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Übereinkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur |
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Wien (pk) - Österreich hat bereits im Jahr 2012 ein Abkommen mit Bulgarien, Kroatien und Ungarn zur Erleichterung
der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsdelikten abgeschlossen. Im Mai 2015 wurde das zugehörige
Durchführungsübereinkommen, das administrative und technische Fragen regelt, unterzeichnet. Nun hat die
Regierung beide Staatsverträge dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt ( 7 d.B., 8 d.B.). Ziel ist eine
effektivere Verfolgung ausländischer VerkehrssünderInnen zur Erhöhung der Straßenverkehrssicherheit.
Da beide Übereinkommen auch Länderkompetenzen berühren, bedürfen sie nicht nur der Zustimmung
des Nationalrats, sondern auch der ausdrücklichen Zustimmung des Bundesrats. |
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Allgemeine Informationen: |
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