Kärnten: Wohnkosten im ländlichen Raum
 werden per Richtlinie weiter gesenkt

 

erstellt am
29. 01. 18
13:00 MEZ

LHStv.in Schaunig: Zuschlag für den anrechenbaren Wohnungsaufwand ermöglicht Mietkostenentlastung für Bezieher der Wohnbeihilfe
Klagenfurt (lpd) - „Grundsätzlich haben wir im neuen Wohnbauförderungsgesetz die Stärkung des strukturschwachen ländlichen Raumes über gezielte Bonus-Förderungen verankert. Mit dem Erlass dieser neuen Richtlinie ist es uns darüber hinaus möglich, in den betreffenden Gemeinden automatisch eine Zulage zum anrechenbaren Wohnungsaufwand an die Bezieher und Bezieherinnen der Wohnbeihilfe auszuzahlen“, teilte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 27. Jänner mit.

Gesetzliche Grundlage dieser Entlastung ist das neue Wohnbeihilfegesetz 2017. Die Zulage zum anrechenbaren Wohnungsaufwand im strukturschwachen ländlichen Raum wird bis zu 70 Euro betragen. Die Erhöhung trat mit 1.1.2018 in Kraft und gilt bis 31.12.2022, um zu gewährleisten, dass der Zuschlag bis dahin ohne Unterbrechung berücksichtigt werden kann.

Als strukturschwacher ländlicher Raum bezeichnet man, laut geltenden Richtlinien des Landes Kärnten, Gemeinden die aufgrund ihrer peripheren Lage – bezogen auf die Entfernungen zu den Arbeitsplatzzentren – von Abwanderung bedroht sind. Die genaue Definition, samt der Auflistung aller Gemeinden im strukturschwachen ländlichen Raum ist unter http://www.wohnbau.ktn.gv.at abrufbar. Derzeit fallen in Kärnten 103 Gemeinden in diese Einteilung.

„Wohnen muss leistbar bleiben, gerade in Regionen, in denen wir bemüht sind Abwanderung und Stadtflucht zu vermeiden. Deshalb verstärken wir die Belebung von Ortskernen, erleichtern den Zugang zur Wohnbauförderung und forcieren den Breitbandausbau in Kärnten. So schaffen wir im strukturschwachen ländlichen Räumen attraktiven Wohnraum“, betonte Schaunig.

Das neue Wohnbauförderungsgesetz weist in dieser Hinsicht mehrere Schwerpunkte auf. So gelten jetzt bereits die neuen Richtlinien der Wohnbauförderung mit den Bonus-Förderungen für Häuslbauer und Sanierer im ländlichen Raum. Die Senkung der Finanzierungsmieten gemeinnütziger Wohnungen im ländlichen Raum auf bis zu 2,55 Euro pro Quadratmeter wurde ebenfalls bereits umgesetzt oder ist gerade in Umsetzung. „Nun senken wir in den betroffenen Gemeinden die Kosten für den anrechenbaren Wohnraum um weitere 70 Euro um leistbares, attraktives Wohnen in Kärnten sicherzustellen“, so Schaunig.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at