Verteidigungsminister Kunasek setzt Evaluierungskommission zur Prüfung aller Optionen
der aktiven Luftraumüberwachung ein.
Wien (bmlv) - Verteidigungsminister Mario Kunasek hat am 15. Feber eine Evaluierungskommission zur umfassenden
Prüfung aller Optionen zur zukünftigen Sicherstellung einer aktiven Luftraumüberwachung Österreichs
eingesetzt. Bis spätestens Ende Juni 2018 wird die Evaluierungskommission einen Bericht vorlegen, in dem unter
Berücksichtigung aktueller Informationen sowie der Ergebnisse der Sonderkommission „Aktive Luftraumüberwachung“
(SOKO) vom Juni 2017 konkrete Empfehlungen für die zukünftige Sicherung des österreichischen Luftraums
durch Überschallflugzeuge darzustellen sind. Gleichzeitig ist mit Nachdruck sicherzustellen, dass der Schaden,
der der Republik Österreich aus den Vorgängen rund um die Beschaffung der „Eurofighter“ im Jahr 2003
und 2007 entstanden ist, von Airbus Defence and Space GmbH (Airbus) und der Eurofighter Jagdflugzeuge GmbH (EF)
wieder gut gemacht wird.
Verteidigungsminister Mario Kunasek: "„Der Schutz der Neutralität und Souveränität Österreichs
ist die wichtigste Aufgabe des österreichischen Bundesheeres. Die Sicherung des österreichischen Luftraums
durch eine aktive Luftraumüberwachung ist ein notwendiger Bestandteil davon. Ich habe daher eine Evaluierungskommission
eingerichtet, die alle vernünftigen Optionen der Sicherung unseres Luftraums noch einmal auf den Prüfstand
stellen wird. Als Verteidigungsminister ist es meine Pflicht, dass ich die für die Luftflotte anstehenden
Entscheidungen auf einer aktuellen und transparenten Grundlage vorbereite. Seit dem Bericht der SOKO Aktive Luftraumüberwachung,
der im Juli 2017 dem vormaligen Bundesminister Hans-Peter Doskozil vorgelegt wurde, sind acht Monate vergangen.
Heute liegen uns für die anstehenden Entscheidungen weitere Informationen vor, die eine Neubewertung erfordern.“"
Nach Vorlage der Ergebnisse der SOKO „Aktive Luftraumüberwachung“ wurden dem BMLV von der schwedischen und
amerikanischen Regierung weitere Preisauskünfte übermittelt und von den Eurofighter Core Nations Großbritannien
sowie Italien Gesprächsangebote unterbreitet, die es zu evaluieren gilt. Auch wurde angeboten, die laufenden
Betriebskosten der Eurofighter neu zu verhandeln.
Ergebnisoffener Auftrag an die Evaluierungskommission
Generalstabschef General Othmar Commenda hat im Auftrag des Bundesministers einen Vorschlag zur Zusammensetzung
der Evaluierungskommission unterbreitet, den Bundesminister Kunasek angenommen hat. Geführt wird die sechsköpfige
Evaluierungskommission von Generalleutnant Norbert Gehart, dem Leiter der Sektion III, zuständig für
Rüstung und Beschaffung im BMLV. Ihm zur Seite steht als stellvertretender Leiter der Kommandant der Luftstreitkräfte
Generalmajor Karl Gruber. In die Arbeit der Evaluierungskommission werden die Ergebnisse von vier Arbeitsgruppen
einfließen, deren jeweilige Leiter als Mitglieder in der Evaluierungskommission vertreten sind. Der Evaluierungskommission
wird als externer Rechtsberater für Vergaberecht und Compliance auch ein Prokuraturanwalt der Finanzprokuratur
angehören. Darüber hinaus steht der Evaluierungskommission ein Vertreter des Bundesministeriums für
Finanzen sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie beratend zur Seite.
Die Evaluierungskommission hat den Auftrag, die im Bericht der SOKO „Aktive Luftraumüberwachung“ vom 30.6.2017
dargestellten Varianten unter Einbeziehung allfälliger neuer Optionen und aller verfügbaren aktuellen
Informationen zu untersuchen und zu bewerten. Die Empfehlungen, die der Rechnungshof in den letzten Jahren im Bereich
Rüstung und Beschaffung abgegeben hat, sind dabei zu berücksichtigen. Ziel ist die uneingeschränkte
Einsatzfähigkeit der Überschallflugzeuge bei Tag und bei Nacht, die Herstellung der Reaktionsfähigkeit
auf das unbefugte Eindringen nicht kooperativer Kampfflugzeuge durch die Ausrüstung der Abfangjäger mit
einem zeitgemäßen Selbstschutzsystem und Allwetterlenkwaffen sowie die hundertprozentige Abdeckung der
Luftraumüberwachung durch Überschallflugzeuge. Die aktualisierten Budgetbedarfsprognosen (2020/2030/2040/2050)
für jede Variante werden auf Basis 20-, 30- und 40-jähriger Systemlebenszyklen berechnet. Der Bericht
der Evaluierungskommission ist bis zum 30.6.2018 vorzulegen.
