Aussenministerin: „Schnellere Asylverfahren sind das Gebot der Stunde“
Wien (bmeia) - „Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist zu akzeptieren“, so Außen- und Integrationsministerin
Karin Kneissl. Damit reagierte sie auf mehrere Fälle jugendlicher Asylwerber, die in einer Lehrausbildung
stehen und nunmehr negative Asylbescheide erhalten haben. Ein Ausbildungsverhältnis könne aber nicht
einfach eine rechtsstaatliche Entscheidung aushebeln. „Selbstverständlich verstehe ich die persönliche
Betroffenheit, aber leider hat man diesen Jugendlichen falsche Hoffnungen gemacht“, kritisierte Karin Kneissl.
Der Schlüssel liege zweifelsfrei in schnelleren Asylverfahren. Diese wurden von Bundesminister Kickl bereits
in Aussicht gestellt. Je schneller Klarheit herrsche, desto besser ist es für alle Beteiligten. Die Masse
an Asylwerbern, die im Rahmen der Flüchtlingskrise seit 2015 nach Österreich kam, macht aber schnelle
Asylverfahren, trotz einer massiven Aufstockung des Personals im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, unmöglich.
Man müsse den jugendlichen Asylwerbern klar kommunizieren, dass ihnen trotz Lehre die Abschiebung drohen könne
und das Ausbildungsverhältnis davor nicht schütze.
Derzeit sind rund 30.000 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte beim AMS gemeldet, die alle bereits einen positiven
Asylbescheid haben. Darunter auch viele Jugendliche, die somit über einen freien Arbeitsmarktzugang verfügen
und einen anerkannten Fluchtgrund vorweisen können. „In meinem Ressort werden zahlreiche Projekte unterstützt,
die asylberechtigten Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Suche nach einer Lehrstelle helfen
– auch in Kooperation mit Unternehmen. Auf diese Jugendlichen, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen ist und
die somit langfristig in Österreich bleiben werden, sollten wir unsere Integrationsbemühungen fokussieren“,
so Karin Kneissl. Die Integrationsministerin zeigte sich überzeugt: „Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist der
Schlüssel zur Selbsterhaltungsfähigkeit und somit zur Integration, aber erst dann, wenn wir als Staat
Gewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens haben.“
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