EU arbeitet an umfangreichem Mobilitätspaket
 und Reform des Telekom-Rechtsrahmens

 

erstellt am
15. 02. 18
13:00 MEZ

Verkehrsminister legt Jahresvorschau auf Pläne der der EU-Kommission und des EU-Rates für 2018 vor
Brüssel/Wien (pk) - Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) hat dem Nationalrat seine Vorschau auf wichtige Vorhaben der Europäischen Kommission (EK) im Jahr 2018 vorgelegt. Der Bericht bietet zudem einen Überblick über den Stand der Umsetzung des Achtzehnmonatsprogramms des Rats, das von Juli 2017 bis Dezember 2018 läuft ( III-97 d.B.). Heuer sind zwar keine neuen Initiativen der EK im Verkehrsbereich zu erwarten, eine Reihe von Themen wird aber weiterbearbeitet, wie etwa ein umfassendes Mobilitätspaket. Von diesem sind auch Regelungen zu Fragen der Maut und der Kabotage zu erwarten. Auch in den Bereichen Telekommunikation und digitaler Binnenmarkt werden wichtige Themen diskutiert, wie etwa eine umfassende Überarbeitung des Telekom-Rechtsrahmens.

Differenzierte Haltung Österreichs zum Mobilitätspaket "Europa in Bewegung"
Ende Mai 2017 hat die EK das so genannte Mobilitätspaket "Europa in Bewegung" vorgelegt. Das Mobilitätspaket soll unter anderem Änderungen der Richtlinien für Straßenmaut bzw. Benützungsgebühren des LKW-Verkehrs bringen. Österreich sieht in diesem Teil des Pakets zwar einige positive Elemente, aber auch zahlreiche Bestimmungen, die nicht akzeptiert werden können. So sollte etwa die Besteuerung von PKW im Individualverkehr nach österreichischer Auffassung der Subsidiarität der Mitgliedstaaten unterliegen, eine Meinung, die auch der Bundesrat bereits in einem Subsidiaritätsvorbehalt formuliert hat.

Im Mobilitätspaket sind auch Vorschläge über die Interoperabilität elektronischer Mautsystem und grenzüberschreitenden Informationsaustausch bei nicht bezahlten Straßennutzungsgebühren enthalten. Österreich begrüßt die Intention des Änderungsvorschlags dazu und hat Projekte zur Förderung des Europäischen Elektronischen Mautdienstes (EETS) schon bisher maßgeblich unterstützt, teilt das Verkehrsministerium mit.

Eine differenzierte Haltung nimmt das Ressort in der Frage der Harmonisierung des Marktes und des Berufszuganges im Kraftverkehrssektor ein. Was den Zugang zum Beruf des Kraftverkehrsunternehmens betrifft, ist Österreich grundsätzlich für die Beseitigung von Wettbewerbsverzerrungen. Sehr kritisch sieht man nach vor die Pläne in Bezug auf die Kabotage. Aus österreichischer Sicht geht nicht nur die Liberalisierung der Kabotage zu weit, es würde auch ein zusätzliches Kontrollproblem entstehen. Österreich beharrt auf einer klaren Regelung mit einer limitierten Zahl von Kabotageoperationen innerhalb eines eng gefassten Zeitraums. Aus diesem Grund ist Österreich auch dezidiert gegen die geplanten Änderungen der Richtlinie über die Verwendung von ohne Fahrern gemieteten Fahrzeugen im Güterkraftverkehr. Auch dies würde die Kontrolle der Einhaltung von Wettbewerbsbestimmungen, etwa bei der Einhaltung der Zulassungsvorschriften von Fahrzeugen oder der Kabotagebestimmungen erschweren, so die heimische Sicht.

Begrüßt werden von Österreich jene Teile des Mobilitätspakets, welche die Verordnung über die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe betreffen. Hier geht es um die Festlegung von Mindestanforderungen der täglichen und wöchentlichen Lenkzeiten, Mindestfahrunterbrechungen, tägliche und wöchentliche Ruhezeiten sowie um die Verordnung über den Einsatz von Fahrtenschreibern (Tachographen). Allerdings gibt es für Österreich noch offene Punkte, etwa den Bestimmungen über faire Arbeitsbedingungen oder die Vorgaben für geeignete und sichere Rastplätze. Das BMVIT spricht sich auch für die raschere Umsetzung des smarten Tachographen aus.

Neue Regeln für Paketzusteller und Kraftfahrzeugzulassungen
Vor der Annahme stehen zwei EU-Verordnungen zur Vertiefung des Binnenmarkts und Stärkung seiner industriellen Basis. Nach einigen Änderungen, für die sich Österreich eingesetzt hat, steht ein Vorschlag zur Regelung des EU-Binnenmarktes für Paketzustellungen kurz vor der Annahme. Neben einer verbesserten Regulierungsaufsicht sollen damit mehr Wettbewerb und transparentere Preise erzielt werden.

