SPÖ will über Föderalismusreform diskutieren, Grüne fordern Ausweitung
der Jugendhilfe
Wien (pk) - Die SPÖ spricht sich dafür aus, über das von den Landeshauptmännern Günther
Platter und Thomas Stelzer öffentlich präsentierte Konzept eines "klareren Föderalismus"
im zuständigen Bundesratsausschuss zu diskutieren und dazu auch ExpertInnen beizuziehen. Das Konzept beinhalte
eine Reihe von Reformüberlegungen, die seit längerem auch von der sozialdemokratischen Bundesratsfraktion
verfolgt werden, halten Bundesratspräsident Reinhard Todt und seine FraktionskollegInnen fest. Konkret geht
es ihnen um eine klare Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern und die Auflösung von Kompetenzüberschneidungen.
Dort, wo bundeseinheitliche Regelungen Sinn machen, sollen die Kompetenzen beim Bund liegen, die anderen Kompetenzen
sollten den Ländern überlassen werden.
An Justiz- und Reformminister Josef Moser richtet die SPÖ das Ersuchen, bis spätestens 1. Juni einen
Bericht über notwendige Schritte zur Umsetzung des Konzepts "klarerer Föderalismus" vorzulegen
( 248/A(E)-BR/2018).
Grüne fordern Rechtsanspruch für junge Erwachsene auf Jugendhilfe
Im Jahr 2013 wurde erstmals die gesetzliche Möglichkeit geschaffen, Jugendliche auch nach Erreichen der Volljährigkeit
durch Einrichtungen der Jugendhilfe zu betreuen, und zwar bis zum 21. Lebensjahr. Nach Meinung der Volksanwaltschaft
haben sich die geltenden Bestimmungen in der Praxis aber als nicht ausreichend erwiesen. Diese Kritik haben die
Grünen aufgegriffen und dazu nun einen Entschließungsantrag vorgelegt ( 249/A(E)-BR/2018).
Unter anderem geht es Bundesrat David Stögmüller und seinen FraktionskollegInnen darum, einen Rechtsanspruch
auf Hilfe und Betreuung über das vollendete 18. Lebensjahr hinaus zu schaffen und diese in jedem Fall bis
zum Abschluss einer Berufsausbildung bzw. einer beruflichen Inklusion sicherzustellen. Das soll auch für junge
Erwachsene gelten, die trotz festgestellten Bedarfs vor dem 18. Lebensjahr nicht betreut wurden. Zudem braucht
es nach Meinung der Grünen einen einheitlichen Kriterienkatalog zur Erfassung des individuellen Unterstützungsbedarfs.
Derzeit gebe es, was die Betreuung von Jugendlichen über das 18. Lebensjahr hinaus betrifft, große Unterschiede
zwischen den Bundeländern, verweisen sie auf einen Bericht der Volksanwaltschaft.
|