Brüssel/Berlin (ec) - Die Europäische Kommission hat am 7. Feber einen Entwurf der Übergangsregelungen
veröffentlicht, die in das Austrittsabkommen mit Vereinigten Königreich aufgenommen werden sollen. Die
Regeln betreffen den Verbleib im Binnenmarkt und der Zollunion für einen Übergangszeitraum bis Ende 2020.
Der Text vom 7. Feber spiegelt das klare und detaillierte Mandat wider, das die Mitgliedstaaten der Kommission
für solche möglichen Übergangsregelungen erteilt haben. Insbesondere werden die Grundsätze,
die in den Leitlinien des Europäischen Rates vom 29. April 2017 und 15. Dezember 2017 sowie in den am 29.
Januar 2018 angenommenen Verhandlungsrichtlinien niedergelegt sind, rechtlich umgesetzt.
Da das Vereinigte Königreich bis zum 31. Dezember 2020 Teil des Binnenmarktes und der Zollunion (mit allen
vier Freiheiten) bleiben wird, bleibt das Vereinigte Königreich an das EU-Recht und die Zuständigkeit
des Europäischen Gerichtshofs gebunden. Das Unionsrecht wird auch in diesem Zeitraum in vollem Umfang auf
das Vereinigte Königreich und im Vereinigten Königreich Anwendung finden. Alle Änderungen, die während
dieser Zeit am EU-Recht vorgenommen werden, sollten automatisch gelten. Da das Vereinigte Königreich ab dem
30. März 2019 ein Drittland sein wird, wird es nicht mehr in den Organen, Agenturen, Einrichtungen und Ämtern
der Union vertreten sein.
Der Textentwurf wird nun zwischen den Mitgliedstaaten der EU27 erörtert, bevor er dem Vereinigten Königreich
formell übermittelt wird.
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