Erwartet wird im ersten Quartal 2018 auch die Annahme der Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen bzw. KFZ-Anhängern durch Rat und EP. In Kraft treten soll sie 2020. Österreich unterstützt den Kompromiss, der bei der Erarbeitung erzielt wurde und erwartet, dass mit neuen Zulassungsregeln für Kraftfahrzeuge negative Vorkommnisse wie der Abgas-Skandal künftig vermieden werden können.

Neuer Rechtsrahmen für den digitalen Binnenmarkt
Der derzeit gültige Telekomrechtsrahmen besteht aus fünf Richtlinien. Vier davon, nämlich die Rahmen-, Zugangs-, Genehmigungs- und Universaldienst-Richtlinie sollen mit dem Vorschlag über den Europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation in eine einzige Richtlinie zusammengeführt werden. Viele Bedenken aus österreichischer Sicht konnten bereits ausgeräumt werden.

Die fünfte Richtlinie, die e-Datenschutz-Richtlinie, soll ebenfalls überarbeitet bzw. an die neueren, strengeren Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung aus dem Jahr 2016 angepasst und in eine Verordnung umgewandelt werden. Der Vorschlag zur e-Privacy-Verordnung soll die Sicherheit im digitalen Binnenmarkt und das Vertrauen in diesen erhöhen. Österreich sieht aber noch die Notwendigkeit, in diesem Zusammenhang die Frage von möglichen Folgenwirkungen der geplanten Regelungen genau zu prüfen.

Ablehnend reagiert Österreich auf den Vorschlag, das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) in eine EU-Agentur umzuwandeln. Allerdings sollte GEREK stärker in Telekom-relevante europäische Entscheidungen eingebunden werden.

Schwerpunkt des Achtzehnmonatsprogramms des Rates
Das aktuelle Achtzehnmonatsprogramm des Rates wurde von Estland, Bulgarien und Österreich erarbeitet. In den Bereichen Binnenmarkt und Investitionen in die Zukunft sind Themen enthalten, bei denen das bmvit federführend zuständig ist. Das sind etwa Fragen der Entwicklung des digitalen Binnenmarkts und das bereits erwähnte Mobilitätspaket. Zukunftsinvestitionen in Verkehr und Telekommunikation werden durch den Unionshaushalt über die Connecting Europe Facility gefördert. Hier betrachtet Österreich vor allem die Umsetzung von Transeuropäischen Verkehrsnetzen (TEN-V) als einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erreichung von Umwelt- und Klimazielen. Österreich leiste mit dem Ausbau seiner Verkehrsinfrastruktur einen Beitrag dazu und werde sich auch weiterhin für eine ausreichende Dotierung sowie die Möglichkeit der hohen Zuschussquoten aussprechen, heißt es in der Jahresvorschau dazu.

Bisher konnten im Verkehrsbereich effektive EU-Zuschüsse für große österreichische Schienenvorhaben im Rahmen der TEN-Kernnetzkorridore erreicht werden. Schienenprojekte bilden den Schwerpunkt der österreichischen Anträge. Bislang wurden Österreich im Rahmen der Connecting Europe Fazilität EU-Zuschüsse von 700 Mio. € für Verkehrsvorhaben zugesprochen, die zu rund 94% in Schieneninfrastrukturprojekte (vor allem Brenner Basistunnel und Koralmbahn) fließen.

Der Rat wird sich 2018 auch mit dem Thema Fahrgastrechte im Schienenverkehr auseinandersetzen. Während die Pläne im Bereich Schiffsverkehr für ein Binnenland keine weitere Bedeutung haben, ist Österreich an der Überarbeitung der Richtlinie zum kombinierten Verkehr sehr interessiert. Die grundsätzliche Zielsetzung, den durchgehenden Straßengüterverkehr zu verringern, wird selbstverständlich begrüßt. Einige Teile des Vorschlags sind jedoch aus österreichischer Sicht noch nicht optimal.

Österreich begrüßt den Vorschlag einer Nachfolgeregelung für die Verordnung, die dem Wettbewerbsschutz von Luftfahrtunternehmen dient. Die EU-Regelung könnte Vorbildwirkung für eine globale Lösung haben. Allerdings dürfe die Kommission nicht in Verkehrsrechte, die Mitgliedsstaaten bilateral regeln, eingreifen.

Bis Jahresmitte sind Vorschläge der EK zum Weltraumbereich in Hinblick auf den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen zu erwarten. Zu rechnen ist etwa mit der Fortsetzung des Copernicus-Programms zur Erdbeobachtung sowie der Fortsetzung des europäischen Satellitennavigationssystems (EGNSS/Galileo und EGNOS). Auch ein Programm für die behördliche Satellitenkommunikation sowie zur Beobachtung und Verfolgung von Objekten im Weltraum und zur Überwachung des Weltraums sollen erarbeitet werden. Thema wird auch die bessere Vermarktung der Dienste von Galileo und EGNOS und gleichzeitig die Verknüpfung mit anderen Bereichen, wie z.B. Finanzdienstleistungen und intelligente Verkehrssysteme, sein.

 

 

 

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