Neuauflage der Förderung mit Einreichfrist 31. März 2018 ausgeschrieben
Innsbruck (lk) - Insgesamt über 100 InnovationsassistentInnen hat das Land Tirol seit dem Jahr 2010
für Tirols Wirtschaft bisher gefördert: Jetzt wird die Förderung für InnovationsassistentInnen
als ein Schwerpunkt aus der Tiroler Innovationsförderung mit Einreichfrist 31. März 2018 wieder neu aufgelegt.
Damit können weitere 15 InnovationsassistentInnen unterstützt werden. Inhaltlich unterstützt werden
auch laufende Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung.
„Die Tätigkeitsfelder einer oder eines neu einzustellenden Innovationsassistenten bzw. Innovationsassistentin
können in den Bereichen Forschung und Entwicklung, Dienstleistungsinnovationen, Innovationsorganisation, Kommunikations-
und Informationstechnologien sowie Tourismusinnovationen und –management angesiedelt sein. Wenn Innovationsassistenten
weitere Impulse in Richtung Digitalisierung im Unternehmen setzt, wird dieses Engagement auch unterstützt“,
erklärt Wirtschaftslandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf die neue Schwerpunktsetzung auf Digitalisierung.
„Mit dieser Förderung unterstützt das Land Tirol die Personal- und Qualifizierungskosten von neu einzustellenden
Innovationsassistenten.“ Interessierte Unternehmen können sich durch die Standortagentur Tirol beraten lassen.
Förderbeispiel ARTFABRIK
Als gelungenes Förderbeispiel besuchte LRin Zoller-Frischauf die ARTFABRIK in Innsbruck, die visuelle Effekte
für Filmproduktionen entwickelt. „Diese Arbeitsprozesse sind jedoch noch teils extrem ressourcenintensiv und
daher oft schwer finanzierbar. Hier soll ein Innovationsassistent Abhilfe schaffen und neue Technologien wie Laser-Scanning,
Photogrammetrie, Motion Capture sowie adaptierte Workflows und abgestimmte Soft- und Hardware-Entwicklungen erstellen.
Damit sind wirtschaftlich realisierbare Bilder greifbar nahe“, erklärt die Wirtschaftslandesrätin.
Der neue Mitarbeiter soll zunächst bei der Koordination der Innovations- und Technologieorientierung assistieren.
Seine Aufgabenbereiche werden neben der systematischen Auseinandersetzung mit Technologie- und Produktentwicklungs-Fragen
auch die Unterstützung der Geschäftsführung im Aufbau einer strategischen Unternehmensentwicklung
und den Aufbau eines Wissens- und Prozessmanagements umfassen.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Standort Tirol. Bei Vorhaben im Tourismus sind auch Tourismusverbände
antragsberechtigt. Die Förderung im Schwerpunkt InnovationsassistentIn wird als nicht rückzahlbarer Einmalzuschuss
gewährt und beträgt maximal 40 Prozent der förderbaren Kosten bzw. maximal 28.000 Euro. Die Förderungsbemessungsgrundlage
ist mit 70.000 Euro begrenzt.
Wer kann InnovationsassistentIn werden?
Als InnovationsassistentIn können Universitäts- und FachhochschulabsolventInnen beschäftigt werden,
wobei eine maximale Berufspraxis von zwei Jahren nach Abschluss des Studiums als Toleranzgrenze anerkannt wird.
In begründeten Fällen können auch AbsolventInnen einer berufsbildenden höheren Schule beschäftigt
werden. Hierfür wird eine Berufspraxis von maximal drei Jahren toleriert.
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