Österreich klagt beim EU-Gericht gegen Ausbau des ungarischen Atomkraftwerks Paks
Paks/Brüssel/Wien (bka) - Laut Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal standen bei der Ministerratssitzung
vom 24. Jänner die Beschlüsse zu den Deutsch-Förderklassen sowie zur Klage gegen den Ausbau des
ungarischen Atomkraftwerks Paks im Mittelpunkt.
"So wie im Regierungsprogramm angekündigt, haben wir nun ein durchdachtes Konzept für die Schulen
vorgelegt, um ausreichende Deutschkenntnisse vor dem Eintritt in den Regelunterricht zu gewährleisten",
sagte Bildungsminister Heinz Faßmann beim Pressefoyer im Bundeskanzleramt.
Sowohl vor dem Schuleintritt als auch vor dem Übertritt ins Regelschulwesen sollen standardisierte Testverfahren
stehen, das Aufnahmegespräch allein sei nicht ausreichend. Der Deutschunterricht müsse intensiviert werden,
um die Verweildauer in den Förderklassen so kurz wie möglich zu halten. In der Volksschule seien dafür
15 Stunden, in der Sekundarstufe-I 20 Stunden Sprachtraining vorgesehen.
Diese Integrationsmaßnahme soll durch die Einbindung in die Regelklasse bei Fächern wie Turnen oder
Werken ergänzt werden. "Wir wollen so viel Gemeinsamkeiten mit den Schulkollegen wie möglich und
so viel spezifische Förderung wie notwendig"; so Faßmann.
Außen- und Integrationsministerin Karin Kneissl bezeichnete dieses Konzept als "praktische Notwendigkeit",
um Integration und erfolgreiche Bildungskarrieren zu ermöglichen.
Gegen den Beschluss der EU-Kommission, Beihilfen für das Atomkraftwerk Paks II zu genehmigen, wird Österreich
eine Nichtigkeitsklage beim Europäische Gerichtshof (EuGH) einbringen. Eine vergleichbare Klage wurde bereits
2015 gegen die Beihilfen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point eingebracht. Die Bundesregierung setzt
damit ein klares Zeichen gegen Atomenergie.
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