Justizminister Moser berichtet über aktuelle EU-Vorhaben zu Datenschutz und Vergaberecht
Brüssel/Wien (pk) -Justizminister Josef Moser hat dem Nationalrat – neben dem Bericht über aktuelle
EU-Vorhaben im Justizbereich – auch einen Bericht zu den Bereichen Datenschutzrecht und Vergaberecht vorgelegt
( III-101 d.B.). Darin sind insgesamt vier Initiativen aufgelistet: Außer den schon länger laufenden
Verhandlungen über eine neue Datenschutz-Verordnung für EU-Institutionen geht es um die geplante Überarbeitung
der Datenschutzkonvention des Europarats und vereinfachte Datenübermittlungen in Drittländer nach Vorbild
des EU-US Privacy Shield. Weiters strebt die EU-Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie über die
Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge an.
Laut Bericht sollen heuer außerdem die schon lange erwarteten Leitlinien der EU für die Vorratsspeicherung
von Daten präsentiert werden. Was die ab 25. Mai geltende neue Datenschutz-Grundverordnung betrifft, will
die EU-Kommission Unterstützung bei der Anwendung anbieten.
Grundlage für einen vereinfachten Transfer schutzwürdiger Daten in Länder außerhalb der Europäischen
Union bilden so genannte "Adäquanzentscheidungen" der EU-Kommission. Stellt diese fest, dass das
Datenschutzniveau im Zielland angemessen ist, müssen etwa Unternehmen nicht mehr in jedem einzelnen Fall Genehmigungen
durch die zuständige Aufsichtsbehörde einholen. Derartige Adäquanzentscheidungen liegen etwa für
die USA, Kanada und die Schweiz vor. Aktuell sind laut Bericht unter anderem Gespräche mit Südkorea und
Japan im Laufen, konkrete Vorschläge der EU-Kommission gibt es allerdings noch nicht. Auch ein Zeithorizont
ist nicht bekannt.
Offenbar verfahren ist die Situation, was die geplante neue Datenschutz-Verordnung für EU-Institutionen betrifft.
Sie hätte ursprünglich gemeinsam mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und der EU-Datenschutz-Richtlinie
für die Bereiche Inneres und Justiz am 25. Mai in Kraft treten sollen. Laut Bericht ist ein Abschluss der
Verhandlungen aufgrund verhärteter Positionen derzeit aber nicht absehbar, wobei es sich insbesondere an der
Frage spießt, ob die Verordnung auch für EU-Einrichtungen wie Europol, Eurojust und die Europäische
Staatsanwaltschaft (EUStA), also Institutionen der ehemaligen Dritten Säule der EU, gelten soll. Derzeit gibt
es für die Verarbeitung operativer personenbezogener Daten spezifische Datenschutzbestimmungen, die in den
Grundrechtsakten der jeweiligen Agenturen und Einrichtungen verankert sind.
Österreichs vorrangiges Ziel ist es, das derzeitige Datenschutzniveau keinesfalls zu senken, wie im Bericht
festgehalten wird. Das Justizministerium hofft – trotz des derzeitigen Patts – auf einen raschen Abschluss der
Verhandlungen, um ein zeitnahes Inkrafttreten mit den neuen allgemeinen Datenschutzbestimmungen sicherzustellen.
Fortschritte konnten laut Bericht bei den Verhandlungen zur Überarbeitung der Datenschutzkonvention des Europarats
erzielt werden. Die EU bemüht sich hier um eine einheitliche Linie der EU-Mitglieder, zuletzt hatte es von
einigen Ländern – u.a. auch Österreich – noch Vorbehalte gegeben. Daneben hat auch Russland etliche Bedenken
geäußert. Österreich unterstützt die Modernisierung der Konvention grundsätzlich, wird
im Bericht unterstrichen. Während der österreichischen Ratspräsidentschaft könnte das Dossier
abgeschlossen werden.
EU will Anteil "sauberer Straßenfahrzeuge" erhöhen
Im Bereich des Vergaberechts liegt ein neuer Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung der Richtlinie
über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge vor. Diese verpflichtet öffentliche
Auftraggeber beim Kauf von Straßenfahrzeugen bestimmte Energie- und Umweltauswirkungen zu berücksichtigen.
Nun sollen auch bestimmte Erbringer öffentlicher Dienstleistungen (insbesondere öffentlicher Verkehr,
Müllabfuhr, Post- und Paketbeförderung) in den Geltungsbereich der Richtlinie einbezogen und dieser auch
auf Miete, Leasing und Ratenkauf ausgedehnt werden.
Für jedes Mitgliedsland werden außerdem bestimmte Mindestziele in Bezug auf die Beschaffung sauberer
Straßenfahrzeuge – bezogen auf die jeweilige Fahrzeugflotte – vorgeschlagen. Österreich soll demnach
bis zum Jahr 2025 bei Pkw und Lkw eine Quote von 35%, bei Bussen eine Quote von 50% und bei Lkw ab 3,5 Tonnen eine
Quote von 10% erreichen. Bis zum Jahr 2030 soll dieser Anteil bei Bussen auf 75% und bei schweren Lkw auf 15% steigen.
Eine erste Aussprache in der EU über den Richtlinienentwurf fand laut Bericht Ende November statt. Derzeit
wird eine akkordierte österreichische Position erarbeitet. Die von Österreich zu erreichenden Ziele seien
jedenfalls als sehr ambitioniert zu bewerten, heißt es im Bericht. Ziel der neuen Richtlinie ist es, CO2-Emissionen
zu reduzieren und die Nutzung elektrischer Straßenfahrzeuge zu forcieren.
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