Auszeit für pflegende Angehörige

 

erstellt am
02. 02. 17
13:00 MEZ

Schellhorn: Kurzzeitpflegemöglichkeit für pflegebedürftige Personen in allen 74 Seniorenwohnhäusern des Landes entlastet Familien
Salzburg (lk) - Mit Kurzzeitpflege kann eine pflegebedürftige Person zeitlich befristet einen Aufenthalt in einem Seniorenwohnhaus in Anspruch nehmen. Damit sollen vor allem Angehörige entlastet werden. Grundsätzlich ist Kurzzeitpflege in allen 74 Seniorenwohnhäusern im gesamten Bundesland möglich, sofern ein Platz frei ist. Es gibt aber auch 66 ausgewiesene Kurzzeitpflegeplätze im ganzen Land und damit auch in jedem Bezirk.

Für die Kosten einer Kurzzeitpflege bei bis zu 14 Tagen gibt es auch einen Landeszuschuss in Höhe von 50 Euro pro Tag. Wer sich trotz dieser Förderung keinen Kurzzeitpflegeaufenthalt leisten kann, hat die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Zuzahlung direkt beim Wohnsitzsozialamt zu beantragen.

"Die Kurzzeitpflege als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige soll vor allem dazu dienen, sich selbst zu erholen oder kurz für andere Verpflichtungen mehr Zeit zu haben. Der Großteil der Pflege wird nach wie vor in der Familie geleistet. Das ist eine wichtige Säule im Sozialland Salzburg. Wir müssen die Angehörigen dabei unterstützen. Die Kurzzeitpflege ist eine Möglichkeit, sich eine Auszeit nehmen zu können", betonte Sozial-Landesrat Heinrich Schellhorn.

Die Auslastung der ausgewiesenen Kurzzeitpflegeplätze lag im Jahr 2016 bei knapp 66 Prozent. Diese Zahl beinhaltet alle Übernachtungen in einem ausgewiesenen Kurzzeitpflegebett – egal ob gefördert oder zur Gänze selbstbezahlt. "Leider werden die vorhandenen Kapazitäten nicht voll ausgeschöpft, wie die Erhebungen aus der Sozialabteilung belegen. Dieses Entlastungsangebot muss mehr unter die Leute", ist Schellhorn überzeugt.

Eine frühzeitige Planung des Aufenthalts hilft, einen Platz zum Wunschtermin zu finden. Eine Antragstellung auf Unterstützung ist vor dem Beginn des Aufenthalts wichtig. In den vergangenen Jahren wurden jeweils rund 500 Personen beziehungsweise rund 5.000 Tage Kurzzeitpflege gefördert.

Wer sich über Buchung, Finanzierung und Adressen der Kurzzeitpflege informieren möchte, findet alle Informationen dazu in einer Broschüre der Sozialabteilung (pdf) des Landes.

 

 

 

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