Neue Wiener Mindestsicherung
 tritt mit 1. Februar in Kraft

 

erstellt am
01. 02. 17
13:00 MEZ

Ausbildungs- und Beschäftigungspakete für WMS-BezieherInnen – erstmals Rückgang der BezieherInnenzahl
Wien (rk) - Die neue Wiener Mindestsicherung (WMS), die am 1. Feber in Kraft tritt, beinhaltet eine Reihe an Neuregelungen. Es wurde ein Maßnahmenpaket geschnürt, das einerseits Programme zur Arbeitsmarktintegration, andererseits aber auch klare Rechte und Pflichten beinhaltet.

„Wien setzt auf inklusive statt exklusive Sozialpolitik. Wir wollen möglichst viele Menschen in den Arbeitsmarkt integrieren. Das erreichen wir aber nicht mit Kürzungen und Deckelungen sondern mit Programmen und Maßnahmen. Bei den Schwächsten zu kürzen ist keine Heldentat“, betont die Wiener Sozialstadträtin Sandra Frauenberger.

Die Sozialsprecherin der Wiener Grünen, Birgit Hebein, führt aus: „Wien reicht Menschen in Not die Hand. Erstmals werden die Ursachen der Problemlagen konsequent angegangen und in Ausbildung, Qualifizierung und sozialarbeiterische Begleitung investiert. Diese klare Haltung spiegelt sich im neuen Gesetz wieder.“

Ausbildungs- und Beschäftigungspaket für junge WMS-BezieherInnen
Besonders bei jungen BezieherInnen muss darauf geachtet werden, dass keine Verfestigung in der Mindestsicherung passieren kann. Primäres Ziel ist die Ausbildung und Beschäftigung: Durch die Kombination von Angeboten und Anreizen sollen bis 2020 rund 10.000 junge WMS-BezieherInnen den Ausstieg schaffen. Die Bezugszeiten in der WMS für diese Zielgruppe soll um zumindest zehn Prozent reduziert werden. Zudem soll die Anzahl der VollbezieherInnen bis 2025 um 20 Prozent gesenkt werden.

Der Richtsatz für die Mindestsicherung wird formal auf einen Grundbetrag und eine Ergänzung für 18 bis 24-jährige Menschen, die in Ausbildung, Schule, Kursmaßnahmen oder Beschäftigung sind, geteilt. AntragstellerInnen haben vier Monate Zeit, eines der Angebote zur Aus- und Weiterbildung anzunehmen, andernfalls entfällt die Ergänzung. Ein sozialarbeiterisches Angebot sowie aufsuchende Beratung wird in Kürze für die Zielgruppe zur Verfügung stehen.

Gemeinsam mit KooperationspartnerInnen wie dem AMS oder dem WAFF werden gezielt Unterstützungsangebote für die Zielgruppe erstellt. „Wir lassen niemanden zurück. Ich bin überzeugt davon, dass es sich niemand aussucht, in einem armutsbetroffenen Haushalt groß zu werden. Der Bezug von Mindestsicherung hat fast immer strukturelle Ursachen wie etwa geringe Löhne, prekäre Beschäftigungen, Arbeitslosigkeit oder frühzeitige Bildungsabbrüche. Hier sehen wir genau hin“, erläutert Hebein.

Bisher bekommen 18 bis 21 Jährige den halben und über 21-jährige WMS-BezieherInnen den vollen Richtsatz, obwohl sie noch im Haushalt der Eltern leben. Das wird mit dem neuen Gesetz geändert. 18 - 25 jährige WMS-BezieherInnen erhalten mit dem neuen Gesetz 75 Prozent (647,28 Euro nach erfolgter WMG-Verordnung 2018) des Mindeststandards (100 Prozent mit eigenem Haushalt). Um die 75 Prozent zu bekommen, muss sich der/die Bezieher/in in Ausbildung, Schulung oder Beschäftigung befinden, ansonsten sind es 50 Prozent (431,52, Euro).

Dazu Frauenberger: „Dadurch wird der Arbeitsanreiz verstärkt, Dauerabhängigkeit vermieden und wir unterstützen junge Menschen dabei ihre Stärken und Ressourcen zu erkennen.“ Das neue System zielt auf mehr Kontinuität und Betreuung ab. Daher wird ein One-Stop-Shop aufgebaut, in dem junge BezieherInnen von der MA 40 und dem AMS Wien gemeinsam betreut werden.

