Bundesminister Moser legt Bericht über EU-Jahresprogramm für 2018 im Bereich Justiz
vor
Brüssel/Wien (pk) - Die Europäische Kommission wird auch im laufenden Jahr an der Vollendung eines
auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Raums des Rechts und der Grundrechte arbeiten. Unter diesem Aspekt fasst
der Bericht von Bundesminister Josef Moser über die aktuelle Jahresvorschau der Europäischen Union das
Arbeitsprogramm Brüssels auf dem Gebiet der Justiz (III-100 d.B.) zusammen. Aus österreichischer Sicht
kommen dabei der Sicherheitsunion und der Umsetzung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts oberste Priorität
zu.
Kampf gegen Extremismus, Rassismus und Hassreden im Internet
Im Einzelnen bestätigt der Bericht Mosers einmal mehr die ungebrochene Aktualität der Sicherheitsunion
für Österreich. Nach den Erfolgen bei der Terrorismusbekämpfung geht es nun vor allem um Vorschläge
für die Verbesserung des grenzüberschreitenden Zugriffs der Strafverfolgungsbehörden auf elektronische
Beweismittel. Geplant ist auch eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Social-Media-Unternehmen im Hinblick
auf die Erkennung und Löschung terroristischer und anderer illegaler Online-Inhalte. Unterstützung will
die Kommission ferner bei der Bekämpfung von Extremismus, Rassismus und Hassreden im Internet bieten. Österreich
sieht grundsätzlich in einer verbesserten grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit einen wesentlichen
Beitrag zu einer europäischen Sicherheitsarchitektur.
Vorratsdatenspeicherung: Österreich will sich Möglichkeit zu eigener Regelung offenhalten
Die Kommission kündigt überdies die Fertigstellung von Leitlinien für nationale Datenspeicherungsregelungen
– Stichwort Vorratsdatenspeicherung – an. Hier lehnt Österreich, wie der Bericht zu bedenken gibt, die Aufnahme
einer Regelung über die Datenspeicherung in den Vorschlag für eine Verordnung über die Achtung des
Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation ab. Das Ministerium plädiert
vielmehr für eine genaue Abstimmung mit diesem EU-Vorschlag, um sich die Möglichkeit einer eigenen Datenspeicherungsregelung
offenzuhalten.
Digitale Dienstleistungen: Neues Datenschutzpaket soll Vertrauen fördern
Ein weiterer für das Justizministerium wichtiger Punkt ist der Wunsch der Europäischen Kommission nach
Vollendung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts mit den geplanten Rechtsakten insbesondere in den Bereichen
des Vertragsrechts für digitale Inhalte und des Urheberrechts. Nach den Worten des Berichts gilt es nun vor
allem, den grenzüberschreitenden elektronischen Handel voranzutreiben und durch ein neues Datenschutzpaket
das Vertrauen in sichere digitale Dienstleistungen zu fördern. Hohen Stellenwert räumt Österreich
darüber hinaus der Überarbeitung des Gesellschaftsrechts der Union ein, um Unternehmen durch klare, moderne
und effiziente Regeln zu unterstützen.
Österreich als Vorreiter bei E-Justiz
Ausdrücklich unterstützt Österreich den Ausbau einer europäischen E-Justiz. Wichtigste Projekte
der Union auf diesem Gebiet sind das Europäische E-Justiz-Portal als zentrale elektronische Anlaufstelle für
Informationen im Justizbereich sowie die EU-weite Vernetzung der Insolvenzregister, der Handelsregister, Firmenbücher
und der Grundbücher. Geplant ist auch die Weiterentwicklung des 2016 ausgelaufenen Pilotprojekts e-CODEX mit
dem Ziel, den Zugang zu Gerichten durch elektronische Kommunikationsmittel zu erleichtern. Österreich hat,
wie der Bericht betont, im Bereich E-Justiz international einen exzellenten Ruf erworben und leitete u.a. eine
Expertengruppe zur verstärkten Nutzung grenzüberschreitender Videokonferenzen. Unter der österreichischen
Ratspräsidentschaft sollen nun eine E-Justiz-Strategie und ein entsprechender Aktionsplan 2019-2023 verabschiedet
werden.
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