Wichtiger Beitrag zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung – Tiroler Pilotprojekt wissenschaftlich
evaluiert
Innsbruck (lk) - Die UN-Behindertenkonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die auch
von Österreich ratifiziert wurde, sieht die volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft und Selbstbestimmung
vor. Eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieser Ziele ist das Persönliche Budget: „Das persönliche
Budget ermöglicht es Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen, welche Leistungen und Unterstützungen
sie wann und in welcher Form in Anspruch nehmen wollen“, erläutert Soziallandesrätin Christine Baur.
Anstelle von Sachleistungen erhalten Menschen mit Behinderungen eine Direktzahlung. Über dieses Geld können
sie für ihre notwendige Unterstützung frei, aber zweckgebunden und mit Verwendungsnachweis verfügen.
In Tirol wurde das Persönliche Budget als Pilotprojekt mit neun Personen erprobt. Geklärt werden sollte
damit, ob dadurch die Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe, eine Verbesserung und Vereinheitlichung
der konkreten Unterstützungssituation erreicht und die Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige
entlastet werden. Im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation durch das Institut für Erziehungswissenschaft
der Universität Innsbruck unter der Leitung von Lisa Pfahl wurden die ProjektteilnehmerInnen zu oben anführten
Punkten befragt. „Die meisten Befragten waren sehr zufrieden mit dem Persönlichen Budget. Das Recht auf Entscheidungsfreiheit
und Selbstbestimmung im Alltag wurde von allen Beteiligten als besonders positiv bewertet – sie können mit
dem Persönlichen Budget selbst entscheiden, wer für sie wann arbeitet und haben ihre finanziellen Belange
selbst in der Hand“, berichtet Pfahl. Denn das Persönliche Budget eröffnet den Menschen mit Behinderungen
selbst zu entscheiden, ob sie Dienstleistungen über die Träger in Anspruch nehmen oder Persönliche
AssistentInnen im ArbeitgeberInnenmodell anstellen.
Selbstbestimmter Alltag durch flexibel einsetzbare Leistungen
„Insgesamt schilderten alle Budgetbezieherinnen und -bezieher, dass sie durch das Persönliche Budget selbstständiger,
flexibler und autonomer geworden sind. Sie können mehr Kontrolle ausüben und selbst Chefinnen und Chefs
sein“, betont Pfahl. Damit werden insgesamt auch die Selbstbestimmung in der Lebensführung und die Flexibilität
in der Lebensplanung gefördert, indem die Assistenz passgerecht und auf die eigenen, im Alltag zum Teil unvorhersehbaren
persönlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt werden kann.
„Die Ergebnisse zeigen, dass das Recht auf Entscheidungsfreiheit durch das Persönliche Budget gefördert
wird. Die Selbstbestimmung im Alltag nimmt zu und der Einsatz von Assistenzleistung und das Erlernen von Assistenzanleitung
stellen einen Motor für Selbstbestimmung in weiteren Lebensbereichen dar. Darüber hinaus ist das Persönliche
Budget eine Möglichkeit, pflegende Angehörige zu unterstützen“, fasst Pfahl zusammen.
Persönliches Budget im Tiroler Teilhabegesetz verankert
Das Pilotprojekt wird bis 1. Juli dieses Jahres fortgeführt. Zu diesem Zeitpunkt tritt dann das Tiroler Teilhabegesetz
in Kraft, dessen Bestimmungen auch die Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets vorsehen. „ Individuell, gezielt
und flexibel – das sind die Wünsche von Menschen mit Behinderungen, wenn es um die Unterstützungsleistungen
für die Bewältigung des Alltags geht. Erfahrungen aus anderen Bundesländern, aus Deutschland und
nun auch aus dem in Tirol durchgeführten Pilotprojekt zeigen, dass das Persönliche Budget zur Verbesserung
der Lebensqualität, zur Entlastung der Angehörigen und zu mehr Selbstbestimmung sowie gesellschaftlicher
Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führt. Damit wird den wesentlichen Grundsätzen der UN-Konvention
über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, nämlich Selbstbestimmung und Empowerment, entsprochen.
Das Persönliche Budget ist ein Meilenstein für die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“,
ist LRin Christine Baur überzeugt.
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