Darabos: „Das Fördermodell ,Wundmanagement‘ ist aus gesundheits- und sozialpolitischer
Sicht wichtig und richtig. Wir sind damit österreichweit Vorreiter“
Eisenstadt (blms) - Im Jänner 2017 wurde das Pilotprojekt zum Fördermodell „Wundmanagement“ gestartet,
nun ziehen die Akteure – allen voran Gesundheitslandesrat Mag. Norbert Darabos und BGKK-Direktor Mag. Christian
Moder – eine positive Bilanz und kündigen an, das Projekt 2018 fortzusetzen. Ziel dieser Förderung ist
es, auch für sozial schwächere Patienten und Patientinnen mit schwer- bzw. nichtheilenden Wunden eine
leistbare optimale Wundversorgung sicherzustellen. Der Hintergrund: Die Behandlungskosten durch ausgebildete Wundmanager
werden – mit Ausnahme der Verbandsmaterialien – aktuell nicht durch Leistungen der Sozialversicherungsträger
abgedeckt, sodass diese vom jeweiligen Patienten selbst zu tragen sind. „Gerade für einkommensschwache Personen
bedeutet das oft, dass sie nicht in den Genuss zeitgemäßer Behandlungsformen durch ausgebildete Wundmanager
kommen können, weil sie nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen“, erklärt Darabos.
Hier setze das Projekt an: „Als Gesundheits- und Soziallandesrat ist es mir ein Anliegen, dass Menschen die finanziell
vielleicht nicht so gut aufgestellt sind, ohne hohe finanzielle Belastungen trotzdem die bestmögliche medizinische
Versorgung und pflegerische Leistung bekommen, die sie benötigen. Deshalb freut es mich, dass wir als erstes
Bundesland in Österreich dafür ein Fördermodell etabliert haben und fortsetzen. 2018 sind dafür
250.000 Euro vorgesehen.“ Dass Bedarf bei Menschen mit geringen Einkommen hoch ist, zeigen die Zahlen des Pilotjahres.
2017 wurden rund 500 Anträge auf eine Förderung gestellt und Fördermittel in der Höhe von ca.
210.000 Euro ausgeschüttet. Das Projekt wird vom Land Burgenland und der Burgenländischen Gebietskrankenkasse
(BGKK) durchgeführt und finanziert.
Mit dem Fördermodell ist es geglückt, das Patientenleid erheblich zu mildern. Konkret gewährt das
Land Burgenland als Träger von Privatrechten in Kooperation mit den burgenländischen Krankenversicherungsträgern
eine Förderung für Behandlungen im Rahmen eines modernen Wundmanagements. Für Wundmanager habe man
ein eigenes Ausbildungsmodul zum „zertifizierten Wundmanager“ entwickelt, erklärt BGKK-Leiter Moder, der die
Fortführung des Fördermodells 2018 begrüßt: „Wir haben mit diesem Fördermodell die Qualität
der Behandlung nachhaltig steigern können. Zudem, und das ist sehr begrüßenswert, ist das Modell
überaus treffsicher.“ Das Angebot werde von Betroffenen gut angenommen. Eine Weiterführung sei deshalb
„sinnvoll und notwendig. Das Geld ist also sehr gut angelegt“, so Moder.
Ursachen für chronische Wunden sind meist Venenerkrankungen, Diabetes oder Infektionen. Nur durch modernes
Wundmanagement sowie eine fundierte Ausbildung im Bereich der Wunddiagnostik und -behandlung kann eine professionelle
Wundversorgung gesichert werden.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung
Die Inanspruchnahme der Förderung der Behandlungskosten sind an Bedingungen geknüpft. So müssen
Antragsteller im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft sein oder sich rechtmäßig
im Inland aufhalten und österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein, sie müssen sich in häuslicher
Pflege befinden sowie bei der Burgenländischen Gebietskrankenkasse (BGKK) versichert sein oder im Burgenland
ihren Hauptwohnsitz haben.
Behandelt werden schwer- oder nichtheilende Wunden nach Vorlage der Verordnung durch den Hausarzt und Vorliegen
einer Genehmigung des Chefarztes der BGKK. Die Behandlung muss durch einen auf der Liste der Burgenländischen
Gebietskrankenkasse befindlichen zertifizierten Wundmanager erfolgen.
Die Bilanz für 2017 zeigt, dass großer Bedarf besteht
Die Bilanz für das Jahr 2017 zeige, dass bei Menschen mit geringerem Einkommen, ein großer Bedarf
bestehe, diese Unterstützung in Anspruch zu nehmen, erläutert Darabos. „Von den rund 500 Anträgen
wurde von 47 Prozent der Antragsteller das Ansuchen für eine 100-prozentige Rezeptgebührenbefreiung gestellt,
53 Prozent beantragten eine 50-prozentige Rezeptgebührenbefreiung.“ Zur Erklärung: Im Rahmen des Fördermodells
„Wundmanagement“ wurden 2017 die Behandlungskosten – im Rahmen des Fördermodells sind das 50 Euro pro Behandlungseinheit
– im Ausmaß von 50 Prozent gefördert, also mit maximal 25 Euro pro Behandlungseinheit. Für Patienten,
die über eine Rezeptgebührenbefreiung aus sozialen Gründen verfügen, wurde eine Förderung
von 100 Prozent der Behandlungskosten und maximal 50 Euro pro Behandlungseinheit gewährt. Fördermittel
in der Höhe von ca. 210.000 Euro wurden ausgeschüttet.
Das Projekt Wundmanagement sei eine Maßnahme die „sozial gerecht ist, weil sie sozial schwächeren Mitbürgern
eine Behandlung nach modernsten gesundheitlichen Methoden ermöglicht – und das kostenlos bzw. zu deutlich
geringeren Kosten als bisher“, so Darabos abschließend.
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