LHStv.in Schaunig: Zuschlag für den anrechenbaren Wohnungsaufwand ermöglicht Mietkostenentlastung
für Bezieher der Wohnbeihilfe
Klagenfurt (lpd) - „Grundsätzlich haben wir im neuen Wohnbauförderungsgesetz die Stärkung
des strukturschwachen ländlichen Raumes über gezielte Bonus-Förderungen verankert. Mit dem Erlass
dieser neuen Richtlinie ist es uns darüber hinaus möglich, in den betreffenden Gemeinden automatisch
eine Zulage zum anrechenbaren Wohnungsaufwand an die Bezieher und Bezieherinnen der Wohnbeihilfe auszuzahlen“,
teilte Wohnbaureferentin LHStv.in Gaby Schaunig am 27. Jänner mit.
Gesetzliche Grundlage dieser Entlastung ist das neue Wohnbeihilfegesetz 2017. Die Zulage zum anrechenbaren Wohnungsaufwand
im strukturschwachen ländlichen Raum wird bis zu 70 Euro betragen. Die Erhöhung trat mit 1.1.2018 in
Kraft und gilt bis 31.12.2022, um zu gewährleisten, dass der Zuschlag bis dahin ohne Unterbrechung berücksichtigt
werden kann.
Als strukturschwacher ländlicher Raum bezeichnet man, laut geltenden Richtlinien des Landes Kärnten,
Gemeinden die aufgrund ihrer peripheren Lage – bezogen auf die Entfernungen zu den Arbeitsplatzzentren – von Abwanderung
bedroht sind. Die genaue Definition, samt der Auflistung aller Gemeinden im strukturschwachen ländlichen Raum
ist unter http://www.wohnbau.ktn.gv.at abrufbar. Derzeit
fallen in Kärnten 103 Gemeinden in diese Einteilung.
„Wohnen muss leistbar bleiben, gerade in Regionen, in denen wir bemüht sind Abwanderung und Stadtflucht zu
vermeiden. Deshalb verstärken wir die Belebung von Ortskernen, erleichtern den Zugang zur Wohnbauförderung
und forcieren den Breitbandausbau in Kärnten. So schaffen wir im strukturschwachen ländlichen Räumen
attraktiven Wohnraum“, betonte Schaunig.
Das neue Wohnbauförderungsgesetz weist in dieser Hinsicht mehrere Schwerpunkte auf. So gelten jetzt bereits
die neuen Richtlinien der Wohnbauförderung mit den Bonus-Förderungen für Häuslbauer und Sanierer
im ländlichen Raum. Die Senkung der Finanzierungsmieten gemeinnütziger Wohnungen im ländlichen Raum
auf bis zu 2,55 Euro pro Quadratmeter wurde ebenfalls bereits umgesetzt oder ist gerade in Umsetzung. „Nun senken
wir in den betroffenen Gemeinden die Kosten für den anrechenbaren Wohnraum um weitere 70 Euro um leistbares,
attraktives Wohnen in Kärnten sicherzustellen“, so Schaunig.
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