Musterbeispiel: Gesetzwerdungsprozess
 zum Tiroler Teilhabegesetz

 

erstellt am
29. 01. 18
13:00 MEZ

Steirische Soziallandesrätin Kampus holt sich Inputs aus Tirol
Klagenfurt/Innsbruck (lk) - Das „Gesetz über die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben“ – kurz: Tiroler Teilhabegesetz – weckt auch über die Grenzen des Landes hinaus Interesse. Genauer gesagt ist es der partizipative Prozess im Vorfeld der Novelle, der auf große Resonanz stößt. „Im Rahmen eines breit angelegten, partizipativen Prozesses wurden Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Krankheiten aktiv eingebunden und ihre Anliegen gesammelt. Diese flossen in die Ausgestaltung eines neuen Gesetzes ein“, berichtet Soziallandesrätin Christine Baur. In Form eines Theaterprojekts wurde es Menschen mit Behinderungen ermöglicht, ihre Vorstellungen und Wünsche auf vielen Ebenen zum Ausdruck zu bringen. „Diese Methode des Gesetzwerdungsprozesses ist auch beispielgebend für Gesetzesnovellierungen in anderen diversitätsbezogenen Verwaltungsbereichen“, zeigt LRin Baur auf.

Aus diesem Grund lud die steirische Soziallandesrätin Doris Kampus ihr Tiroler Pendant zu einem Erfahrungsaustausch nach Graz ein.

„Es freut mich sehr, dass unser Tiroler Weg Schule macht. Ziel des Teilhabegesetzes ist die Verwirklichung einer inklusiven Gesellschaft durch volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben – und beim Gesetzwerdungsprozess muss damit schon begonnen werden“, ist LRin Baur überzeugt.

Bestätigt wurde der Tiroler Weg zum neuen Teilhabegesetz auch mit der Verleihung des Österreichischen Verwaltungspreises. In der Urteilsbegründung fand die Jury Zuschreibungen wie „beeindruckend, innovativ und auf höchstem Niveau“ und wies darauf hin, dass durch dieses good-practice Beispiel die UN-Konvention über die „Rechte für Menschen mit Behinderungen“ gelungen umgesetzt wurde, denn die gewählte Methode stelle sicher, dass Menschen mit Behinderungen selbst nachhaltig in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden sind, so wie es die UN-Konvention vorsieht.

 

 

 

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