Kunasek: "„Meine Vorgabe ist klar: Alle rechtlich zulässigen Optionen sind zu prüfen. Die zukünftige
Lösung soll militärisch und sicherheitsstrategisch eine Verbesserung zum Status Quo bringen. Mein Ziel
ist eine gemeinsame, rasche Entscheidung der Bundesregierung in dieser für Österreichs Sicherheit so
wichtigen Frage.“ "
Nachhaltige Bereinigung des Eurofighter-Beschaffungsvorgangs alternativlos
Auf Grundlage des Berichts der Task Force Eurofighter vom 12.2.2017 wurde vom Bundesministerium für Landesverteidigung
und Sport am 16.2.2017 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht, in der unter anderem
der konkrete Verdacht von betrügerischen Handlungen durch Airbus und EF ausgeführt wurde. Die Republik
Österreich hat darin den ihr bis 2016 durch die arglistigen Täuschungshandlungen entstandenen Schaden
mit jedenfalls EUR 183,4 Mio. und bis zu EUR 1,1 Mrd. beziffert. Die Staatsanwaltschaft Wien hat in der Folge zu
Geschäftszahl 617 St 1/17z unter anderem gegen diese beiden Unternehmen ein Ermittlungsverfahren wegen des
Verdachts des schweren Betrugs eröffnet. Die Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur,
hat sich diesem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen.
Der Nationale Sicherheitsrat hatte am 28.2.2017 die Vorgehensweise und damit die Anspruchserhebung des Bundesministeriums
für Landesverteidigung und Sport gegen Airbus und EF unterstützt und in einem einstimmigen Beschluss
die damalige Bundesregierung aufgefordert, "den möglichen Schaden, der der Republik durch den begründeten
Betrugsverdacht gegen Airbus entstanden ist, am Rechtsweg einzufordern“. Gleichzeitig wurde die Bundesregierung
ersucht, „den eingeschlagenen Weg konsequent weiterzugehen.“
Der Leiter der Task Force Eurofighter Generalmajor Hans Hamberger und der Präsident der Finanzprokuratur Wolfgang
Peschorn sind beauftragt, weiterhin mit Nachdruck die Interessen der österreichischen Steuerzahler und des
Verteidigungsministeriums zu vertreten.
Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur: "„Die Republik Österreich wurde durch die in
der Sachverhaltsdarstellung ausgeführten Vorgänge geschädigt. Mittlerweile hat Airbus gegenüber
der Staatsanwaltschaft München ihr Aufsichtsversagen eingeräumt und sich zur Zahlung eines Bußgeldes
von EUR 81 Mio verpflichtet. Die Republik Österreich hat einen Anspruch auf Wiedergutmachung gegen Airbus
und EF, der im Auftrag des Bundesministers Mario Kunasek auch weiter konsequent verfolgt wird.“"
Zum Hintergrund
Derzeit wird der österreichische Luftraum durch ein Zwei-Flotten-System überwacht: durch das Überschallflugzeug
Eurofighter Typhoon der Tranche 1 (Eurofighter) und in Ergänzung durch das Unterschallflugzeug Saab 105 OE.
Das Unterschallflugzeug Saab 105 OE muss ab 2020 außer Dienst genommen werden, da zu diesem Zeitpunkt das
Ende der Lebensdauer des Fliegers erreicht wird. Die vom vormaligen Bundesminister Hans-Peter Doskozil eingesetzte
SOKO „Aktive Luftraumüberwachung“ hatte sich im Juli 2017 für die Sicherung des österreichischen
Luftraums durch ein Ein-Flotten-System ausgesprochen. Auf Basis des SOKO-Berichts wurde im Jahr 2017 vom vormaligen
Bundesminister Hans-Peter Doskozil in Aussicht genommen, die derzeit im Einsatz befindlichen 15 Eurofighter nicht
mehr weiter zu betreiben und in Zukunft Österreichs Luftraum zu 100 Prozent durch ein Ein-Flotten-System mit
einer Flotte von 15 einsitzigen und 3 doppelsitzigen alternativen Überschallflugzeugen zu sichern.
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