Strache: Bund reagiert auf steigende
 Aggression gegenüber Bundesbediensteten

 

erstellt am
02. 02. 17
13:00 MEZ

Klare Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen im Dienst
Wien (bmoeds) - Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Aggression gegenüber seinen Bediensteten reagiere der Bund mit klaren Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen im Dienst und schlage mit der Eingliederung des Wachebedienstetenhilfeleistungsgesetz (WHG) in das Gehaltsgesetz (GehG) „zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärte der Minister für den öffentlichen Dienst, Vizekanzler Heinz-Christian Strache, am 1. Feber.

„Einerseits sind von den neuen Regelungen ab 1. Juli 2018 alle Bundesbediensteten gleichermaßen erfasst, andererseits kommt es aufgrund der Eingliederung der Regelungen des WHG in das GehG zum Wegfall des WHG und damit zu der von der Regierung angestrebten Rechtsbereinigung“, erläuterte Strache.

„Mit folgenden Maßnahmen stellt sich der Bund nunmehr hinter seine Bediensteten und stellt klar, dass alle Bediensteten und ihre Familien gleich viel wert sind“, so der Vizekanzler:

  • Zahlung eines Kostenvorschusses bis zu rund € 70.000,-- für Heilungskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang an Bedienstete, die bei unmittelbarer Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten einen Dienstunfall erlitten haben.
  • Ein solcher Kostenvorschuss wird auch für den Fall übernommen, dass eine Bedienstete oder ein Bediensteter im Zuge einer Ausbildung verletzt wurde, der sie oder er sich aufgrund seiner gefahrengeneigten Tätigkeit unterziehen musste (va. Exekutive, Bundesheer).
  • Stirbt eine Bundesbedienstete oder ein Bundesbediensteter bei der Dienstausübung, erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Geldleistung in der Höhe von rund € 115.000,--, von der auch Begräbniskosten bestritten werden können.
  • Neu ist auch, dass der Bund anfallende Bestattungskosten bis zur Höhe von maximal € 5.000,-- übernimmt, wenn eine oder ein Bediensteter bei einem Dienstunfall getötet wurde und diese Kosten von einer dritten Person, die kein Angehöriger ist, übernommen wurden.
  • Alle genannten Beträge werden aufgrund der Koppelung an den sogenannten Referenzbetrag automatisch valorisiert. Auch das stellt eine große Neuerung gegenüber der ursprünglichen gesetzlichen Regelung im WHG dar.


„Damit setzen wir ein klares Signal, dass wir voll und ganz hinter unseren Bundesbediensteten stehen, die für die Allgemeinheit oft Leib und Leben riskieren“, betonte Vizekanzler Strache.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.bmoeds.gv.at

 

 

 

 

 

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