Kneissl: „Schnellere Asylverfahren
 sind das Gebot der Stunde“

 

erstellt am
22. 01. 18
14:00 MEZ

Aussenministerin: „Schnellere Asylverfahren sind das Gebot der Stunde“
Wien (bmeia) - „Der Ausgang eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist zu akzeptieren“, so Außen- und Integrationsministerin Karin Kneissl. Damit reagierte sie auf mehrere Fälle jugendlicher Asylwerber, die in einer Lehrausbildung stehen und nunmehr negative Asylbescheide erhalten haben. Ein Ausbildungsverhältnis könne aber nicht einfach eine rechtsstaatliche Entscheidung aushebeln. „Selbstverständlich verstehe ich die persönliche Betroffenheit, aber leider hat man diesen Jugendlichen falsche Hoffnungen gemacht“, kritisierte Karin Kneissl.

Der Schlüssel liege zweifelsfrei in schnelleren Asylverfahren. Diese wurden von Bundesminister Kickl bereits in Aussicht gestellt. Je schneller Klarheit herrsche, desto besser ist es für alle Beteiligten. Die Masse an Asylwerbern, die im Rahmen der Flüchtlingskrise seit 2015 nach Österreich kam, macht aber schnelle Asylverfahren, trotz einer massiven Aufstockung des Personals im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, unmöglich. Man müsse den jugendlichen Asylwerbern klar kommunizieren, dass ihnen trotz Lehre die Abschiebung drohen könne und das Ausbildungsverhältnis davor nicht schütze.

Derzeit sind rund 30.000 Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte beim AMS gemeldet, die alle bereits einen positiven Asylbescheid haben. Darunter auch viele Jugendliche, die somit über einen freien Arbeitsmarktzugang verfügen und einen anerkannten Fluchtgrund vorweisen können. „In meinem Ressort werden zahlreiche Projekte unterstützt, die asylberechtigten Jugendlichen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt und bei der Suche nach einer Lehrstelle helfen – auch in Kooperation mit Unternehmen. Auf diese Jugendlichen, deren Asylverfahren bereits abgeschlossen ist und die somit langfristig in Österreich bleiben werden, sollten wir unsere Integrationsbemühungen fokussieren“, so Karin Kneissl. Die Integrationsministerin zeigte sich überzeugt: „Die Beteiligung am Arbeitsmarkt ist der Schlüssel zur Selbsterhaltungsfähigkeit und somit zur Integration, aber erst dann, wenn wir als Staat Gewissheit über den Ausgang des Asylverfahrens haben.“

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmeia.gv.at

 

 

 

 

 

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