EU-weit online einkaufen ohne Blockierungen oder automatische Umleitungen auf andere Webseiten
– Gleichbehandlung von Online-Käufern aus dem EU-Ausland – Verkäufer müssen Zugang zu gleichen Preisen
gewähren
Strassburg (europarl) - Wer online einkauft, wird nun besser und leichter EU-weit auf Waren und Buchungen
etwa von Hotelzimmern, Mietwagen oder Konzertkarten zugreifen können. Die neuen Vorschriften machen Schluss
mit dem sogenannten „Geoblocking“. Verbraucher werden bald selbst wählen können, auf welcher Website
sie Waren oder Dienstleistungen erwerben, ohne dass sie aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit, ihres Wohnsitzes
oder sogar ihres vorübergehenden Aufenthaltsortes blockiert oder automatisch auf eine andere Website umgeleitet
werden.
Anbieter müssen Online-Käufer aus einem anderen EU-Land genauso behandeln wie einheimische Kunden, d.h.
ihnen Zugang zu gleichen Preisen oder Verkaufsbedingungen gewähren – wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt
wird:
- Der Zielort der Bestellung (z.B. von Haushaltsgeräten,
Elektronik, Kleidung) ist ein Mitgliedstaat, den der Gewerbetreibende in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen
als Lieferziel ausweist, oder Kunde und Verkäufer vereinbaren einen Ort zur Abholung in einem solchen EU-Land
(Verkäufer müssten nicht in alle EU-Länder liefern, aber Käufer sollten die Möglichkeit
haben, das Paket an einem mit dem Händler vereinbarten Ort abzuholen);
- Es handelt sich um elektronisch erbrachte, nicht urheberrechtlich
geschützte Leistungen wie zum Beispiel Cloud-Dienste, Data-Warehousing, Webhosting oder die Bereitstellung
von Firewalls;
- Die erworbene Dienstleistung wird in den Räumlichkeiten
des Anbieters oder an einem Standort, an dem der Anbieter tätig ist, erbracht, wie Hotelunterbringung, Sportveranstaltungen,
Autovermietung sowie Eintrittskarten für Musikfestivals oder Freizeitparks.
Ebenfalls wird verboten sein, Verbraucher je nach dem Ausstellungsort einer Kredit- oder Debitkarte unterschiedlich
zu behandeln. Während es Händlern weiterhin freisteht, die von ihnen gewünschten Zahlungsmittel
zu akzeptieren, dürfen sie innerhalb einer bestimmten Zahlungsmarke nicht aufgrund der Nationalität diskriminieren.
Urheberrechtlich geschützte Inhalte vorerst ausgeschlossen
Digitale urheberrechtlich geschützte Inhalte wie E-Books, Musik, Online-Spiele oder audiovisuelle und Transportdienstleistungen
fallen vorerst nicht unter die neuen Regeln. Die Verhandlungsführer des Parlaments haben jedoch eine Überprüfungsklausel
in das Gesetz aufgenommen, die die EU-Kommission verpflichtet, innerhalb von zwei Jahren zu prüfen, ob das
Verbot von Geoblocking auf solche Inhalte ausgeweitet werden sollte.
Berichterstatterin Róza Thun (EVP, PL): „Dieses neue EU-Gesetz gegen die Praxis des Geoblockings ist ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem noch stärker wettbewerbsfähigen und integrierten digitalen Binnenmarkt.
Es bietet Vorteile sowohl für Online-Käufer als auch für Gewerbetreibende. Zusätzlich ist dies
ein weiterer Meilenstein im Kampf gegen die Diskriminierung von Verbrauchern aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit
oder ihres Wohnsitzes, die in unserem vereinten Europa keinen Platz mehr hat. Wir haben bewiesen, dass die EU konkrete
Verbesserungen für den Alltag der Bürgerinnen und Bürger in ganz Europa bringen kann.“
Die neuen Vorschriften wurden mit 557 Stimmen angenommen, bei 89 Gegenstimmen und 33 Enthaltungen.
Die nächsten Schritte
Die Vereinbarung zur Geoblocking-Verordnung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Die neuen Vorschriften
werden neun Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten – also noch vor Ende 2018.
Hintergrundinformationen
63% der in einer Umfrage untersuchten Websites lassen Kunden aus dem EU-Ausland nicht bei sich einkaufen. Dies
haben Testeinkäufe („mystery shopping“) im Rahmen einer von der Kommission durchgeführten Studieergeben.
Bei den materiellen Gütern war das Geoblocking bei den elektrischen Haushaltsgeräten am höchsten
(86%). Im Bereich der Dienstleistungen war es bei Online-Reservierungen im Offline-Freizeitbereich, z.B. Eintrittskarten
für Sportereignisse (40%), am stärksten ausgeprägt.
Eine weitere Umfrage aus 2017 zeigt, dass EU-Verbraucher vermehrt Online-Produkte im EU-Ausland kaufen: In zehn
Jahren hat sich der Anteil der Online-Käufer in der EU fast verdoppelt.
Die im Rahmen des Digitalen Binnenmarktes vorgestellte Verordnung zur Beendigung ungerechtfertigten Geoblockings
ist Teil des E-Commerce-Pakets, ebenso wie die Rechtsvorschriften über grenzüberschreitende Paketdienste,
die im März 2018 im Plenum verabschiedet werden sollen, und ein Gesetz zur Stärkung der Durchsetzung
der Verbraucherrechte, das bereits im November 2017 vom Parlament angenommen wurde.
|