Nach dem Brexit soll die Zahl der Europaabgeordneten von 751 auf 705 sinken – 46 der 73 britischen
Sitze, die durch den Brexit frei werden, bleiben in Reserve für mögliche Erweiterungen der EU – 27 Sitze
sollen auf 14 EU-Länder verteilt werden, die derzeit unterrepräsentiert sind
Brüssel (europarl) - Das Europäische Parlament soll von 751 auf 705 Sitze schrumpfen, wenn das
Vereinigte Königreich die EU verlässt, so dass Spielraum für mögliche EU-Erweiterungen bleibt.
Einige oder alle der 46 Sitze in der Reserve könnten auf neue Länder, die der EU beitreten, umverteilt
werden.
Neue Sitzverteilung unter 27 Mitgliedstaaten
Die verbleibenden 27 britischen Sitze sollten unter den 14 EU-Ländern, die leicht unterrepräsentiert
sind, neu verteilt werden, um die derzeitigen Ungleichheiten bei der Vertretung im Parlament auszugleichen, so
die Abgeordneten.
Vorgeschlagene Sitzverteilung
In dem Entwurf für die Gesetzesinitiative wird auch betont, dass die Änderungen nur dann greifen würden,
wenn das Vereinigte Königreich die EU tatsächlich verlässt. Andernfalls blieben die derzeitigen
Regelungen bis auf weiteres bestehen.
EU-weite Wahllisten
Ein Vorschlag des Ausschusses für konstitutionelle Fragen, in dem gefordert wird, dass mehrere Abgeordnete
aus einem EU-weiten Wahlkreis gewählt werden, wurde vom Plenum abgelehnt.
Der Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Rates wurde am 7. Feber mit 431 gegen 182 Stimmen
bei 61 Enthaltungen angenommen
Zitate
Berichterstatterin Danuta Hübner (EVP, PL): „In Zeiten, in denen die Demokratie als System in Frage gestellt
wird, ist es unsere Pflicht, die Leidenschaft der Bürger für die Demokratie neu zu entfachen. Ich hoffe,
dass wir einen Schritt in die richtige Richtung tun können, indem wir eine gerechte Sitzverteilung des Europäischen
Parlaments beschließen, die objektiven Grundsätzen folgt und den EU-Vertrag respektiert.“
Berichterstatter Pedro Silva Pereira (S&D, PT): „Diese Abstimmung ist ein wichtiger Schritt nach vorn für
die europäische Demokratie. Die neue Sitzverteilung bedeutet, dass wir die Gesamtzahl der Mitglieder des Europäischen
Parlaments von 751 auf 705 reduzieren und gleichzeitig sicherstellen werden, dass kein Mitgliedstaat seine Sitze
verliert. Derzeit unterrepräsentierte Länder werden 27 der 73 verfügbaren britischen Sitze unter
sich aufteilen, nachdem das Vereinigte Königreich die EU verlassen hat.“
Die nächsten Schritte
Nachdem diese legislative initiative nun vom Plenum angenommen wurde, wird sie dem Europäischen Rat (Staats-
und Regierungschefs der EU) zur einstimmigen Beschlussfassung vorgelegt. Zum Abschluss des Verfahrens wird die
endgültige Zustimmung des Parlaments benötigt. Die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments für
2019-2024 ist eines der Themen, das die Staats- und Regierungschefs der EU voraussichtlich auf dem informellen
EU-Gipfel im Februar erörtern werden.
Hintergrundinformationen
Gemäß Artikel 14 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union darf die Zahl der Mitglieder
des Europäischen Parlaments 750 zuzüglich des Präsidenten nicht überschreiten. Der Artikel
schreibt ferner vor, dass die Vertretung "degressiv proportional" sein muss, mit einer Mindestschwelle
von 6 Mitgliedern pro Mitgliedstaat, und dass keinem Mitgliedstaat mehr als 96 Sitze zugeteilt werden dürfen.
Vereinfacht ausgedrückt, sollte die "degressive Proportionalität" zwei Anforderungen erfüllen:
- Kein kleinerer Staat erhält mehr Sitze als ein größerer
Staat und
- Das Verhältnis von Bevölkerung zu Parlamentssitzen
erhöht sich mit zunehmender Bevölkerungszahl, bevor auf ganze Zahlen gerundet wird.
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