LH Kaiser appelliert: Nutzen Sie am 4. März Ihr Wahlrecht – Info-Service des Landespressedienstes
in „kärnten.magazin“ und auf ktn.gv.at
Klagenfurt (lpd) - Am 4. März wird in Kärnten ein neuer Landtag gewählt. Wer dabei wahlberechtigt
ist, wie man per Wahlkarte wählt, wann der Vorwahltag ist und einiges mehr, wird auf der Homepage des Landes
und in einem „Wahl Spezial“ im gerade an die Haushalte gehenden Landesmagazin „kärnten.magazin“ erklärt.
Auf der Landeshomepage wird am 4. März ab 17 Uhr außerdem das vorläufige Wahlergebnis exklusiv
veröffentlicht.
„Nutzen Sie am 4. März Ihr Wahlrecht. Demokratie, die Möglichkeit mitzubestimmen und mitzugestalten,
sind ganz wesentliche und laufend zu verteidigende Errungenschaften unserer Gesellschaft“, appelliert Landeshauptmann
Peter Kaiser.
„Wir wollen den Menschen im Land ein Service und spannend aufbereitete Informationen zur Landtagswahl bieten, die
ständig aktualisiert werden“, erklärt der Leiter des Landespressedienstes, Gerd Kurath.
Bei der Kärntner Landtagswahl 2018 sind 434.053 Personen wahlberechtigt (Stand Ende Jänner 2018), davon
sind 208.356 Männer und 225.697 Frauen. Vorwahltag ist der 23. Feber 2018. Wahlkarten können schriftlich
bis 28. Feber und mündlich (persönlich) bis 1. März beantragt werden. Zu bettlägerigen Wählerinnen
und Wählern kann eine „Fliegende Wahlkommission“ ins Haus kommen.
Neben diesen und weiteren Informationen finden Sie auf den Sonderseiten des Landesmagazins und auf der Landeshomepage
auch Experteninterviews. So geben Landesamtsdirektor Dieter Platzer und Gerhard Jesernig von der Landeswahlbehörde
einen Einblick in den Ablauf der Wahl und denken über die Zukunft der Wahlen nach. Und Edmund Primosch erklärt
als Leiter des Landesverfassungsdienstes, welche Neuerungen die neue Kärntner Landesverfassung nach der Landtagswahl
mit sich bringt.
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