thema hat man wir auf Basis des Ministerrats vom 10. Jänner für Sie
hier > zusammengestellt.
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