Beschäftigungspaket und –anreize
Gemeinsam mit dem AMS Wien wurde ein Paket geschnürt, das sich aus Beschäftigungsmaßnahmen, Basisbildung, einem Wiedereinsteigerinnenangebot für junge Mütter, der bisher möglichen Beteiligung an der Aktion 20.000 (für über 50-jährige) sowie einem Beratungsangebot für beschäftigte WMS-BezieherInnen zusammensetzt. Hebein dazu: „Das vorschnelle Einstellen der Aktion 20.000 durch die schwarz-blaue Bundesregierung war ein Schlag für über 50-jährige Menschen auf Arbeitssuche. Ich befürchte, dass das nur der Vorgeschmack auf weitere Kürzungen war. Hier wird Politik zu Lasten von bestimmten Bevölkerungsgruppen gemacht.“

Mit dem neuen „Wiener Beschäftigungsbonus“ wird auf ein einfaches und wirksames System zurückgegriffen. Wer arbeitet, hat etwas davon: Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) bei gleichzeitigem BMS-Bezug werden künftig nicht angerechnet.

Beispiel: Bei einem monatlichen Erwerbseinkommen von 500 Euro führte die Anrechnung der Sonderzahlungen bisher zu einer Einstellung der Leistung in den beiden Sonderzahlungsmonaten. Das Jahreseinkommen betrug 10.378 Euro. In Zukunft erhöhen sich durch die Nichtanrechnung der Sonderzahlungen der Anreiz und das Jahresgesamteinkommen im genannten Fallbeispiel auf 11.053 Euro; das sind um 675 Euro mehr pro Jahr. Auch eine Erhöhung der Arbeitszeit macht sich durch eine höhere Zuverdienstmöglichkeit bemerkbar.

Um nachhaltige Erwerbsintegration zu belohnen, gibt es bei längerfristiger Beschäftigung (durchgängige Erwerbstätigkeit von einem Jahr bzw. einem halben Jahr bei Menschen unter 25 Jahren) den „Beschäftigungsbonus +“. Die Höhe des „Beschäftigungsbonus +“ beträgt einmalig acht Prozent des zwölffachen Mindeststandards für Alleinunterstützte (derzeit 804,25 Euro).

„Der Beschäftigungsbonus stellt ein Stück weit Normalität her. So wie anderen Angestellten und ArbeiterInnen auch, stehen ab sofort Weihnachts- und Urlaubsgeld für notwendige Zusatzausgaben zur Verfügung“, kommentiert Hebein. Der Bezug von Mindestsicherung ist gleichmäßig auf Männer und Frauen verteilt. Um gezielt Frauen in schwierigen Lebensumsta¨nden zu erreichen und Abha¨ngigkeiten zu reduzieren, wird künftig die getrennte Auszahlung auf zwei Konten möglich sein. Ergänzend wird verstärkt auf Sozialberatung gesetzt.

Rechte, Pflichten und Sanktionen
Im Gesetz werden klare, transparente und nachvollziehbare Regeln verankert und damit den Empfehlungen des Rechnungshofes nachgegangen. Die Pflichten zum Einsatz der Arbeitskraft bzw. zur Mitwirkung an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen werden mit dem neuen Wiener Mindestsicherungsgesetz präzisiert. Die Sanktionen werden zeitnaher und effektiver erfolgen und eine Kompensation von AMS-Sperren wird durch die fiktive Anrechnung des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe ausgeschlossen werden. Neu im Wiener Mindestsicherungsgesetz wurde die Inanspruchnahme eines sozialarbeiterischen Beratungsgespräches verankert. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung in einer Notlage und erst in einem zweiten Schritt die Sanktion. Damit soll die Steuerung in der WMS verbessert werden und die Mitwirkungspflicht stärker zum Ausdruck gebracht werden.

Quartalsberichte online
Als Teil des Transparenzpaketes stehen die Quartalsberichte zur Wiener Mindestsicherung unter www.wien.gv.at/kontakte/ma40/downloads.html online zu Verfügung. Der letzte Bericht zeigt erstmals in der Geschichte der Mindestsicherung bzw. der Sozialhilfe eine sinkende Zahl an MindestsicherungsbezieherInnen seit September 2017. „Ob dieser Trend hält, können wir nicht vorhersagen, vor allem jetzt wo die Bundesregierung wichtige Arbeitsmarktmaßnahmen wie die Aktion 20.000 einfach abschafft. Wien plädiert weiter für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die garantiert, dass der wirtschaftliche Aufschwung wirklich bei allen ankommt“, so Frauenberger abschließend.

 

 

 

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