Wichtiges Instrument zur Förderung des Jugendaustausches
Canberra/Wien (bmeia) - Am 15. Februar 2018 tritt die bereits achte Vereinbarung im Rahmen des Working Holiday
Programms in Kraft. „Es freut mich besonders, dass es uns gelungen ist, mit Australien diese Vereinbarung zu schließen.
Bereits in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass diese Programme, die sich an 18- bis 30-Jährige richten,
von den jungen Leuten sehr gut angenommen wurden“, so Bundesministerin Karin Kneissl.
„Ein längerer Aufenthalt im Ausland ist eine einzigartige Gelegenheit, um den Horizont zu erweitern und eine
Fremdsprache zu lernen bzw. zu perfektionieren. In einer immer stärker globalisierten Arbeitswelt ist dies
ein wesentliches Kriterium“, betont Kneissl.
Der Vorteil des Abkommens besteht für Österreicherinnen und Österreicher im Alter von 18 bis 30
Jahren darin, dass sie mit dem Working Holiday Programm automatisch das Recht haben, einer frei gewählten
und ordnungsgemäß entlohnten Beschäftigung nachzugehen. So können die Teilnehmer auch einen
längeren Auslandsaufenthalt finanzieren und haben dadurch die Gelegenheit, die Kultur, das Land sowie die
Arbeitswelt Australiens besser kennenzulernen.
Working Holiday Programme bestehen bereits mit Neuseeland, der Republik Korea, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan,
Israel, Kanada und Chile. Damit liegt Österreich mit seinem WHP-Angebot im EU-Spitzenfeld.
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