Schaunig: Lasse Privatbeteiligung im laufenden  Strafverfahren im Zusammenhang mit der Veräußerung
 von gemeinnützigen Mietwohnungen prüfen

 

erstellt am
19. 01. 18
13:00 MEZ

Land Kärnten setzt Mietensenkung im gemeinnützigen Sektor fort – LHStv.in Schaunig: Verkauf von gemeinnützigen Wohnungen und Wohnbaudarlehen künftig verhindern
Klagenfurt (lpd) - Dass die Erhöhung der Wohnbeihilfe auch für im Vorjahr eingebrachte Anträge automatisch gilt, wurde am 18. Jänner im Kärntner Landtag beschlossen. In der Debatte zum entsprechenden Antrag nahm Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig Stellung und erläuterte die hohe Bedeutung von Wohnbeihilfe, Wohnbauförderung und der gemeinnützigen Bauwirtschaft für die Sicherstellung von leistbarem Wohnraum in Kärnten. Einen Verkauf von gemeinnützigen Wohnungen dürfe es in Zukunft nicht mehr geben. Die Entwicklung der Mieten im Bereich der ehemaligen ESG-Wohnungen zeige, was passiere, wenn dieser Bereich privatisiert werde. In diesem Zusammenhang kündigte die Finanzreferentin an, eine mögliche Privatbeteiligung im aktuell laufenden Prozess prüfen zu lassen.

Mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz, das mit 1. 1. 2018 in Kraft tritt, wurde der Spielraum für „das größte Mietensenkungsprogramm, das es in Kärnten je gegeben hat“ geschaffen, erläuterte Schaunig. In 7.000 gemeinnützigen Wohnungen wurden die Mieten bereits abgesenkt. Insgesamt verwalten die gemeinnützigen Bauvereinigungen rund 50.000 Wohnungen in Kärnten. Handlungsbedarf ist dort gegeben, wo die Finanzierungsmiete aufgrund alter Gesetzeslagen hoch ist bzw. wo es überhaupt eine Eingriffsmöglichkeit des Landes gibt. „Unser Ziel – die Absenkung der durchschnittlichen Finanzierungsmiete von fünf auf drei Euro – haben wir dort, wo wir mitgestalten können, erreicht“, so Schaunig. In weiteren 400 Wohnungen werden die Mieter im Lauf des Jahres reduzierte Vorschreibungen erhalten, 2019 kann in zusätzlichen 3.500 Wohnungen die Finanzierungsmiete abgesenkt bzw. eine Erhöhung verhindert werden.

„Wir haben es geschafft, mit dem neuen Wohnbauförderungsgesetz über Laufzeitverlängerungen und begünstigte Rückzahlungen ein einheitliches Mietzinsniveau zu schaffen. Das betrifft aber natürlich nur die gemeinnützigen Bauvereinigungen, die nunmehr auch gesetzlich verpflichtet sind, sämtliche Ersparnisse eins zu eins an die Mieter weiterzugeben“, so Schaunig. Im Privatsektor sei die Strategie eine andere, börsennotierte Unternehmen seien ihren Shareholdern verpflichtet. „Daher war der Verkauf der ehemaligen ESG-Wohnungen durch die damaligen Entscheidungsträger ein schwerer Fehler, aus dem langfristig hohe Kosten für die Allgemeinheit entstehen. Einstmals günstige Mietwohnungen wurden der Verfügbarkeit entzogen, die Mieten teils drastisch erhöht. Mit Wohnbaudarlehen müssen wir nun neue günstige Mietwohnungen errichten, um diesen Schwund von leistbarem Wohnraum auszugleichen“, so Schaunig. Zudem erhöhen gestiegene Mieten die Aufwendungen des Landes aus der Wohnbeihilfe. Aus diesen Überlegungen heraus lässt die Finanzreferentin nun eine Privatbeteiligung des Landes Kärnten im laufenden Strafverfahren im Zusammenhang mit der Veräußerung von gemeinnützigen Mietwohnungen prüfen.

In diesem Zusammenhang verweist Schaunig auch auf die Einigung mit den HETA-Gläubigern. „Hätten wir diese Einigung nicht erzielt, so wäre unmittelbar auf die Wohnbauförderungsdarlehen und die Wohnungen der landeseigenen gemeinnützigen Bauvereinigung zugegriffen worden. Dies hätte für tausende Mieter verheerende Folgen gehabt.“ Schaunig sprach sich eindringlich dafür aus, einem Verkauf von Wohnbauförderungsdarlehen und Wohnungen der Landeswohnbau Kärnten auch für die Zukunft einen massiven Riegel vorzuschieben.

 

 

 

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