Klare Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen
im Dienst
Wien (bmoeds) - Aufgrund der in den letzten Jahren steigenden Aggression gegenüber seinen Bediensteten
reagiere der Bund mit klaren Regelungen zur finanziellen Unterstützung bei Körperverletzungen und Unfällen
im Dienst und schlage mit der Eingliederung des Wachebedienstetenhilfeleistungsgesetz (WHG) in das Gehaltsgesetz
(GehG) „zwei Fliegen mit einer Klappe“, erklärte der Minister für den öffentlichen Dienst, Vizekanzler
Heinz-Christian Strache, am 1. Feber.
„Einerseits sind von den neuen Regelungen ab 1. Juli 2018 alle Bundesbediensteten gleichermaßen erfasst,
andererseits kommt es aufgrund der Eingliederung der Regelungen des WHG in das GehG zum Wegfall des WHG und damit
zu der von der Regierung angestrebten Rechtsbereinigung“, erläuterte Strache.
„Mit folgenden Maßnahmen stellt sich der Bund nunmehr hinter seine Bediensteten und stellt klar, dass alle
Bediensteten und ihre Familien gleich viel wert sind“, so der Vizekanzler:
- Zahlung eines Kostenvorschusses bis zu rund € 70.000,--
für Heilungskosten, Schmerzengeld und Verdienstentgang an Bedienstete, die bei unmittelbarer Ausübung
ihrer dienstlichen Pflichten einen Dienstunfall erlitten haben.
- Ein solcher Kostenvorschuss wird auch für den Fall
übernommen, dass eine Bedienstete oder ein Bediensteter im Zuge einer Ausbildung verletzt wurde, der sie oder
er sich aufgrund seiner gefahrengeneigten Tätigkeit unterziehen musste (va. Exekutive, Bundesheer).
- Stirbt eine Bundesbedienstete oder ein Bundesbediensteter
bei der Dienstausübung, erhalten die Hinterbliebenen eine einmalige Geldleistung in der Höhe von rund
€ 115.000,--, von der auch Begräbniskosten bestritten werden können.
- Neu ist auch, dass der Bund anfallende Bestattungskosten
bis zur Höhe von maximal € 5.000,-- übernimmt, wenn eine oder ein Bediensteter bei einem Dienstunfall
getötet wurde und diese Kosten von einer dritten Person, die kein Angehöriger ist, übernommen wurden.
- Alle genannten Beträge werden aufgrund der Koppelung
an den sogenannten Referenzbetrag automatisch valorisiert. Auch das stellt eine große Neuerung gegenüber
der ursprünglichen gesetzlichen Regelung im WHG dar.
„Damit setzen wir ein klares Signal, dass wir voll und ganz hinter unseren Bundesbediensteten stehen, die für
die Allgemeinheit oft Leib und Leben riskieren“, betonte Vizekanzler Strache.
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