Riedl: „Bemängeln die Kompetenzzersplitterung schon lange“
Wien (gemeindebund) - „Derzeit gibt es bis zu vier verschiedene Arbeitgeber in einer Neuen Mittelschule.
Der Gemeindebund weist schon lange auf die Kompetenzzersplitterung hin. Ich freue mich, dass unsere Forderung vom
Rechnungshof unterstützt wird“, so Bgm. Alfred Riedl, Präsident des Österreichischen Gemeindebundes.
Am 19. Jänner 2018 veröffentlichte der Rechnungshof einen Bericht zur Tagesbetreuung von Schülerinnen
und Schülern. Er untersuchte dafür die Formen der ganztägigen Schule in Wien und Salzburg.
Viele Dienstgeber für ein und dieselbe Sache
Dabei zeigte er die unterschiedlichen Kompetenzen in Schulen deutlich auf: Die Gemeinden waren als Schulerhalter
bei Pflichtschulen bis zur Einführung der Nachmittagsbetreuung nur für die Bezahlung des Schulwarts und
der Reinigungskräfte verantwortlich. Für das Lehrpersonal sind die Länder zuständig und bekommen
die Ausgaben vom Bund retourniert. In Neuen Mittelschulen können aber auch Bundeslehrer im Wege einer Mitverwendung
zum Einsatz kommen.
Mit der Einführung der ganztägigen Schulformen müssen Gemeinden nun auch das Betreuungspersonal
finanzieren, erhalten dafür teilweise vom Bund und den Ländern eine Kofinanzierung. Angestellt ist das
Betreuungspersonal entweder bei der Gemeinde oder bei Dritten (z.B. Personalpools), die von den Gemeinden die Kosten
refundiert bekommen. Für die Betreuung selbst können die Gemeinden wiederum Beiträge von Eltern
einheben. Eingesetzte Schulsozialarbeiter hingegen werden zumeist vom Land bereitgestellt, die Gemeinden finanzieren
diese jedoch im Wege der Sozialumlagen mit.
„Personal in eine Hand“
„Das führt zur absurden Situation, dass derzeit an einer Pflichtschule bis zu vier Dienstgeber auftreten –
wohlgemerkt nur für das pädagogische Personal“, kritisiert Riedl. So kann es sein, dass in einer Neuen
Mittelschule Bundeslehrer, Landeslehrer, Betreuungspersonal (Dienstgeber Gemeinden) und allenfalls auch Betreuungspersonal
im Einsatz ist, das von dritter Seite beigestellt wird. „Daher wollen wir, dass das Personal sowohl in der Tagesbetreuung
als auch im Unterricht aus einer Hand bezahlt wird und wir weiterhin für das Personal in der Schulerhaltung
(Schulwarte und Reinigungskräfte) zuständig sind.“
Auslaufen der 15a-Vereinbarung im Schulbereich und im Bildungsinvestitionsgesetz
Laut Riedl tut sich ab 2019 eine weitere Herausforderung auf, denn seit Jahren finanziert der Bund über eine
15a-Vereinbarung mit den Ländern den Ausbau und das Personal bei der schulischen Ganztagsbetreuung mit. „Ab
2019 endet die Mitfinanzierung all jenen Personals, das bis dahin auf Grundlage der 15a-Vereinbarung kofinanziert
wurde. Damit erhalten Gemeinden für bereits bestehende Gruppen keine Förderung mehr. Neu geschaffene
Gruppe erhalten weiter eine Anschubfinanzierung aus dem Bildungsinvestitionsgesetz, das jedoch wieder nur befristet
ist. Das ist wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass uns der Bund neue Pflichten auferlegt und uns dann
mit der Finanzierung im Regen stehen lässt.“
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