Deutschkreutz/Schachendorf/Wien (bmi) - Die von der Landespolizeidirektion Burgenland installierten Aufzeichnungsgeräte
an den Grenzübergängen Deutschkreutz und Schachendorf sind einsatzbereit. Die Auswertung der Videosignale
erfolgt bei der jeweils zuständigen Bezirksleitzentrale.
"Die Videoüberwachung an zwei burgenländischen Grenzübergängen ist startklar", sagte
Innenminister Herbert Kickl zu den technischen Vorkehrungen an den Grenzübergängen Deutschkreutz und
Schachendorf. "An diesen beiden Grenzübergängen hat die Landespolizeidirektion Burgenland Bild-
und Tonaufzeichnungsgeräte zu Grenzkontrollzwecken installiert, die jetzt einsatzbereit sind", sagte
Kickl.
Die Videoüberwachung ermöglicht es, auch bei diesen beiden Grenzübergängen, die nicht rund
um die Uhr mit Personal versehen sind, Hinweise auf reisende Tätergruppen oder Schlepper zu erhalten – und
zwar ohne Ausnahme. "Dadurch wird den Kriminellen ein weiterer Riegel vorgeschoben, und Österreich wieder
ein Stück sicherer gemacht", sagte Kickl.
Laut dem Grenzkontrollgesetz (§ 12 Abs 2 Z. 1 GrekoG) ist die Sicherheitsbehörde dazu ermächtigt,
im Bereich von Grenzübergangsstellen Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte einzusetzen. Dem Rechtschutzbeauftragten
wird dabei die Gelegenheit eingeräumt, dazu eine Stellungnahme abzugeben. Im Fall der beiden Grenzübergänge
Deutschkreutz und Schachendorf äußerte der Rechtschutzbeauftragte keine Bedenken.
"Vor der Inbetriebnahme der Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten werden die Grenzübergänge mit
von allen Zugängen gut sichtbaren Tafeln gekennzeichnet, damit die Durchreisenden über die Videoaufzeichnungen
informiert werden", sagte Innenminister Kickl. Die Auswertung der Videosignale erfolgt bei der jeweils zuständigen
Bezirksleitzentrale.
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